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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93 BSch   

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https://dejure.org/1993,7298
OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93 BSch (https://dejure.org/1993,7298)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.1993 - U 5/93 BSch (https://dejure.org/1993,7298)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - U 5/93 BSch (https://dejure.org/1993,7298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Baum; Bäume; Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei Pappeln im Bereich eines Schiffsliegeplatzes

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 317
  • VersR 1994, 358
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 75/77

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93
    Dabei ist zu beachten, daß jeder Stillieger so nahe zum Ufer beigehen muß, wie es sein Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse gestatten (vgl . BGH VersR 79, 437 m.w. N.).
  • OLG Köln, 28.01.1993 - 7 U 136/92

    Verkehrssicherungspflicht Verdachtsmoment Sichtkontrolle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93
    Ob ein Ast, bevor er herabfiel, oder ein Baum, bevor er umstürzte, bei einer normalen Sichtkontrolle Krankheitssymptome aufwies, ist durch keine Erfahrung vorgezeichnet (vgl. OLG Köln DAR 93, 351, 352).
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 115/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93
    Dies kommt bei Bäumen nicht selten vor, die äußerlich gesund wirken, innerlich jedoch krank sind, wie z.B. auch Fichten, die an Rotfäule leiden ( BGH VersR 74, 88).
  • OLG Oldenburg, 03.02.1977 - 1 U 173/76

    Verkehrssicherungspflichtiger; Schuldvorwurf; Äste von Straßenbäumen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93
    Beweispflichtig für die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung ist der von einem Baum geschädigte Anspruchsteller (vgl. OLG Oldenburg VersR 77, 845; OLG Frankfurt NJW-RR 87, 864).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    b) Die Frage, ob und in welchem Umfang dem Geschädigten Beweiserleichterungen, etwa nach Art des Anscheinsbeweises, zugute kommen können (grundsätzlich verneinend: OLG Karlsruhe VersR 1994, 358; Staudinger/Hager aaO), bedarf nach den Besonderheiten des hier zu beurteilenden Sachverhalts keiner abschließenden Klärung.
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 12 U 103/10

    Herabfallende Äste gesunder Bäume sind hinzunehmen

    Aus diesen Grundsätzen folgt die Pflicht zu regelmäßigen Kontrollen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 1086 (eine Kontrolle im Jahr) einerseits und OLG Hamm, VersR 1997, 1148; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467 (zwei Sichtkontrollen im Jahr) andererseits, eingehend Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff; Fürstenberg, DAR 2007, 293; Bauer, DAR 2008, 109).

    Zum anderen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits an anderer Stelle darauf abgehoben, dass es grundsätzlich begrüßenswert ist, wenn eine Stadt im Stadtkern einen möglichst hohen Baumbestand unterhält, und dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nur das Zumutbare gefordert werden kann, so dass nicht jeder herabfallende Ast oder umstürzende Baum zu einer Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen führt (OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 1 U 310/20

    Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu

    Das erscheint jedenfalls für die Regeluntersuchung, die vom Boden aus erfolgt, zweifelhaft, weil diese Untersuchungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen ohnehin nicht darauf angelegt ist, jedweden gefährlichen Zustand aufzudecken, sondern nur zur Feststellung sichtbarer äußerer Anzeichen führen kann (vgl. dazu einerseits BeckOGK-Spindler, § 823 Rdn. 498, andererseits Staudinger-Hager, Bearbeitung 2021, § 823 E 155 und OLG Karlsruhe VersR 1994, 358).
  • AG Hermeskeil, 22.05.2002 - 1 C 288/01

    Umstürzender Baum - Haftet Grundstückseigentümer?

