Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3150
OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93 (https://dejure.org/1993,3150)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.04.1993 - 1 Ss 29/93 (https://dejure.org/1993,3150)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. April 1993 - 1 Ss 29/93 (https://dejure.org/1993,3150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93
    Rücksichtslos im Sinne des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGHSt 5, 392, 395; Senat in NZV 1989, 241 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 262/71
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93
    Der nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b StGB rechtlich erhebliche Überholvorgang beginnt bereits mit dem Ansetzen zum Überholen, spätestens mit dem Ausscheren nach links (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 1972, 962, 963; Rüth in LK StGB , 10. Aufl., § 315 c Rdnr. 42; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 22; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 5 Rdnr. 8).
  • OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88

    Straßenverkehrsgefährdung durch Ausscheren auf Überholspur

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93
    Rücksichtslos im Sinne des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGHSt 5, 392, 395; Senat in NZV 1989, 241 ).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 162/78

    Fahren eines Personenkraftwagens (PKW) ohne die für die Fernsicht notwendige

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93
    Bei dieser Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (siehe hierzu Krey/Schneider, NJW 1970, 640, 641) ist die Tat nach § 11 Abs. 2 StGB Vorsatztat mit der Folge, daß der Angeklagte der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig ist (BGH, VRS 57, 271 ; Senat in VRS 71, 279; Rüth, aa0, § 315 c Rdnr. 68).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20

    Begriff der Rücksichtslosigkeit im Sinne von § 315c StGB

    Von einer sich aus den äußeren Umständen ohne weiteres ergebenden Rücksichtslosigkeit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen worden, wenn zum Überholen an einer "unübersichtlichen Rechtskurve praktisch blind" in die Gegenfahrbahn hineinfahren wird (OLG Koblenz, Urt. v. 29.04.1993 - 1 Ss 29/93, NZV 1993, 318).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Das Überholen beginnt spätestens mit dem Ausscheren nach links (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 70, 292; OLG Karlsruhe, VRS 74, 166; OLG Koblenz, NZV 1993, 318; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 80 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. OWiG zuzulassen, weil dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die an die Verfahrensrüge gemäß § 74 Abs. 2 OWiG von der Rechtsprechung teilweise uneinheitlich gestellten Anforderungen geboten ist, die sonst zu schwer erträglichen Unterschieden in der Rechtsprechung führen (Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 Rdnr. 4 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 85, 337 ff.; Senatsbeschluss vom 07.07.2011.
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00

    fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen, Aufhebung,

    Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht