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   OLG Hamm, 19.06.1995 - 6 U 55/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12491
OLG Hamm, 19.06.1995 - 6 U 55/94 (https://dejure.org/1995,12491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1995 - 6 U 55/94 (https://dejure.org/1995,12491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1995 - 6 U 55/94 (https://dejure.org/1995,12491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 828 Abs. 2; BGB § 828; BGB § 254; HpflG § 1 Abs. 1; HpflG § 1; HpflG § 2 Abs. 1 S. 1; HpflG § 2; HpflG § 2 Abs. 1; HpflG § 4; HpflG § 6
    Quotenmäßige Haftung des Bahnbetriebsunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Junge; Minderjähriger; Dach; Abstellgleis; Eisenbahn; Waggon; Stromschlag; Oberleitung; Quotenmäßige Haftung; Bahnbetriebsunternehmer; Verkehrssicherungspflicht

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1127
  • NZV 1996, 30
  • VersR 1996, 1155
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 11.09.2000 - 13 U 83/00

    Bahnbetriebsunternehmer; Zurücktreten der Haftung; Haftpflicht; Mitverschulden;

    Sie realisiert sich immer wieder darin, daß Kinder, und zwar zumeist Jungen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren, beim Spielen auf abgestellte Güterwaggons klettern, wo sie entweder durch direkte Berührung mit der Oberleitung oder aber durch einen überspringenden elektrischen Funken schwerste Verletzungen erleiden oder gar zu Tode kommen (vgl. OLG Hamm, NZV 1996, 30 m.w.N.).

    Das Klettern auf den abgestellten Eisenbahnwaggon erfolgte hier im Unterschied zu dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des 6. Senats vom 19. Juni 1995 zugrunde lag (OLG Hamm, 6 U 55/94, a.a.O.), gezielt.

    Wie die bei den Ermittlungsakten befindlichen Fotos verdeutlichen, haben solche Waggons kein Trittbrett und keine bis oben durchgehende Leiter, die bei Güterwaggons anderer Bauart oftmals zum Hinaufklettern geradezu einlädt (vgl. Urt. des 6. Senats v. 19. Februar 1990, 6 U 144/89, u. v. 20. Dezember 1993, 6 U 237/92, zitiert in NZV 1996, 30), sondern lediglich eingelassene Trittstufen und im oberen Bereich sogar nur Trittmulden.

  • OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
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