Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.04.1993 - 9 U 18/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Bei einer Kollision zwischen Überholer und nichtblinkendem, aber langsam fahrenden Pkw-Führer, der vor dem Linksabbiegen die zweite Rückschaupflicht verabsäumt hat, ist eine Mithaftung des Überholers von einem Viertel angemessen
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Eine unklare Verkehrslage ist bereits dann gegeben, wenn sich der Vorausfahrende zur Straßenmitte hin einordnet und langsamer wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorausfahrender ; Annäherung; Abzweigende Straße; Herabsetzen der Geschwindigkeit; Überholen bei unklarer Verkehrslage ; Mithaftung; Verursachung ; Verschulden ; Abwägung ; Pflicht zur Rückschau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Papierfundstellen
- NZV 1994, 30
Wird zitiert von ... (9)
- OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12
Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer …
Wenn diese geeignet sind, Zweifel über die beabsichtigte Fahrweise des Vorausfahrenden aufkommen zu lassen, kommt eine unklare Verkehrslage in Betracht (OLG Schleswig NZV 94, 30). - OLG Schleswig, 07.07.2005 - 7 U 3/03
Haftungsquote: Linksabbiegen ohne zweite Rückschau und Überholen in unklarer …
Unklar ist eine Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO, wenn nach allen Umständen mit ungefährdendem Überholen nicht gerechnet werden darf; dieses ist zwar noch nicht allein deshalb der Fall, weil ein vorausfahrendes Fahrzeug langsam fährt; jedoch liegt eine unklare Verkehrslage dann vor, wenn sich insgesamt nicht verlässlich beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (vgl. OLG Schleswig NZV 1994, 30, 31). - LG Oldenburg, 03.04.2014 - 5 O 2164/12
Weitergabe eines privaten Sachverständigengutachtens an Dritte zur Überprüfung
Wenn diese geeignet sind, Zweifel über die beabsichtigte Fahrweise des Vorausfahrenden aufkommen zu lassen, kommt eine unklare Verkehrslage in Betracht (OLG Schleswig NZV 94, 30).
- OLG München, 21.10.2020 - 10 U 893/20
Haftungsverteilung bei Überholen einer Kolonne
Wenn diese geeignet sind, Zweifel über die beabsichtigte Fahrweise des Vorausfahrenden aufkommen zu lassen, kommt eine unklare Verkehrslage in Betracht (OLG Schleswig NZV 1994, 30 zum Ganzen vgl. Senat, Urteil vom 09. November 2012 - 10 U 1860/12). - OLG Celle, 31.10.2002 - 14 U 129/01
Kfz-Recht und Verkehr; Mitverschulden des Überholenden; Doppelte Rückschaupflicht …
Dann war die Lage unklar, was gleichfalls zu einem Überholverbot führte [vgl. Jagusch/Hentschel, § 5 StVO Rn. 34; OLG Schleswig, NZV 94, 30; KG, VM 90, 52 + 91]. - OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 1 U 18/05 Denn geht man angesichts der die Klägerin treffenden Beweislast von dem unwiderlegten Vortrag der Beklagten aus, dass die Klägerin langsam am rechten Fahrbahnrand fuhr, bevor sie nach links zog und es zur Kollision kam, brauchte der Beklagte zu 1.) ausgehend von dem Vertrauensgrundsatz auch unter Berücksichtigung der ihm bekannten Parkplatzsuche der Klägerin nicht mit einem Verstoß der Klägerin gegen ihre Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 StVO zu rechnen (BayObLG, VRS 61, 63f.; OLG Köln, ZfSch 1994, 45; a.A. OLG Schleswig, NZV 1994, 30f.).
- OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch …
Dazu reicht zwar regelmäßig eine auch deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit des Vorausfahrenden allein nicht aus (Urteil des erkennenden Senats vom 8.2.1996 - 27 U 186/95 - OLG Hamm DAR 1972, 195; BayObLG VRS 72, 295; OLG Schleswig NZV 1994, 30); hier kommt jedoch hinzu, daß der Zeuge S in Hölle einer Firmenausfahrt auf der Fahrbahn stand und nach der eigenen Aussage des Zeugen Res "wild gestikulierte". - LG Lübeck, 06.10.2022 - 14 S 13/22
Überholen bei unklarer Verkehrslage in Bezug auf einen vorausfahrenden Pkw-Fahrer …
Eine solche liegt zur Überzeugung des Gerichts nämlich auch dann vor, wenn das voranfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit vor dem Überholvorgang erkennbar deutlich verlangsamt hat und dies in Verbindung mit der sonstigen Verkehrssituation und -örtlichkeit geeignet war, Zweifel über die beabsichtigte Fahrtweise aufkommen zu lassen (OLG Schleswig, Urteil vom 21. April 1993 - 9 U 18/92, NZV 1994, 30). - LG Offenburg, 21.09.2020 - 2 O 34/19
Straßenverkehr: Rechtswirksamkeit von "unleserlicher" durchgezogener Linie
Nicht entschieden werden muss vorliegend, ob eine unklare Verkehrslage jedenfalls deshalb vorlag, weil der Kläger seine Geschwindigkeit bei Annäherung an eine nach links abzweigende Straße reduziert und sich deutlich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben will (Für eine unklare Verkehrslage: OLG Schleswig, Urt. v. 21.04.1993 - 9 U 18/92, NZV 1994, 30, 31;… dagegen: OLG München, Urt. v. 28.02.2014 - 10 U 3878/13, r+s 2014, 471;… OLG Jena, a.a.O., Rn. 15).
Rechtsprechung
KG, 01.04.1993 - 12 U 1862/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abbiegen; Links; Straße; Verkehrsunfall; Straßenseite; Kreuzung; Rechte
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen
Papierfundstellen
- NZV 1994, 30 (Ls.)
- VersR 1994, 1085
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer …
Das bedeutet, dass den Wartepflichtigen, welcher sich vor dem Einmündungsviereck auf der in seiner Fahrtrichtung gesehen rechten Fahrbahnseite befindet, dann nicht der Vorwurf der Vorfahrtverletzung treffen kann, wenn der Bevorrechtigte unter Schneiden der Kurve zum Einbiegen nach links auch noch die Fahrbahnseite, auf welcher sich der Wartepflichtige befindet, in Anspruch nimmt und so mit dem Wartepflichtigen zusammenstößt (OLG Saarbrücken VRS 30, 229, 230; KG VersR 1994, 1085;… König in Hentschel/König/Dauer, aaO). - KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem …
Nach den einschlägigen Grundsätzen des Anscheinsbeweises obliegt dem Wartepflichtigen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Bevorrechtigte sich verkehrswidrig verhalten oder sich infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, rechtzeitig unfallverhütend zu reagieren (vgl. BGH VersR 1964, 639; NJW 1982, 2668; KG DAR 1977, 47, 49; 1984, 85, 86; VersR 1994, 1085f). - LG Saarbrücken, 27.04.2018 - 13 S 165/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einem Betriebsgelände …
Allerdings ist anerkannt, dass der Vorfahrtsberechtigte außerhalb des eigentlichen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichs beim Abbiegen nur auf der rechten Fahrbahn der untergeordneten Straße Vorrang genießt, nicht dagegen auf der linken Fahrbahnseite der untergeordneten Straße (vgl. KG, VersR 1994, 1085; KG, Urteil vom 23.02.1995 - 12 U 4356/93, juris; OLG Düsseldorf, Zfs 1980, 190;… Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 8 StVO Rn. 41;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 8 StVO Rn. 28;… Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 249;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 14 Rn. 152).Wie die Erstrichterin zu Recht festgestellt hat, hat der Erstbeklagte den Unfall mitverschuldet, indem er die Kurve geschnitten hat (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. KG, VersR 1994, 1085; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 - I-1 U 243/10; OLG Frankfurt, OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 12.05.2017 - 13 S 137/16, RuS 2017, 609).
- LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall
Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der bevorrechtigten Straße auch bei vorschriftswidrigem Linksfahren (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1260; KG, VersR 1994, 1085).Wenn also der von rechts kommende, vorfahrtberechtigte Kraftfahrer die Spur des wartepflichtigen Fahrzeugs unachtsam schneidet, d.h. den Abbiegevorgang über einen Bereich vollzieht, auf dem ihm ein Vorfahrtsrecht nicht mehr zusteht, hat er i.d.R. den Schaden des Querverkehrs zu tragen (KG, VersR 1994, 1085; KG, VersR 1978, 427 ).