Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.01.1994 - 3 Ss (OWi) 15/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4108
OLG Celle, 20.01.1994 - 3 Ss (OWi) 15/94 (https://dejure.org/1994,4108)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.1994 - 3 Ss (OWi) 15/94 (https://dejure.org/1994,4108)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 3 Ss (OWi) 15/94 (https://dejure.org/1994,4108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 2 BKatV; § 2 Abs. 4 BKatV ; § 79 Abs. 6 OWiG ; § 13a StVZO
    Straßenverkehrsrechtliche Vorbelastungen; Eigene Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; Rechtsbeschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrechtliche Vorbelastungen; Eigene Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; Rechtsbeschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 332
  • NZV 1994, 332 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Die Zuwiderhandlungen des Betroffenen sind auch in ihrer Gesamtheit noch als geringfügig anzusehen (§ 2 Abs. 8 BKatV); die vom Amtsgericht mitgeteilten straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen des Betroffenen sind mittlerweile tilgungsreif und vom Senat deshalb nicht mehr heranzuziehen (vgl. OLG Celle NZV 1994, 332).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 5 Ss 337/13

    Doppelverwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht: Abkürzung des

    Im Falle eigener Sachentscheidung des Senats über die Rechtsfolgen sind die Tilgungsfristen für Eintragungen im Verkehrszentralregister auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beziehen und nicht - wie bei der bloßen rechtlichen Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters - auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung (vgl. OLG Celle NZV 1994, 332).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16

    "Durchentscheidung" auf Fahrverbot

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden (§ 79 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 OWiG), so dass es einer Zurückverweisung an das Amtsgericht nicht bedarf (vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 209; OLG Celle NZV 1994, 332; OLG Frankfurt SVR 2010, 227; NStZ-RR 2002, 88).
  • OLG Braunschweig, 10.09.2020 - 1 Ss OWi 116/20

    Regelmäßige Unbeachtlichkeit des Eintritts der Tilgungsreife während

    Kein anderes Ergebnis folgt aus den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (3 Ss (OWi) 15/94, juris, Rn. 12 = NZV 1994, 332) und Braunschweig (1 Ss (OWi) 126/17, unveröffentlicht).
  • OLG Oldenburg, 07.08.1995 - Ss 287/95

    Tilgungsreife von Voreintragungen zwischen letzter tatrichterlicher Entscheidung

    Da der Tatrichter die Voreintragungen ohne Verstoß gegen § 51 BZRG berücksichtigt hat, ist die inzwischen eingetretene Tilgungsreife im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO ; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG unbeachtlich (vgl. BGH bei Kusch, NStZ 1994, 229; LR-Hanach, StPO, 24. Aufl., § 354 a StPO Rn. 7; OLG Celle NZV 1994, 332).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.01.1994 - 2 Ss 364/93   

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https://dejure.org/1994,3318
OLG Koblenz, 19.01.1994 - 2 Ss 364/93 (https://dejure.org/1994,3318)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.1994 - 2 Ss 364/93 (https://dejure.org/1994,3318)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 2 Ss 364/93 (https://dejure.org/1994,3318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Beitrag zur Sachaufklärung; Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3306 (Ls.)
  • NZV 1994, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1994 - 2 Ss 364/93
    Das ist dann der Fall, wenn von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung ein Beitrag zur Aufklärung zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 1992, 2494, 2495 m.w.N.; Göhler, 0WiG, 10. Aufl., Rdn. 23 zu § 73).

    Welcher Aufklärungsbeitrag im vorliegenden Fall von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung zu erwarten gewesen sein soll, ist auch unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1992, 2494, 2495) für den Senat nicht einsehbar.

  • OLG Zweibrücken, 15.05.1992 - 1 Ss 235/92

    Physikalisch-Technisches Bundesamt; Untersuchung; Fehlfunktion;

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1994 - 2 Ss 364/93
    Zutreffend hat das Amtsgericht in seinem Urteil die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. Mai 1992 (= NZV 1992, 375, 376) zitiert.
  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95

    Fehlen; Betroffener; Aufklärung; Überprüfung; Persönliches Erscheinen;

    Daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen neben der Zeugenladung zulässig war, da sie zur Aufklärung des Sachverhalts nicht nur geboten, sondern notwendig erschien, versteht sich in Anbetracht der oben näher dargelegten Erklärung des Betroffenen im Termin, nicht er, sondern sein Bruder sei gefahren, von selbst und bedarf keiner näheren Ausführung (vgl. hierzu: BGH NJW 1992, 2494 ; OLG Koblenz, NZV 1994, 332; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 73 , Rn. 16 ff; ders. NStZ 1995, 117).
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