    Umfang und Intensität der Untersuchungspflicht dürfen nicht überspannt werden, sondern müssen sich im Rahmen des für den Sicherungspflichtigen auch unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit zumutbaren handeln (OLG Karlsruhe, VersR 1994, S. 358).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14

    Amtshaftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zur

    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 02.03.2017 - 7 U 134/16

    Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch einen umgestürzten Baum

    Ob ein Baum, bevor er umstürzt, bei einer normalen Sichtkontrolle Krankheitssymptome aufweist, ist vielmehr durch keine Erfahrung vorgezeichnet (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.12.1993 - U 5/93 Bsch, NZV 1994, 317 f.; Senat, OLG Köln, Urteil vom 28.01.1993 - 7 U 136/92- , NZV 1993, 434).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99

    Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer

    Ebenso wie bei Straßenbäumen wäre grundsätzlich zweimal jährlich durchgeführte Sichtkontrollen ausreichend gewesen (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - OLGR 97, 67; OLG Karlsruhe VersR 94, 358 mit Anmerkung Breloer; OLG Hamm, - 9. ZS - VersR 98, 188 mit Anmerkung Breloer).

    Zum anderen war Sorgfalt auch deswegen geboten, weil Pappeln bekanntermaßen zu den anfälligeren Gehölzen gehören (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 94, 358; OLG München, DAR 85, 25; OLG Düsseldorf, VersR 96, 249 = OLGR 95, 66).

  • OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03

    Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zur Abwehr der von Bäumen

    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach ein Ast, bevor er abbricht, bei einer normalen Sichtkontrolle - und schon gar nicht mehrere Monate zuvor - Krankheitssymptome aufweisen muss (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1994, 358).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 5/94
    So hat das Schiffahrtsobergericht Karlsruhe beispielsweise auch in einem Falle entschieden, in dem eine Pappel von Land aus auf ein stilliegendes Schiff stürzte und dieses beschädigte (VersR 94, 358 = NZV 94, 317).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 22 W 30/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4876
OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 22 W 30/93 (https://dejure.org/1993,4876)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.1993 - 22 W 30/93 (https://dejure.org/1993,4876)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 1993 - 22 W 30/93 (https://dejure.org/1993,4876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fremdes ungewohntes Fahrzeug; Probefahrt auf Autobahn; Schwer einsehbare Strecke; Grobe Fahrlässigkeit; Besitz der Fahrerlaubnis; Fahrpraxis; Haftungsausschluß; Abschluß einer Vollkaskoversicherung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 276

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95

    Beschädigung eines PKW bei Probefahrt

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 98/00

    Kfz-Reparaturauftrag unter Übergabe des Kfz-Scheins - schlüssiger GmbH-Auftrag -

    Sie muß vielmehr ihren Ausfallschaden konkret nachweisen (vgl. den Senatsbeschluß vom 17.09.93 - 22 W 30/93 - OLGR 1994, 148 = NZV 1994, 317 - betreffend einen Vorführwagen - und das Senatsurteil vom 18.06.99 - 22 U 265/98 - betreffend einen Lastzug).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 265/98

    Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Fahrzeug nach

    Ein entgangener Gewinn ist konkret nachzuweisen (so auch der Senatsbeschluß vom 17.09.1993 - 22 W 30/93 -, OLGR 1994, 148 -) und zwar in der Weise, daß spezifiziert vorgetragen wird, welche Umsätze gerade mit dem beschädigten Fahrzeug während der Ausfallzeit erzielt worden wäre n und welche Unkosten diesen gegenüberstanden (OLG Köln und Brandenburgisches OLG, aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1999 - 22 U 80/99

    Verkehrssicherungspflicht des Betriebsinhabers bei einem schnell selbsttätig

    Es entspricht im übrigen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß der Geschädigte im Falle der Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs seinen Ausfallschaden konkret berechnen und, wenn Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug nicht angefallen sind, im einzelnen vortragen muß, welche konkreten Aufträge er nicht hat ausführen können, weil ihm das beschädigte Fahrzeug nicht zur Verfügung stand, und welche Einnahmen ihm dadurch entgangen sind (vgl. den Senatsbeschluß vom 17.09.1993 - 22 W 30/93 - OLGR 1994, 148 = NZV 1994, 317 sowie das Senatsurteil vom 18.06.1999 - 22 U 265/98 -).
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