Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92   

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BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92 (https://dejure.org/1993,715)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 (https://dejure.org/1993,715)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 (https://dejure.org/1993,715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2037
  • NVwZ 1994, 899 (Ls.)
  • NZV 1994, 244
  • DVBl 1994, 758
  • DÖV 1994, 656
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).

    Dabei darf die Behörde in Wahrung allgemeiner Verkehrsrücksichten und sonstiger entgegenstehender Belange von solchen Maßnahmen um so eher absehen, je geringer der Grad der Lärmbeeinträchtigung ist, der entgegengewirkt werden soll (vgl. BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]).

    Auch die alternative Führung des Schwerlastverkehrs durch die Ortschaft Sch. wurde rechtsfehlerfrei verworfen, denn straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen als Mittel der Lärmbekämpfung müssen dort ausscheiden, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis neuer Unzulänglichkeiten an anderer Stelle verbessern könnten (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]).

  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Bei der Entscheidung über eine Ausnahme von einem Verkehrsverbot hat die Straßenverkehrsbehörde dem mit dem Verbot verfolgten öffentlichen Interesse die besonderen Belange der von dem Verbot Betroffenen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 60.85 - ).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Die von den Klägern geltend gemachte Betroffenheit durch Lärm, Staub und Abgase hat sich dadurch nämlich nicht grundlegend geändert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - und vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Die von den Klägern geltend gemachte Betroffenheit durch Lärm, Staub und Abgase hat sich dadurch nämlich nicht grundlegend geändert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - und vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Im Gegensatz zum Straßenrecht bestimmt kein bestimmter Lärmpegel die Grenze der Zumutbarkeit (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 4 FStrG a.F., z.B. in BVerwGE 51, 15).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 B 73.88

    Straßenverkehr - Ausnahmegenehmigung - Apotheke - Fußgängerzone - Kraftfahrzeug -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Darin liegt die Ermächtigung zum Erlaß verkehrsregelnder Anordnungen für konkrete Sachverhalte oder bestimmte Verkehrsteilnehmer (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 B 73.88 - ).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    a) Für das Straßenverkehrsrecht ist anerkannt, dass der einzelne grundsätzlich nur einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung begrenzten Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen besitzt (vgl. zum Einschreiten gegen Lärmbelastungen SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22, juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Unabhängig von der Frage, inwieweit Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO das Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls voraussetzen und es hierfür auf eine Gewichtung der beteiligten Interessen ankommt (vgl. BVerwGE 104, 154 ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, NZV 1994, S. 244 ), betreffen die diesbezüglich in der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen jedenfalls nicht den Begriff der Ausnahme; es handelt sich nicht um Voraussetzungen dafür, dass die in Rede stehende Abweichung als Ausnahme qualifiziert werden kann, sondern um Voraussetzungen dafür, dass sie bewilligt werden darf.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Ausnahmegenehmigungen nach dieser Regelung nicht erteilt werden können, wenn sie einen unbestimmten Personenkreis begünstigen sollen (Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).

    Aus § 46 Abs. 3 Satz 3 StVO, wonach die Bescheide mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen sind, folgt, dass solche Ausnahmegenehmigungen eine präventive Individualprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde voraussetzen (Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - a.a.O.).

    Soweit es um den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm geht (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO), können Orientierungspunkte für eine nähere Bestimmung, wann eine Lärmzunahme "erheblich" ist, der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 (BGBl I S. 1036) entnommen werden (vgl. zur Heranziehung im Rahmen von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO u.a. Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - a.a.O.).

    Die Freistellung von den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO entbindet dabei nicht auch von den im Grundsatz geltenden Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO (vgl. hierzu Urteile vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 und vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - a.a.O. S. 14 sowie BRDrucks 824/05 S. 5).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93   

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https://dejure.org/1994,209
BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93 (https://dejure.org/1994,209)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1994 - 11 B 116.93 (https://dejure.org/1994,209)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1994 - 11 B 116.93 (https://dejure.org/1994,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Entziehung der Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - Bindungswirkung von Bußgeldentscheidungen für das behördliche Entziehungsverfahren - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1672
  • NVwZ 1994, 784 (Ls.)
  • NZV 1994, 244
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Mit der Verhängung eines Fahrverbots neben der Geldbuße wird lediglich eine erzieherische Nebenfolge (vgl. BVerfGE 27, 36 ) verfügt, nicht jedoch über die Fahreignung des Kraftfahrers befunden.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Soweit sich der Kläger gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in der Fassung von Art. 5 des 5. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 2. August 1993 (BGBl I S. 1442) darauf beruft, daß das Berufungsurteil von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - (DVBl 1993, 995) abweicht, genügt seine Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Würdigung im Einzelfall kann eine Abweichungsrüge nicht begründet werden (BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    b) Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    8 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 BVerwG 8 B 61.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 BVerwG 11 B 116.93 Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann i.S. des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93   

