Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.10.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1938
OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95 (https://dejure.org/1996,1938)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.1996 - 16 U 54/95 (https://dejure.org/1996,1938)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 16 U 54/95 (https://dejure.org/1996,1938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Schadensersatz bei Vorschäden unbekannten Umfangs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 286
    Kein Schadensersatz bei Vorschäden unbekannten Umfangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bei Vorschäden unbekannten Umfangs; Begründetheit einer Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2314 (Ls.)
  • NZV 1996, 241
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    vom 05.02.1996 - 16 U 54/95, juris Ls., NJW 1996, 2314; Beschluss vom 29.01.2015 - 12 U 63/14, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.01.2021 - 7 U 150/20, juris Rn. 19).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    aa) Dem steht die vom Erstrichter und auch in zahlreichen anderen Entscheidungen zitierte Entscheidung OLG Köln NZV 1996, 241 nicht entgegen.
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Denn auf Grund dieses Vorschadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 05.02.1996 - 16 U 54/95 = OLGR 96, 202; Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97).
  • OLG Köln, 27.12.2018 - 16 U 118/18

    Umfang der Schadensersatzpflicht hinsichtlich kompatibler Vorschäden

    Gemäß gefestigter Rechtsprechung des Senats (s. Urteile v. 05.02.1996 - 16 U 54/95 = NZV 1996, 241 und v. 22.02.1999 - 16 U 33/98 = NZV 1999, 378) und weiterer Obergerichte (s. nur OLG Köln, Beschl. v. 08.04.2013 - 11 U 214/12 = NZV 2013, 445 = r+s 2013, 305; v. 17.1.2017 - 11 W 1/17, NZV 2018, 273 m. Anm. Franzke; v. 04.06.2018 - 15 U 7/18 = BeckRS 2018, 22217; OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 = VersR 2017, 1032; KG, Urt. v. 27.08.2015 - 22 U 152/14 = DAR 2016, 461) kann der Geschädigte bei bestehenden Vorschäden die mit dem späteren Schadensereignis kompatiblen Schäden nur unter folgenden Voraussetzungen ersetzt verlangen: Es muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen sein, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind.
  • OLG Stuttgart, 16.02.2023 - 2 U 226/21

    Pkw-Unfallregulierung: Auswirkungen eines wahrheitswidrigen Prozessverhaltens;

    Dies erfordert bei einem Vorschaden die Darlegung eines bestimmten, näher abgrenzbaren Teils des Schadens (OLG Köln, Urteil vom 5. Februar 1996 - 16 U 54/95, juris Rn. 2).
  • OLG Celle, 13.07.2016 - 14 U 64/16

    Haftung des Schädigers für ein objektiv unbrauchbares Sachverständigengutachten

    Wenn ein Kraftfahrzeug in einem unfallvorgeschädigten Bereich durch einen neuen Unfall betroffen ist, ist vielmehr die Darlegung des Vorschadens und dessen Reparatur im Einzelnen erforderlich (OLG Köln, NZV 1996, 241 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht, MDR 2001, 1111 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2015 - Az.: 14 U 44/15; Beschluss vom 19. Mai 2016 - Az.: 14 U 4/16 - noch nicht rechtskräftig).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 12 U 163/04

    Zur Beweisführung bei Geltendmachung eines Schadensersatzes bei vorhandenen

    Er hat jedoch nicht schlüssig dargetan, dass wenigstens ein bestimmter, näher abgrenzbarer Teil des Schadens auf dem Zusammenstoß mit dem von dem Beklagten zu 1. geführten Pkw zurückzuführen ist (vgl. zu dem Abgrenzungserfordernis in diesem Sinne OLG Köln NZV 1996, 241; VSR 1999, 865, 866).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07

    Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im

    Liegen (unbeseitigte) Vorschäden vor oder ist es dem Geschädigten nicht gelungen zu beweisen, dass alle geltend gemachten Beschädigungen mit dem Unfallereignis kompatibel sind, darf allerdings entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (KG Schaden Praxis 2008, 21; KG DAR 2006, 323; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Köln NZV 1996, 241), der das Landgericht folgt, die Klageforderung nicht mit dem Argument insgesamt abgewiesen werden, allein das Vorhandensein nicht kompatibler Vorschäden ließe es nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Unfallereignis verursacht worden sind.
  • OLG Hamm, 14.09.1999 - 34 U 26/99

