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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93 OWiG   

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OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93 OWiG (https://dejure.org/1993,2945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93 OWiG (https://dejure.org/1993,2945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 2 Ws (B) 55/93 OWiG (https://dejure.org/1993,2945)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fernbleiben von Hauptverhandlung; Verteidiger mit Vertretungsvollmacht; Bekanntgabe früherer Schriftsätze

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2129 (Ls.)
  • NZV 1993, 281
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärungen vom 3. und 6. Mai 2005 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.); OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2023 - 3 ORbs 289/23

    Messprotokoll mit eingescannter Unterschrift

    Die durch einen Schriftsatz des vertretungsberechtigten Verteidigers vorgetragenen Angaben des Betroffenen können ebenfalls so bekanntgegeben und berücksichtigt werden, wenn Betroffener und Verteidigers in der Hauptverhandlung ausbleiben (vgl. hierzu Göhler-Bauer/Seitz a.a.O. § 71 Rdnr. 11 a, OLG Frankfurt NZV 1993, 281).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Insoweit konnte der Verteidiger des Betroffenen für seinen Mandanten im schriftlichen Abwesenheitsverfahren (§ 74 Abs. 1 OWiG) wirksam Erklärungen abgeben und insbesondere wirksam dessen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe von § 73 Abs. 2 OWiG beantragen, da der Betroffene ihm unter dem 19. August 2002 schriftlich eine am 20. August 2002 zu den Akten gereichte Vertretungsvollmacht für das hiesige Bußgeldverfahren erteilt hatte (vgl. insoweit zu § 74 Abs. 1 OWiG: OLG Frankfurt/Main NZV 1993, 281; OLG Stuttgart zfs 2002, 252; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; SenE v. 15.4.1999 - Ss 144/99 Z = NZV 1999, 436 = VRS 97, 187 [189]; vgl. insoweit zu § 73 Abs. 2 OWiG: BayObLGSt.
  • OLG Naumburg, 29.11.2001 - 1 Ss (B) 251/01

    OWi-Verfahren - Entbindung des Betroffenen vom Erscheinen in der Hauptverhandlung

    Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156, 340) war der zur Vertretung des Betroffenen schriftlich bevollmächtigte Verteidiger befugt, für den Betroffenen mit bindender Wirkung Erklärungen abzugeben und sich zur Sache einzulassen; bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung aber Anwesenheit des mit Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers übernimmt dieser für den Betroffenen die Funktion des Aussagemittlers (OLG Frankfurt/M. NZV 1993, 281 m. Anm. Göhler, NStZ 1994, 74; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372, 373).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärungen des Betroffenen gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94

    Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Vertretungsvollmacht;

    Zu der Frage, ob solche Angaben aber im Bußgeldverfahren als schriftliche Erklärungen, die der Betroffene zur Sache abgegeben hat, gemäß § 74 Abs. 1 OWiG durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts verwertet werden können, hat sich - soweit ersichtlich - bisher allein das OLG Frankfurt geäußert und die Verwertbarkeit bejaht (NZV 1993, 281 ).
  • OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wäre er von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden und die Hauptverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG durchgeführt worden, so wäre es zwar grundsätzlich ggf. möglich gewesen, die im Rahmen des Schriftsatzes mit dem Entbindungsantrag vom 18.09.2015 abgegebene Verteidigererklärung des Betroffenen, welche er mit dem Zulassungsantrag voll-ständig mitgeteilt hat, als schriftliche Erklärung des Betroffenen zu verlesen, wenn der mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Verteidiger schriftsätzlich Angaben für den Betroffenen gemacht hat (OLG Frankfurt NZV 1993, 281; KG Beschl. v. 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 = BeckRS 2015, 19268).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärung des Betroffenen im Schriftsatz vom 1. September 2003 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung übernimmt er für diesen die Funktion des Aussagemittlers; Erklärungen, die er als Vertreter des Betroffenen abgegeben hat, muss der Betroffene als eigene gegen sich gelten lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 und 8. Juni 2011 jeweils aaO.; OLG Naumburg aaO; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Frankfurt NZV 1993, 281).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Eine solche schriftsätzliche, ein Teilgeständnis des Betroffenen enthaltende Erklärung des Verteidigers ist nach § 74 Abs. 1 S. 2 OWiG in der Hauptverhandlung verwertbar (vgl. OLG Frankfurt NZV 1993, 281; OLG Zweibrücken NZV 1993, 372).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 334/04

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begründung der

  • OLG Naumburg, 29.11.2001 - 1 Ss B 251/01

    Ordnungswidrigkeitsverfahren; Einspruch gegen Bußgeldbescheid; Anwesenheit des

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 137/03

    Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde, Zulassung, Anwesenheitspflicht, Antrag auf

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Rechtsprechung
   KG, 22.03.1993 - 3 Ws (B) 79/93, 2 Ss 15/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8158
KG, 22.03.1993 - 3 Ws (B) 79/93, 2 Ss 15/93 (https://dejure.org/1993,8158)
KG, Entscheidung vom 22.03.1993 - 3 Ws (B) 79/93, 2 Ss 15/93 (https://dejure.org/1993,8158)
KG, Entscheidung vom 22. März 1993 - 3 Ws (B) 79/93, 2 Ss 15/93 (https://dejure.org/1993,8158)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 281
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.1992 - 2 Ss (OWi) 349/92 - (OWi) 109/92 II   

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https://dejure.org/1992,6235
OLG Düsseldorf, 26.10.1992 - 2 Ss (OWi) 349/92 - (OWi) 109/92 II (https://dejure.org/1992,6235)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1992 - 2 Ss (OWi) 349/92 - (OWi) 109/92 II (https://dejure.org/1992,6235)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1992 - 2 Ss (OWi) 349/92 - (OWi) 109/92 II (https://dejure.org/1992,6235)
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Papierfundstellen

  • NZV 1993, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1995 - 12 L 4700/95

    Fahrtenbuchanordnung;; Fahrtenbuch; Fußgängerüberweg; Halterverantwortlichkeit;

    Nach dem Vermerk des Polizeiobermeisters V., dessen tatsächliche Feststellungen vom Kläger auch im Berufungsverfahren nicht substantiiert in Zweifel gezogen worden sind, hat kein Ausnahmefall vorgelegen, in dem die Weiterfahrt eines Kraftfahrers an einem Fußgängerüberweg ausnahmsweise nicht geeignet ist, zu einer Gefährdung, Behinderung oder zumindest belästigenden Beeinflussung des nach § 26 Abs. 1 StVO bevorrechtigten Fußgängers zu führen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26.10.1992 - 2 Ss (Owi) 349/92 - (Owi) 109/92 II -, VM 1993, 38 m.w.Nachw. sowie Hentschel, in: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. 1993, Rdnr. 17 zu § 26 StVO).
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