Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 09.02.1993

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   AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92   

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https://dejure.org/1993,5624
AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92 (https://dejure.org/1993,5624)
AG Köln, Entscheidung vom 02.07.1993 - 266 C 481/92 (https://dejure.org/1993,5624)
AG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 1993 - 266 C 481/92 (https://dejure.org/1993,5624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem Radfahrer auf dem Gehweg.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 2; StVO § 3; StVO § 10; StVO § 24 Abs. 2; StVO § 25 Abs. 2
    Unzulässiges Befahren des Bürgersteigs mit überhöhter Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kollision auf Gehweg; Geschwindigkeit von Radfahrern; Fahren auf Gehweg; Haftungsverteilung; Beweis des ersten Anscheins

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verkehrsunfall / Radfahrer auf dem Bürgersteig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 § 3 § 10 § 24 Abs. 2 § 25
    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 156
  • NZV 1993, 483
  • VersR 1994, 1319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf

    Auszug aus AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92
    Damit hat sie sich aber "grob verkehrswidrig" verhalten (Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, § 2 StVO Rdnr. 29 m. w. Nachw.) und sich auf eigenes Risiko aus dem durch § 10 StVO auf dem Gehsteig geschützten Verkehrsteilnehmerkreis herausbegeben (so im Ergebnis auch OLG Hamm, VersR 1987, 1246; OLG Karlsruhe, NZV 1991, 154;, 281).

    Den gesamten Umständen nach wiegt das Verschulden der Bekl. auch so schwer, daß eine Mithaftung des Kl. unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr nicht in Betracht kommt (so im Ergebnis auch OLG Hamm, VersR 1987, 1246; OLG Karlsruhe, NZV 1991, 154).

  • BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80

    Erlöschen des Erbbauzinses bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung steht zwar zum Teil auf dem Standpunkt, daß ein Kraftfahrer die "zunehmende" und "bekannte Disziplinlosigkeit von Fahrradfahrern" nicht völlig außer Betracht lassen dürfte (so BGH, NJW 1982, 234 = VRS 1962, 93 für einen Geisterfahrer in einer Einbahnstraße; KG, VRS 1968, 284 für einen Geisterfahrer auf einem linksläufigen Radweg).
  • OLG Hamburg, 17.02.1960 - Ss 291/59

    Regelvorschrift für Fortbewegung; Benutzung der Gehwege

    Auszug aus AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92
    Damals wurde es allenfalls für zulässig erachtet, Gehwege aus Zwangsgründen kurzfristig und unter äußerster Sorgfalt mit sofortiger Anhaltemöglichkeit zu befahren (vgl. OLG Hamburg, DAR 1960, 241).
  • OLG Hamburg, 18.10.1991 - 14 U 12/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers mit

    Auszug aus AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92
    Es unterliegt keinem vernünftigen Zweifel, daß diese Vorschriften insgesamt auch dem Schutz der Fußgänger und des übrigen dort eingeschränkt zugelassenen Verkehrs dienen (so im Ergebnis auch zutr. OLG Hamburg, NZV 1992, 281 m. abl. Anm. Grüneberg, der aber zu partikularistisch die Schutzzwecke singulärer Normen gegeneinander aufrechnet).
  • LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung

    Liegen die Umstände jedoch derart, so tritt ein mögliches leichtes Verschulden des aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrers gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig mit der Folge zurück, dass der Radfahrer selbst für den eingetretenen Schaden haftet (OLG Celle - 14 U 222/02, MDR 2003, 928; OLG München, Schadenspraxis 1996, 371 ; OLG Hamm, Schadenspraxis 1995, 231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Recht und Schaden 1991, 261; LG Essen, Schadenspraxis 2002, 84; AG Marl, Schadenspraxis 2000, 155; AG Velbert, Schadenspraxis 1999, 301; AG Berlin_Mitte, Schadenspraxis 1998, 349; AG Augsburg, Schadenspraxis 1996, 74; AG Aschaffenburg, Schadenspraxis 1997, 462, AG Köln, VRS 85, 405 _ alle Zitate nach juris).
  • LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09

    Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des

    Die bloße Ermächtigung des Gesellschaftsvertrags, Vertretungsregelungen zu treffen, die aber noch nicht umgesetzt wurden, fallen jedoch nicht unter § 8 GmbHG (vgl. OLG Hamm, 4. September 1996, 15 W 235/96, NJW-RR 1997, 415; OLG Frankfurt, 7. Oktober 1993, 20 W 175/93, NJW-RR 1994, 156, Baumbach/Hueck, a.a.O., § 8 Rn 17.).
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92   

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https://dejure.org/1993,5929
AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92 (https://dejure.org/1993,5929)
AG Hannover, Entscheidung vom 09.02.1993 - 546 C 16181/92 (https://dejure.org/1993,5929)
AG Hannover, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - 546 C 16181/92 (https://dejure.org/1993,5929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 823 Abs. 2 BGB ; § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO
    Parkverstoß; Blockieren der Auffahrt; Halterhaftung; Zustandsstörung; Haftung des Fahrzeugführers

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wird eine Besitzstörung durch ein ordnungswidrig geparktes Kraftfahrzeug herbeigeführt, trifft die zivilrechtliche Haftung grundsätzlich nur den Fahrer als unmittelbaren Verursacher der Zustandsstörung und nicht den Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parkverstoß; Blockieren der Auffahrt; Halterhaftung; Zustandsstörung; Haftung des Fahrzeugführers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 483
  • NZV 1993, 483 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Frankfurt/Main, 06.10.1989 - 30 C 1949/89

    Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei

    Auszug aus AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92
    Die gegenteilige Auffassung des AG Fürstenfeldbruck (DAR 1985, 257) und des AG Frankfurt/M. (in den - unveröffentl. - Urt. v. 6.10.1989 - 30 C 1949/89-81 und v. 1.9.1989 - 30 C 1849/89-81), auf die sich der Kl. zur Begründung der von ihm geltend gemachten Ansprüche stützt, findet im Gesetz keine Grundlage.
  • AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92
    Die gegenteilige Auffassung des AG Fürstenfeldbruck (DAR 1985, 257) und des AG Frankfurt/M. (in den - unveröffentl. - Urt. v. 6.10.1989 - 30 C 1949/89-81 und v. 1.9.1989 - 30 C 1849/89-81), auf die sich der Kl. zur Begründung der von ihm geltend gemachten Ansprüche stützt, findet im Gesetz keine Grundlage.
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