Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 27.01.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94   

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BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94 (https://dejure.org/1994,3001)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94 (https://dejure.org/1994,3001)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1994 - 1 ObOWi 86/94 (https://dejure.org/1994,3001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden Fußgänger-Ampel nach dem Abbiegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlicht; Verstoß; Qualifiziert; Verhängung; Fahrverbot; Abbiegen; Querverkehr; Einmündung; Übersehen; Auffangampel; Fußgängerlängsverkehr; Rotphase; Sekunde

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 287
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94
    Wenn - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit - ein Wechsellichtzeichen mißachtet wird, obwohl die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauert, ist eine abstrakte Gefährdung zu unterstellen, weil sich der Querverkehr (insbesondere auch die Fußgänger) nach dieser Zeit bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (so die amtliche Begründung; vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; DAR 1993, 271 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94
    Diese Umstände und der oben angeführte Sinn und Zweck der verschärften Ahndung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2 BKat, nämlich berechtigter Schutz des Querverkehrs, verbieten es, im vorliegenden Fall von gewöhnlichen Tatumständen im Sinne des § 1 Abs. 2 BKatV , die einen auch subjektiv schwerwiegenden Rotlichtverstoß indizieren, auszugehen (OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 in einem vergleichbaren Fall).
  • BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95

    Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter;

    Stets ist zu prüfen, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn gemessenen den vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten typischen Begehungsweisen, als Ausnahme erscheinen lassen, so daß es nicht angezeigt ist, mit der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme des Fahrverbots auf den Fahrzeugführer einzuwirken (vgl. OLG Köln NZV 1994, 41 ; BayObLG VRS 87, 382 ; BayObLG vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 470, 472).
  • OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot

    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95

    Absehen vom Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Wahrnehmungsfehler, losfahren, nachdem

    Unter diesen Umständen stellt sich nach der Auffassung des Senats (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse 2 Ss OWi 171/95 vom 09.03.1995; 2 Ss OWi 414/94 vom 05.05.1994; 2 Ss OWi 1138/93 vom 17.02.1994; 2 Ss OWi 71/94 vom 04.02.1994; 2 Ss OWi 170/93 vom 11.03.1993; 2 Ss OWi 144/93 vom 05.03.1993; ferner OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328; BayObLG, NZV 1994, 287; Janiszewski, NStZ 1994, 574) der festgestellte Rotlichtverstoß nicht als ein von Nr. 34.2.1 BKatV erfaßter Regelfall eines groben Pflichtenverstosses dar.
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    c) Soweit sich der Verteidiger des Betroffenen für seine gegenteilige Rechtsansicht auf BayObLG NZV 1994, 287 beruft, entspricht der dort behandelte Sachverhalt nicht dem vorliegenden.
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Den Feststellungen kann auch nichts dafür entnommen werden, daß eine der Fallgruppen vorgelegen haben könnte, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung den Schluß auf eine gesteigerte Verantwortungslosigkeit und damit auf die Notwendigkeit der Verhängung der Regelsanktion als fernliegend oder gar als ausgeschlossen erscheinen läßt (z.B.: überraschend auftauchende Signalanlage [OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 = DAR 1994, 39 ; BayObLG NZV 1994, 287 DAR 1994, 329 ]; sog. "Mitzieheffekt [OLG Hamm NZV 1995, 82 VRS 88, 216 ]; sog. "Frühstarterfall" [OLG Köln VRS 87, 147, 150]; Ablenkung durch Suche nach Anschrift [OLG Koblenz DAR 1994, 287 ]; psych.
  • BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Die Rechtsprechung hat insbesondere eine Ausnahme auch anerkannt beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382; OLG Düsseldorf VRS 85, 470).
  • BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94

    Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den

    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.01.1994 - 2 Ss (OWi) 98/93 I 31/93   

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https://dejure.org/1994,6193
OLG Rostock, 27.01.1994 - 2 Ss (OWi) 98/93 I 31/93 (https://dejure.org/1994,6193)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.01.1994 - 2 Ss (OWi) 98/93 I 31/93 (https://dejure.org/1994,6193)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 2 Ss (OWi) 98/93 I 31/93 (https://dejure.org/1994,6193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtskräftige Entscheidung; Unanfechtbarkeit; Rechtsmittel; Kostenentscheidung des Amtsgerichts; Einwand prozessualen Unrechts

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 825
  • NZV 1994, 287
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH MDR 1951, 771) und ihm folgend von der obergerichtlichen Rechtsprechung übernommen und fortgesetzt worden (vgl. nur OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 341, 342; OLG Celle, NStZ 1983, 328, 329; OLG Rostock, NZV 1994, 287, 288 jeweils m.w.N.).
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