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   OLG Hamm, 15.02.1995 - 13 U 111/94   

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https://dejure.org/1995,9515
OLG Hamm, 15.02.1995 - 13 U 111/94 (https://dejure.org/1995,9515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.1995 - 13 U 111/94 (https://dejure.org/1995,9515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 13 U 111/94 (https://dejure.org/1995,9515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer auf einem von einem Fußgängerbereich durch eine durchgezogene Linie abgetrennten Radweg

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 21.06.2010 - 12 U 20/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Thoraxprellung,

    (1) Zwar sind die Bedenken des Landgerichts gegen die Berechnung des Klägers, er habe nicht dargelegt, welche Aufwendungen er während der Praxisschließung erspart habe, nicht durchgreifend; denn der Kläger hat auf der Grundlage durchschnittlicher Gewinne (also Einnahmen abzüglich Ausgaben) gerechnet, nicht aber auf der Grundlage durchschnittlicher Einnahmen, von denen er zur Ermittlung des Gewinns die Ausgaben abziehen muss; nur in einem solchen Falle aber müssten ersparte Ausgaben (z. B. für Praxis- und Laborbedarf, Edelmetall, Technikerarbeiten und Dentalmaterial) abgesetzt werden (vgl. dazu für Verdienstausfall eines Zahnarztes OLG Nürnberg VersR 1968, 481; OLG Hamm NZV 1995, 316).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 U 163/05

    Betriebsunterbrechungsversicherung: Anspruch eines Orthopäden auf Grund einer

    Deren Höhe hat das Landgericht gemäß dem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 03.03.2005 auf eine Entscheidung des OLG Hamm (NZV 1995, 316 zu den variablen Kosten einer Zahnarztpraxis) nach § 287 ZPO auf 14 % geschätzt.

    Die hierdurch entstehenden Vorteile müssen deshalb bei der Feststellung des Unterbrechungsschadens - ebenso wie im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.02.1971 - VI ZR 147/69 - NJW 1971, 836 - zur Nachholung sämtlicher infolge der unfallbedingten Beschädigung ihres Kfz ausgefallenen Fahrstunden einer Fahrschule; OLG Hamm, NZV 1995, 316 ff.; juris PraxisKommentar/Rüßmann, § 254 BGB, Rn. 18) - außer Betracht bleiben.

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Andererseits ist obergerichtlich anerkannt, daß die durchgezogene Mittellinie (Z 295) kein Überholverbot beinhaltet (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302; OLG Köln VRS 64, 292; OLG Hamm DAR 1992, 31; abweichend OLG Hamm NZV 1995, 316), so daß das Überholen links von der Trennlinie (Zeichen 295) nicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO durch Verkehrszeichen verboten ist (so auch Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 41 Rdn. 248 zu Zeichen 295).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    16 1. Für einen Radfahrer gilt auch auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO (vgl. OLG Hamm, OLGR Hamm 1995, 89).
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