Rechtsprechung
   KG, 02.02.1995 - 12 U 2903/93   

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https://dejure.org/1995,7551
KG, 02.02.1995 - 12 U 2903/93 (https://dejure.org/1995,7551)
KG, Entscheidung vom 02.02.1995 - 12 U 2903/93 (https://dejure.org/1995,7551)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 12 U 2903/93 (https://dejure.org/1995,7551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Beseitigung eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2; ZPO § 287
    Rechte des Geschädigten im Zusammenhang mit wirtschaftlich sinnvoller Schadensbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallgeschädigter darf und muss auf Schadensgutachten vertrauen - Wenn er mit der Reparatur lange wartet, geht der Wertverlust zu seinen Lasten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

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  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

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  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 1 U 244/93   

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https://dejure.org/1994,13886
OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 1 U 244/93 (https://dejure.org/1994,13886)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1994 - 1 U 244/93 (https://dejure.org/1994,13886)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 1 U 244/93 (https://dejure.org/1994,13886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 02.09.1999 - 1 U 311/97

    Bei einer Kollision eines bei frühem Rot in den Kreuzungsbereich einfahrenden

    Dies entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZV 1992, S. 108; NZV 1996, S. 231; NZV 1997, S. 350) und verschiedener Oberlandesgerichte ( OLG Hamm, NZV 1990, S. 189 ; OLG Düsseldorf, NZV 1995, S. 311, 312; OLG Schleswig, VersR 1984, S. 1098 ; OLG München, DAR 1985, S. 382 ; abweichend hiervon das KG, VM 1986, S. 61; VM 1987, S. 37; VM 1990, S. 51; NZV 1991, S. 271; VM 1993, S. 67; NZV 1994, S. 31; DAR 1994, S. 153: 2/3-Haftung zu Lasten des Linksabbiegers), wie auch der des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 25.07.1996 - Az.: 1 U 230/95 ).

    Die Erhöhung der Betriebsgefahr kann bei einem Unfall an einer Ampelanlage mit einem Linksabbiegerpfeil nicht mit den besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers (vgl. BGH, NZV 1997, S. 350 ; a.A.: KG, DAR 1994, S. 153, 154) oder einer - regelmäßig - höheren (aber noch zulässigen) Geschwindigkeit des Geradeausfahrers (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1995, S. 311, 312) begründet werden.

  • AG Essen, 29.03.2023 - 29 C 269/22
    Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1994 - 1 U 244/93, NZV 1995, 311, 312).

    Da der Linksabbieger, der die Grünpfeilregelung für sich in Anspruch nehmen kann, bei der der Gegenverkehr Rot haben muss, sich hierauf in gleicher Weise verlassen kann wie ein Geradeausfahrer, dem durch eine grüne Ampel freie Fahrt signalisiert wird, kann bei ungeklärter Ampelstellung auch eine höhere Betriebsgefahr und damit eine ungünstigere Quote für die Beklagte zu 1) nicht damit begründet werden, dass der von ihr vollzogene Verkehrsvorgang gefährlicher wäre als das Geradeausfahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1994 - 1 U 244/93; LG Essen., Urteil vom 6. Januar 2017 - 11 O 271/15 -, Rn. 37, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.05.1999 - 17 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Ampel geregelten

    Das Landgericht hat sich dabei der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, welche inzwischen von der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und auch von dem erkennenden Senat übernommen worden ist, wonach im Rahmen der Haftungsverteilung nach § 17 StVG vom Linksabbieger - hier dem Zweitbeklagten - nicht der Nachweis verlangt werden darf, dass und in welchem Umfange er seinen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 und 3 StVO nachgekommen ist, vielmehr der Linksabbieger in gleichem Maße auf den grünen Linksabbiegerpfeil wie der Geradeausfahrende auf das für ihn grüne Ampelsignal vertrauen darf und nicht mehr der sonst gebotenen Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr unterliegt (vgl. BGH, VersR 1992, 203 ; 1996, 513 ; 1997, 852; OLG München, DAR 1985, 382 ; OLG Schleswig, VersR 1984, 1098 ; OLG Hamm, NZV 1990, 189; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 311 ).
  • OLG Hamm, 21.05.1999 - 9 U 246/98

    Zur Schadenteilung bei ungeklärter Ampelschaltung bei einem Unfall zwischen einem

    Läßt sich die Ampelschaltung bei einer Unfallkonstellation, wie sie hier vorliegt, nicht feststellen, ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, die allgemeine Betriebsgefahr des Linksabbiegers nicht höher zu bewerten als die des geradeausfahrenden, entgegenkommenden Fahrzeugs (vgl. BGH NJW 1996, 1405; BGH NZV 1997, 350; OLG Düsseldorf NZV 1995, 311).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.1995 - 22 U 143/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21711
OLG Düsseldorf, 17.02.1995 - 22 U 143/94 (https://dejure.org/1995,21711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1995 - 22 U 143/94 (https://dejure.org/1995,21711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 22 U 143/94 (https://dejure.org/1995,21711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 311 (Ls.)
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