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   OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94 (B)   

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https://dejure.org/1994,4495
OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) (https://dejure.org/1994,4495)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) (https://dejure.org/1994,4495)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - Ss 201/94 (B) (https://dejure.org/1994,4495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 202
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Das Urteil muß somit Ausführungen über die einerseits aus den Bildern und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Maß des Übereinstimmens dieser jeweils festgestellten Merkmale enthalten (vgl. Senat NZV 1991, 122 ; BayObLG DAR 1993, 439 ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 3 Rn 93 b m.w.N.).

    Abgesehen davon mißversteht das Amtsgericht die einschlägigen Entscheidungen des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. Senat NZV 1991, 122 m.w.N.), wenn es meint, dort werde eine so detaillierte Personenbeschreibung verlangt, daß man die beschriebene Person allein danach als diejenige erkennen könne, die auf dem bei der Messung gefertigten Foto abgebildet ist.

    Die im Bußgeldverfahren sinngemäß anwendbare Vorschrift des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. Göhler, OWiG , 10. Aufl., § 71 Rn. 47 a) läßt eine Bezugnahme auf Abbildungen im Urteil nur wegen der "Einzelheiten" zu und verlangt daher die Wiedergabe des wesentlichen Aussageinhalts mit Worten, was bei derartigen Personenfotos gleichbedeutend ist mit der Benennung von "charakteristischen Identifizierungsmerkmalen" (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374).

    Ist der Tatrichter hiernach zur Angabe "charakteristischer Identifzierungsmerkmale " verpflichtet, reicht dazu nicht die bloße Aufzählung der in den Ähnlichkeitsverlgeich einbezogenen Körperteile bzw. -merkmale aus, sondern erforderlich ist, die individuellen Eigenarten dieser Merkmale konkret zu beschreiben (vgl. Senat NZV 1991, 122 ).

  • BayObLG, 06.05.1993 - 1 ObOWi 3/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Das Urteil muß somit Ausführungen über die einerseits aus den Bildern und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Maß des Übereinstimmens dieser jeweils festgestellten Merkmale enthalten (vgl. Senat NZV 1991, 122 ; BayObLG DAR 1993, 439 ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 3 Rn 93 b m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Richtig ist allerdings, daß die Anforderungen an die Mitteilung solcher Merkmale dann auf ein unerläßliches Mindestmaß beschränkt werden können, wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Lichtbild um ein Front bzw. Porträtfoto handelt, auf dem der Fahrzeugführer so deutlich abgebildet ist, daß ohne weiteres angenommen werden darf, dem Tatrichter sei eine Identifizierung mühelos möglich gewesen (vgl. dazu OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Hamm a.a.O.; Göhler a.a.O. und NStZ 1992, 76).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1983 - 5 Ss OWi 165/83
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Eine Zusammenrechnung der Geldbuße mit dem Wert einer Nebenfolge nicht vermögensrechtlicher Art - dazu gehört z.B. das Fahrverbot - findet nicht statt (vgl. Steindorf a.a.O.) Ist im Bußgeldbescheid - wie hier - neben dem Fahrverbot lediglich eine Geldbuße von 400,-- DM festgesetzt worden, kann die Staatsanwaltschaft das freisprechende Urteil des Amtsgerichts nicht mit der Rechtsbeschwerde angreifen, sondern nur deren Zulassung nach § 80 OWiG beantragen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 65, 454; Steindorf a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG , § 79 Rn. 9).
  • OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) - jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.01.1996 - Ss 532/94
    Die allein nicht aussagekräftige Haltereigenschaft kann allenfalls neben anderen Indizien unterstützend herangezogen werden (vgl. Senat NZV 1995, 202 ).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98

    Darlegung der Beweiswürdigung, Fahrlässigkeit, Foto,

    Der Tatrichter hat hiernach im Regelfall seine Feststellungen aus dem Beweisergebnis zu rechtfertigen, damit erkennbar wird, dass er die Befugnis der freien Beweiswürdigung nicht willkürlich ausgeübt und keine Schlüsse gezogen hat, die sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (OLG Köln NZV 1995, 202, 203).
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