Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 16.12.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1993 - 13 U 140/93   

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https://dejure.org/1993,2705
OLG Hamm, 08.12.1993 - 13 U 140/93 (https://dejure.org/1993,2705)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1993 - 13 U 140/93 (https://dejure.org/1993,2705)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 13 U 140/93 (https://dejure.org/1993,2705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; PflVG § 3 Abs. 1; BGB § 823; StVO § 5 Abs. 4
    Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autobahnunfall; Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ; Ausscheren eines Fahrzeuges ; Mithaftung; Vermeidbarkeit des Unfalls

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verkehrsunfall / Mithaftung desjenigen, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1807 (Ls.)
  • NZV 1994, 193
  • VersR 1994, 1365
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

    Unter den vorliegenden Umständen erscheint es daher sachgerecht, daß die Beklagten 20 % des materiellen Schadens tragen (ähnlich OLG Hamm - 13. ZS - NZV 94, 193: 25 % bei 180 km/h).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 35/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall unter Beteiligung eines mit 150 km/h auf der

    Damit hat der Kläger die Richtgeschwindigkeit mit einer bewiesenen Mindestausgangsgeschwindigkeit von 150 km/h deutlich überschritten und nicht zu beweisen vermocht, daß der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht hätte vermieden werden können, so daß nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 1684, 1686 ), der sich der Senat anschließt, die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung zu seinen Lasten zu berücksichtigen ist, und zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen mit 25 % (vgl. etwa Urt. vom 08.12.1993 - 13 U 140/93 - NZV 1994, 193 = DAR 1994, 154 f.).
  • OLG Hamm, 09.02.2003 - 6 U 190/02

    Anspruchskürzung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit im Straßenverkehr;

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine derart hohe Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wie hier regelmäßig zur Anspruchskürzung gemäß § 17 StVG führt (vgl. BGH DAR 92, 275 = VersR 92, 714; Senat OLGR 95, 5; Senat MDR 00, 518; OLG Hamm - 13. ZS - OLGR 94, 27; OLG Köln OLGR 91, 64), wenn nicht der Kläger den Nachweis führt, daß auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall mit vergleichbar schweren Folgen vermieden worden wäre.
  • LG Essen, 13.02.1996 - 12 O 431/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Kammer folgt dem Bundesgerichtshof (NJW 1992, 1684) und dem Oberlandesgericht Hamm (NZV 1994, 193) daß bei einer Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h grundsätzlich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist und nicht davon ausgegangen werden kann, daß sich der Unfall für den von§ 7 Abs. 2 StVG verlangten idealen Fahrer als unabwendbares Ereignis darstellt.
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 13 U 14/98

    Haftung aus einem Verkehrsunfall wegen des Abkommens von der Fahrbahn auf der

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.1993 - 5 U 232/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5487
OLG Celle, 16.12.1993 - 5 U 232/92 (https://dejure.org/1993,5487)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.1993 - 5 U 232/92 (https://dejure.org/1993,5487)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 5 U 232/92 (https://dejure.org/1993,5487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 1 S. 2 StVG ; § 1 StVO; § 9 Abs. 3 StVO
    Kreuzungsverkehr; Straßenverkehrsunfall; Linksabbieger; Geradeausfahrer; Zweiradfahrer; Mitverschulden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreuzungsverkehr; Straßenverkehrsunfall; Linksabbieger; Geradeausfahrer; Zweiradfahrer; Mitverschulden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Kann der Linksabbieger die zu kreuzende Gegenfahrbahn nicht oder nicht ausreichend einsehen, muß er sich vorsichtig in diese hineintasten, um dem Vorrecht des Gegenverkehrs Rechnung zu tragen und einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden (vgl. dazu Senatsurteile vom 14. Januar 1958 - VI ZR 294/56 - aaO; vom 8. Juli 1969 - VI ZR 193/67 - aaO; BayObLG, VRS 19, 312, 313; OLG Celle, NZV 1994, 193; BGHSt 12, 58, 61 für wartepflichtigen Linksabbieger; Hentschel, aaO, § 9 StVO Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 112/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Wenn ein Linksabbieger dabei wegen eines Hindernisses den Gegenverkehr nicht sehen kann, muss er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hinein tasten, bis die notwendige Übersicht für ihn gegeben ist (BGH NZV 2005, 249; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 9 Rdn 39; OLG Celle NZV 1994, 193).

    Angesichts dessen hätte sie sich nur sehr vorsichtig, Schritt für Schritt, in die Kreuzung hinein tasten dürfen, bis ihr die notwendige Sicht auf den Gegenverkehr möglich war (siehe bereits oben: BGH NZV 2005, 249; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 9 Rdn 39; OLG Celle NZV 1994, 193).

  • OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 84/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden

    Das unterscheidet die Verkehrssituation maßgeblich von derjenigen, welche der von der Berufung herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (NZV 94, 193) zugrunde lag.
  • OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22

    Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs

    Es habe der Beklagten 1) nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 16.12.1993 (5 U 232/92) auch zugestanden, sich in die Kreuzung hineinzutasten, was sich ebenfalls aus § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO erschließe.
  • LG Köln, 29.10.2002 - 18 O 432/01
    In der Rechtsprechung ist die Mitverursachung des Unfalls durch den Geradausfahrer in verschiedenen Konstellationen quotenmäßig berücksichtigt worden (z.B. 20% des entgegenkommenden Motorrades, dessen Fahrer zunächst nach links steuert und dann plötzlich nach rechts abbiegt - BGH VersR 1957, 528 - 67% des entgegenkommenden Motorrades, das an einem LKW rechts vorbeifährt - OLG Celle NZV 1994, 193 - 80% des entgegenkommenden Motorrades, das seinen Fahrstreifen zur Fahrbahnmitte hin überschreitet und dabei die Grenzen einer markierten Sperrfläche überfährt - OLG Nürnberg VersR 1989, 405 - 100% des entgegenkommenden Kfz, dessen Geradeausspur im Kreuzungsbereich nach rechts versetzt ist, der aber geradeaus weiterfährt - KG VersR 1973, 234 -).
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