Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 2 Ss (OWi) 46/96 - (OWi) 24/96 III |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.1996 - 2 Ss (OWi) 46/96 - (OWi) 24/96 III (https://dejure.org/1996,3404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 1996 - 2 Ss (OWi) 46/96 - (OWi) 24/96 III (https://dejure.org/1996,3404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ausnahme vom Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1996, 371
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
Dies alles wird das Amtsgericht bei der Beurteilung des Ausmaßes der dem Betroffenen insgesamt zur Last zu legenden Pflichtwidrigkeit mit zu berücksichtigen haben (zur Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes unmittelbar nach einer Ortstafel siehe allgemein OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NZV 1995, 496; siehe aber auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 und OLG Düsseldorf NZV 1996, 371; vgl. im übrigen aber auch Beschluß des Senats vom 30.4 1999 in 2 Ss OWi 386/99, wonach bei auf gleicher Höhe oder in unmittelbarem räumlichen Abstand hintereinander aufgestellten Ortseingangsschild und Tempo-30-Schild ein Augenblicksversagen sich nur schwerlich widerlegen lassen wird). - OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren; …
Die von der Rechtsbeschwerdebegründung zitierte Entscheidung OLG Düsseldorf NZV 1996, 371 führt insoweit zu keinem abweichenden Ergebnis, da sie sich ausschließlich mit dem hier nicht einschlägigen Sonderfall einer nächtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung in einer "Tempo-30-Zone" (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 - Zeichen 274.1 und 274.2 StVO) befasst (vgl. ähnlich AG Aachen NZV 1994, 450 für den Sonderfall der Geschwindigkeitsüberschreitung an einer nachts unbesetzten Baustelle).