    Beweislast bei Vorschäden des Unfallfahrzeugs

    Außerdem hätte es dem Kläger oblegen, Art und Umfang des Vorschadens sowie Art und Weise der Schadensbeseitigung unter Beweisantritt darzulegen, um dem Senat eine Prüfung zu ermöglichen, ob durch den Zusammenstoß mit dem Pkw des Beklagten zu 3) ein abgrenzbarer weiterer Schaden entstanden ist (OLG Köln, NZV 1996, 241; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1123, 1124).
  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte zu 3) auf die Entscheidung des OLG Köln in NZV 1996, 241, wonach die Klage dann abzuweisen ist, wenn durch Sachverständigengutachten festgestellt wird, dass die vom Anspruchsteller nach einem Verkehrsunfall geltend gemachten Unfallschäden keinesfalls alle auf das Unfallereignis zurückgeführt werden können und der Anspruchsteller dennoch jeglichen Vorschaden bestreitet.
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

  • LG Köln, 05.09.2014 - 7 O 311/12

    Konkrete Darlegung des Schadens bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch

  • OLG Köln, 21.06.1999 - 16 U 66/97

    Schadensersatz; Verabredeter Unfall ; Tatsächliche Vermutung;

  • LG Bochum, 20.05.2005 - 10 S 59/04

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem

  • OLG Köln, 14.07.1997 - 16 U 7/97
  • LG Köln, 27.05.2004 - 2 O 158/01

    Umfang des Schadensersatzes i.R.v. Reparaturkosten, Wertminderung und einer

  • LG Hildesheim, 20.09.2019 - 4 O 91/15

    Verkehrsunfall - Indizien für einen gestellten Unfall

  • LG Duisburg, 24.11.2014 - 3 O 330/13

    Abgrenzung ereignisfremder Schäden

  • AG Mettmann, 05.08.2005 - 24 C 72/04
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.1995 - 20 U 75/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5362
OLG Hamm, 27.10.1995 - 20 U 75/95 (https://dejure.org/1995,5362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1995 - 20 U 75/95 (https://dejure.org/1995,5362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 20 U 75/95 (https://dejure.org/1995,5362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10 Abs. 1; AKB § 10; AKB § 11 Nr. 3; AKB § 11
    Schäden beim Beladen eines Lkw und Ausschluß nach § 11 Nr. 3 AKB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1432
  • NZV 1996, 241
  • VersR 1996, 967
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Aachen, 28.02.2012 - 12 O 3/11

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Bisses eines Polizeihundes

    Der vorliegende Fall ist deutlich schwerwiegender als Fälle, in denen in den 90ziger Jahren für Hundebisse in den Unterarm oder Unterschenkel ein Schmerzensgelder zwischen 2.000 EUR und 3.000 EUR ausgeurteilt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1996 - 22 U 31/96 - VersR 1997, 66, OLG Celle Urteil vom 05.06.1996 - 20 U 75/95).
  • LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15

    Haftung eines Privathaftpflichtversicherers bei Explosion einer Bauschaumflasche

    Hinzu kommt weitergehend, dass in zwei der zitierten Fälle das Fahrzeug entweder als Arbeitsgerät tatsächlich verwendet (Hamm r+s 1992, 259) oder noch während eines nicht abgeschlossenen Beladevorgangs in C-Weg gesetzt und gerade hierdurch der Schaden verursacht wird (VersR 1996, 967).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 384/22

    Entfallen der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers für

    Er wird deshalb annehmen, dass sich auch der Umfang des Risikoausschlusses nach dem Risiko richtet, dem die zu befördernde Sache durch den Gebrauch des Fahrzeugs ausgesetzt ist (OLG Nürnberg VersR 2001, 757 [juris Rn. 7]; OLG Hamm VersR 1996, 967 [juris Rn. 13]; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 356, 357; Kreuter-Lange in Halm/Kreuter/Schwab, AKB 2. Aufl. AKB 2015 A.1.5.5 Rn. 3; zweifelnd Klimke in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. AKB 2015 A.1.5 Rn. 17).
  • LG Hannover, 27.02.2003 - 18 O 321/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus einem Transportvertrag;

    Vielmehr umfaßt der Beförderungsbegriff auch Vorgänge, die der eigentlichen Ortsveränderung unmittelbar vorangehen bzw. nachfolgen und mit dieser in einem engen räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen, wie insbesondere das Be- und Entladen (vgl. OLG Hamm, VersR 1996, Seite 967 f. ).
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