Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93   

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https://dejure.org/1993,5796
OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93 (https://dejure.org/1993,5796)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.10.1993 - 11 U 89/93 (https://dejure.org/1993,5796)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 11 U 89/93 (https://dejure.org/1993,5796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden eines Vorfahrtsberechtigten (hier: Fahrradfahrer) bei Zusammenstoß mit einem Autofahrer bei einer Grundstücksausfahrt eines Großmarkts; Indizien für die Einordnung einer Grundstücksfläche als Grundstücksausfahrt; Vertrauendürfen eines Vorfahrtsberechtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 8 § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus der Ausfahrt eines Großmarkts auf die Fahrbahn auffahrenden PKW mit einem auf dem Radweg fahrenden Radfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.05.1983 - 1 ObOWi 55/83

    Einfahren von einem anderen Straßenteil

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93
    Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Straße oder Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32.Auflage, Rdnr.5, m.w.N.; BGH VersR 1977, 58 f.; BayObLG VRS 65, 223 ff. ; OLG Saarbrücken, VM 1981, 70 f. ), wobei in der Rechtsprechung teilweise auch auf die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung - etwa als nicht dem fließenden Verkehr dienender Zugang zu einem Grundstück - abgestellt wird ( vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237f.; OLG Oldenburg ZfS 1992, 332 f.).
  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93
    Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Straße oder Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32.Auflage, Rdnr.5, m.w.N.; BGH VersR 1977, 58 f.; BayObLG VRS 65, 223 ff. ; OLG Saarbrücken, VM 1981, 70 f. ), wobei in der Rechtsprechung teilweise auch auf die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung - etwa als nicht dem fließenden Verkehr dienender Zugang zu einem Grundstück - abgestellt wird ( vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237f.; OLG Oldenburg ZfS 1992, 332 f.).
  • OLG Oldenburg, 18.10.1982 - 9 U 47/82

    Grundstücksfläche; Öffentlicher Weg; Grundstückseinfahrt; Grundstücksausfahrt;

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93
    Auf Eigentumsverhältnisse oder verwaltungsrechtliche Widmung in bezug auf die betroffene Grundstücksfläche ist nicht abzustellen ( vgl. Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 10 StVO Rdnr.5; BGH VersR 1987; 308/307; OLG Oldenburg DAR 1983, 31 ), weshalb es auf den diesbezüglichen Sachvortrag der Beklagten mit Beweisanerbieten in den Schriftsätzen vom 27.9.
  • OLG München, 06.02.2009 - 10 U 4845/08

    Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall: Abgrenzung von Straße und

    6 Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bzw. die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung (vgl. BGH VersR 1977, 58; BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279).
  • OLG Naumburg, 14.07.2006 - 10 U 24/06

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Wegebaulast eines Wald- und Wiesenweges

    Dies stellt insbesondere keine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237, 1238; OLG Köln NZV 1994, 279, 280; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99 zitiert nach juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Tatrichter nicht verpflichtet ist, dem zusätzlich gestellten Beweisantrag auf Augenscheinsnahme einer Örtlichkeit statt zu geben, wenn eine von derselben Partei vorgelegte Fotografie die Örtlichkeit in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Merkmalen hinreichend ausweist und die Partei keine von der Fotografie abweichenden Merkmale behauptet (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279, 280; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99 zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 371 ZPO Rdn. 4).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt in einem solchen Fall anstelle einer Ortsbesichtigung auch die Verwertung der Lichtbilder in Betracht (BGH NJW-RR 1987, 1237, 1238; OLG Köln NZV 1994, 279; Zöller-Heßler, ZPO, 30. Aufl. § 371 Rn. 4; siehe Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 328 m.w.N. in F n. 1310).
  • OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Straße und den in § 10 Satz 1 StVO genannten Verkehrsflächen ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale, da der Verkehrsteilnehmer auf klare und einfache Anhaltspunkte angewiesen ist und in erster Linie auf sichtbare Merkmale zurückgreifen können muß, um aus dem an Ort und Stelle erkennbaren Gesamtbild Schlüsse darauf ziehen zu können, welche Verkehrsregelung eingreift (vgl. OLG Köln, VRS 87/97 f.).
  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur

    Wird dagegen - in Abgrenzung dazu - durch die Reparatur nur eine Teil-, Einfach- oder Billigreparatur durchgeführt, durch die zwar die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit, nicht aber der frühere Zustand des Fahrzeuges oder ein damit vergleichbarer Zustand wiederhergestellt wird, oder verbleiben nach einer an sich ordnungsgemäßen Reparatur noch nicht unerhebliche Reparaturdefizite, so bleibt es dabei, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit - ggf. also trotz durchgeführter Reparatur auf der Basis des Ersatzbeschaffungsaufwandes - ermittelt wird (vgl.: Urteile der Kammer vom 1.8.95 - Az. 9 S 162/95 - und vom 10.6.97 -AZ.9 S 66/97 - und vom 2.9.97 - Az. 9 S 125/97; OLG Hamm NZV 1993, 432(433) = DAR 1994, 24 ff und r + s 1996, 100(101); OLG Hamm NZV 2002, 272(273); OLG Düsseldorf NZV 1994, 279 ff und NZV 1995, 232 ff = r + s 1995, 416 ff und NZV 1996, 279 ff = VersR 1996, 904 ff und NZV 1997, 355(356) = r+s 1997, 286; NZV 2001, 475 = DAR 2001, 499; OLG Schleswig r + s 1997, 461(462); OLG Oldenburg NZV 2000, 469; OLG Dresden DAR 1996, 54; OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff ).
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 16 U 157/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Fußgängerbereich einer Straße

    Die Klägerin legt nicht dar, dass die von ihr selbst zur Akte gereichten Lichtbilder einen unzutreffenden oder unzureichenden Eindruck von der Unfallörtlichkeit vermittelten, der einer Korrektur oder Ergänzung durch eine Inaugenscheinnahme oder eines sonstigen Beweises bedürfte (dazu BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279, 280; OLG Bamberg NJW-RR 2013, 1148, 1149; Münchener Kommentar/Zimmermann, ZPO, 4. Aufl., § 371 Rdn. 3; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 14. Aufl., 284 Rdn. 22 und Huber, ebendort, § 371 Rdn. 17; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 371 Rdn. 4).
  • OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen

    7 Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bzw. die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung (vgl. BGH VersR 1977, 58; BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt in einem solchen Fall anstelle einer Ortsbesichtigung auch die Verwertung der Lichtbilder in Betracht (BGH NJW-RR 1987, 1237 [1238]; OLG Köln NZV 1994, 279; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 371 Rn. 4; siehe auch Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2009, § 244 Rn. 19 m.w.N. in Fn. 78).
  • OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall an einer bevorrechtigten Einmündung

    Ein Kraftfahrer muss sich, auch wenn er ortsfremd ist, auf das ihm bietende äußere Gesamtbild verlassen können (vgl. z.B. OLG Köln NZV 1994, 279; OLG Oldenburg DAR 1983, 31) .
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