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https://dejure.org/1993,3566
BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93 (https://dejure.org/1993,3566)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93 (https://dejure.org/1993,3566)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 3 ObOWi 90/93 (https://dejure.org/1993,3566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 534
  • MDR 1994, 299 (Ls.)
  • NZV 1994, 244 (Ls.)
  • BayObLGSt 1993, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 30.05.1974 - Ss 155/73

    Begriff der "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG); Grundsatz "ne

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93
    Dem eine Einziehung anordnenden Urteil muß sich demnach entnehmen lassen, auf welcher der in Betracht kommenden Grundlagen sie beruht (vgl. OWiG Saarbrücken NJW 1975, 65/66/67).
  • OLG Braunschweig, 05.11.1973 - Ss 138/73
    Auszug aus BayObLG, 20.10.1993 - 3 ObOWi 90/93
    Dabei übersieht es aber die naheliegende Möglichkeit, unter Vorbehalt der Einziehung den Betroffenen anzuweisen, binnen einer bestimmten Frist das Eigentum am Fahrzeug oder ein bei Sicherungsübereignung bestehendes etwaiges Anwartschaftsrecht auf Eigentumsrückfall und damit jeweils verbunden den Besitz an einen Dritten zu übertragen (vgl. OLG Braunschweig MDR 1974, 594).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Zudem muss das Urteil, schon um eine rechtliche Überprüfung der Strafzumessung zu ermöglichen, erkennen lassen, ob auf die Einziehung (auch) als Nebenstrafe oder (nur) als Sicherungsmaßnahme erkannt worden ist (OLG Saarbrücken NJW 1975, 65 [66]; BayObLG NJW 1994, 534 = VRS 86, 300 = MDR 1994, 299 [zu § 22 Abs. 2 OWiG]; SenE v. 15.03.1994 - Ss 83/94 - = StV 1995, 306; SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00 - vgl. a. OLG Düsseldorf NJW 1972, 1382; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 337 Rdnr. 252).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4799
OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I (https://dejure.org/1994,4799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I (https://dejure.org/1994,4799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1994 - 5 Ss (OWi) 56/94 - (OWi) 50/94 I (https://dejure.org/1994,4799)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • NZV 1994, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht -

    Der festgestellte Verfahrensfehler führt daher zur Aufhebung des Urteils nicht nur im Rechtsfolgenausspruch, sondern insgesamt, auch um dem Betroffenen die Möglichkeit der Rücknahme seines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu erhalten (OLG Düsseldorf VRS 87, 203).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    Die zur Frage einer Hinweispflicht weiterhin ergangenen Beschlüsse des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26.02.2010 (1 Ss 270/09 = ZfS 2010, 294 f. = NZV 2010, 311 f. = StraFo 2010, 206 f. = VRS 118, 365 f.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04.03.1994 (5 Ss 56/94 = MDR 1994, 822 = VRS 87, 203 f.) betreffen die - unangekündigte - Verhängung eines Fahrverbots, somit gleichfalls eine andere Sachverhaltsgestaltung.
  • OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13

    Gerichtliche Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.1993 - 3St RR 108/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3924
BayObLG, 12.10.1993 - 3St RR 108/93 (https://dejure.org/1993,3924)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.1993 - 3St RR 108/93 (https://dejure.org/1993,3924)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 3St RR 108/93 (https://dejure.org/1993,3924)
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Briefmarkenbestellung

§ 263 StGB, Zweckverfehlung

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 208
  • NStZ 1994, 193
  • NZV 1994, 244 (Ls.)
  • BayObLGSt 1993, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1993 - 3St RR 108/93
    Grundsätzlich gilt, daß beim Betrug durch Abschluß eines Kaufvertrags ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach Vertragsschluß ergibt, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist (so grundsätzlich BGHSt 16, 220, 221).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Die Veränderung des Namens führte dazu, daß als Besteller eine mit dem bisherigen Kunden, an den nicht mehr geliefert werden sollte, nicht identische Person angesehen wurde (vgl. BayObLG NJW 1994, 208).
  • OLG Celle, 06.12.1995 - 2 Ss 419/95
    Vom Schutzzweck des Betrugstatbestandes her bedarf aber nicht der des strafrechtlichen Schutzes, der durch Einsatz seines Vermögens höchst ungewisse Erwerbschancen wahrnehmen will (vgl. BayObLG NStZ 1994, 193 ).
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