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OLG Koblenz, 03.08.1992 - 12 U 1034/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 195
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach …
Ein Entgegenkommender, der wegen parkender Fahrzeuge auf der anderen Fahrbahnseite oder wegen anderer Hindernisse mit Gegenverkehr auf seiner Fahrbahnseite rechnen muss und sich nicht darauf einstellt, trifft eine Mithaftung, ggf. muss er trotz seines Vorrechts zurückstehen (vgl. OLG Koblenz, NZV 1993, 195; KG, VRS 1991, 468; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106;… Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6). - LG Duisburg, 03.02.2023 - 10 O 85/20
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision an Engstelle
Auch wenn es die Verkehrssituation geboten hat, dass der Beklagte zu 1) seine Geschwindigkeit verringert und weiter rechts fährt, wodurch die Kollision vermieden worden wäre, so hat die Fahrerin des bei der Klägerin versicherten PKW die Verkehrssituation dadurch provoziert, dass sie entgegen ihrer Wartepflicht in den Engbereich eingefahren ist, nicht vorsorglich in die nächstmögliche Lücke eingeschert ist und den PKW nicht zum Sillstand gebracht hat (vgl. auch zu einer Haftungsquote von 67% zu Lasten des Wartepflichtigen OLG Koblenz, Urteil vom 03.08.1992 - 12 U 1034/91, NZW 1993, 195; zu einer Haftungsquote von 70% zu Lasten des Wartepflichtigen LG Hamburg, Urteil vom 12.02.1971 - 6 S 196/70, MDR 1971, 579). - OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 328/04 Durch ihr unnötiges und falsches Anhalten hätte sie die Durchfahrt des Klägers gehindert und den Unfall schuldhaft herbeigeführt (vgl. OLG Koblenz, NZV 1993, 195, 196).
- OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Haftung bei Glatteisunfall beim Vorbeifahren an einer Unfallstelle
Solange Gegenverkehr nicht erkennbar war, durfte der Drittwiderbeklagte mit dem Bus der Klägerin zum Passieren der Erstunfallstelle auf die Gegenfahrbahn wechseln (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19; OLG Schleswig OLGR 1996, 210); er musste dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und beim Auftauchen von Gegenverkehr - sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich war (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 195 und OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19) - sofort anhalten, um den entgegenkommenden Fahrzeugen die volle Sichtstrecke als Anhalteweg zu überlassen (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19).