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   OLG Hamm, 29.01.1993 - 9 U 249/91   

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https://dejure.org/1993,18400
OLG Hamm, 29.01.1993 - 9 U 249/91 (https://dejure.org/1993,18400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.1993 - 9 U 249/91 (https://dejure.org/1993,18400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - 9 U 249/91 (https://dejure.org/1993,18400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 310
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15

    Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines

    Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind, wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815; BGHZ 116, 60; OLG Hamm, NZV 1993, 310; OLG Bamberg, NJW-RR 2010, 902).

    Steht in einem Produkthaftungsprozess fest, dass ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der Inverkehrgabe eines seiner Produkte verletzt hat, dann ist davon auszugehen, dass die Verletzung dieser Pflichten schuldhaft erfolgt ist, sofern der Hersteller nicht den Beweis führt, dass ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 116, 60; BGH, NJW 1999, 2815; OLG Hamm, NZV 1993, 310).

    Doch besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn auf bestimmte Gefahren deutlich und für den Verwender plausibel hingewiesen worden wäre, dies auch beachtet worden wäre (BGH, VersR 1989, 155; 1992, 96; OLG Hamm, NZV 1993, 310; Wagner, in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 823 RN 692).

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