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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.04.1992 - 1 Ss 31/92   

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OLG Zweibrücken, 06.04.1992 - 1 Ss 31/92 (https://dejure.org/1992,2793)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.1992 - 1 Ss 31/92 (https://dejure.org/1992,2793)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 1992 - 1 Ss 31/92 (https://dejure.org/1992,2793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren; Recht auf Beistand; Verteidiger; Notwendige Verteidigung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Gericht; Bußgeldsache; Bescheidung; Verlegungsantrag; Betroffener

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 71; StPO § 338 Nr. 8

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 71 ; StPO § 338 Nr. 8

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 81
  • StV 1992, 568
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen

    Dabei ist ein solcher Anspruch auch im Bußgeldverfahren und trotz § 228 Abs. 2 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG keinesfalls auf die Fälle notwendiger Verteidigung (§§ 140, 145 StPO; § 71 Abs. 1 OWiG) beschränkt (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 568 = NZV 1993, 81 = VRS 83, 366; BayObLG, NJW 1995, 3134; SenE vom 09.07.1996 Ss 319/96 Z = VRS 92, 261; SenE vom 04.06.2002 Ss 145/02 B 76B ).
  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Dieser Anspruch ist trotz § 228 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG keineswegs auf die Fälle notwendiger Verteidigung beschränkt (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1993, 81 ).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • OLG Braunschweig, 27.02.2009 - Ss OWi 37/09

    Verlegung der Hauptverhandlung oder Verschiebung dieser auf einen späteren

    Der Betroffene hat dann ohne Verzögerung seinen Verteidiger um Beistand auch im Hauptverhandlungstermin gebeten, woraufhin der Verteidiger dem Gericht umgehend seine Verhinderung aufgrund eines anerkannten Hinderungsgrundes, nämlich einer Überschneidung mit einem anderen Hauptverhandlungstermin (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1993, 81), mitgeteilt hat.
  • OLG Koblenz, 16.08.2005 - 2 Ss 154/05

    Bußgeldverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines

    Denn Letzterem war es in Anbetracht der sich hinsichtlich der Beweislage bestehenden Schwierigkeiten nicht zumutbar, sich in Abwesenheit seines Rechtsbeistands allein weiter zu verteidigen (vgl. OLG Zweibrücken in NZV 1993, 81; OLG Düsseldorf in VRS 63, 458, 459; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 74 Rdnr. 6; Göhler, a. a. O., § 71 Rdnr. 30 a).
  • OLG Hamm, 10.05.2005 - 4 Ss OWi 242/05

    Verlegungsantrag; Verteidiger; Fürsorgepflicht; schwieriges Verfahren

    Der Umfang der Fürsorgepflicht richtet sich danach, welche tatsächlichen und/oder rechtlichen Schwierigkeiten und welche Bedeutung die Bußgeldsache für den Betroffenen aufweist (vgl. OLG Hamm, VRS 74, 36; BayObLG, VRS 87, 353; OLG Zweibrücken, NZV 1993, 81; OLG Düsseldorf, VRS 63, 458).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Dies führt wegen der mit einer solchen Beweisführung verbundenen Fehlerquellen zu einer erhöhten rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeit der Sache (OLG Köln StV 1984, 147 und 1986, 12; Senat NZV 1993, 81 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 261 Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 26.07.2001 - 1 Ss 173/01

    Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Verhinderung, Entschuldigungsgrund,

    Dass der Betroffene sich bei Wahrnehmung des Termins notfalls ohne Hilfe seines Verteidigers hätte äußern müssen, berührt nicht den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, da Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (BVerfG NJW 1984, 862, 863; OLG Köln a.a.0.; OLG Zweibrücken StV 92, 568; OLG Düsseldorf VRS 95, 104; OLG Hamm VRS 98, 117).
  • OLG Oldenburg, 07.08.1995 - Ss 247/95

    Anspruch auf Aussetzung des Bußgeldverfahrens bei Verhinderung des Verteidigers

    Die vorliegende Sache ist mit der in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, NZV 1993, 81, bereits deswegen nicht vergleichbar, weil in jener Sache der Verlegungsantrag auch verspätet beschieden worden war.
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60

    Rechtliches Gehör; Verletzung; Rüge; Entscheidungserhebliche Tatsachen und

    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; BayObLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366).
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   OLG Düsseldorf, 12.08.1992 - 2 Ss (OWi) 169/92 - (OWi) 76/92 II   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 1992 - 2 Ss (OWi) 169/92 - (OWi) 76/92 II (https://dejure.org/1992,4754)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 81
 
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