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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96   

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https://dejure.org/1996,2528
OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96 (https://dejure.org/1996,2528)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.01.1996 - Ss 10/96 (https://dejure.org/1996,2528)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - Ss 10/96 (https://dejure.org/1996,2528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener Geschwindigkeitsmessungen; Verwertungsverbot auf Grund geringer Entfernung vom Messpunkt zur Ortsausgangstafel

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertbarkeit einer entgegen den Richtlinien für die Verkehrsüberwachung zu Stande gekommenen Geschwindigkeitsmessung

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; StVO § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener Geschwindigkeitsmessungen; Verwertungsverbot auf Grund geringer Entfernung vom Messpunkt zur Ortsausgangstafel

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 375
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94

    Meßtoleranz, Ortstafel, Verkehrsüberwachung, Fahrverbot, Regelfolge,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96
    dass sie eine solche bei der Einfahrt in eine Ortschaft unter Umständen erwarten dürfen ( BayObLG NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; 1995, 288; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rn. 51/52 ), findet seinen Grund darin, dass dadurch möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit Rechnung getragen werden soll.
  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96
    dass sie eine solche bei der Einfahrt in eine Ortschaft unter Umständen erwarten dürfen ( BayObLG NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; 1995, 288; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rn. 51/52 ), findet seinen Grund darin, dass dadurch möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit Rechnung getragen werden soll.
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    Soweit der Betroffene darauf hinweist, dass schon bei einem Verstoß gegen Richtlinien die Einstellung anerkannt sei, so kann dies nur bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld geboten sein (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. Ss 10/96 v. 29.01.1996 - VRs 93, 478).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2011 - 4 Ss 261/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung kurz vor einem

    Unabhängig hiervon entspricht es herrschender Ansicht, dass in den in Frage stehenden Fällen über Art. 3 GG ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften bei der Bemessung der Rechtsfolge zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen ist (OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Februar 2011 - 2 Ss 8/11 - und vom 16. Mai 2011 - 4 Ss 297/11; BayObLG VRS 90, 209; 103, 385; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Köln VRS 96, 62; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b; teilweise abweichend OLG Oldenburg VRS 91, 478).
  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Da diese Richtlinie als reine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich keine Außenwirkung entfaltet, unterliegen Messergebnisse, die unter Verstoß gegen die Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Verwertungsverbot (vgl. Senat aaO; hiesiger 2. Bußgeldsenat aaO; BayObLGSt 1995, 148; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1996, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Stuttgart DAR 2011, 220).

    Ist, wie hier, eine Gefahrenstelle vorhanden, so obliegt es weiter grundsätzlich der Verkehrsbehörde, anhand der Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden, wo die Messstelle eingerichtet wird; diese Entscheidung ist von den Gerichten hinzunehmen, soweit nicht ausnahmsweise die Grenze zur Willkür überschritten wird (vgl. OLG Oldenburg NZV 1996, 375).

  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Daher dürfen die Verkehrsteilnehmer grundsätzlich davon ausgehen, daß sich die Beamten nicht ohne sachlichen Grund über diese Richtlinien hinwegsetzen (vgl. OLG Oldenburg, NZV 96, 375 = VRS 91, 478).

    Eine unter Verstoß gegen diese Richtlinien erfolgte Messung ist allerdings nicht unverwertbar (vgl. OLG Oldenburg NZV 1996, 375 = VRS 91, 478, SenE vom 2.9.1997 - Ss 457/97 (B) und vom 27.1.1998 - Ss 274/97 (Z);ferner: Göhler, OWiG, 12. Aufl., vor § 59 Rdnr. 166 ff m.w.N.).

    Wird eine Geschwindigkeitsmessung entgegen den Richtlinien relativ kurz hinter dem Ortseingangsschild durchgeführt, so ist dies in der Regel ein besonderer Tatumstand, der die Annahme eines Ausnahmefalles und das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigen kann und deshalb erörtert werden muß (vgl. BayObLG NZV 95, 496(497)= VRS 90, 209; OLG Oldenburg NZV 94, 286 = VRS 87, 222 und NZV 1996, 375 = VRS 91, 478).

  • OLG Dresden, 06.06.2005 - Ss OWi 712/04

    Abstand von Verkehrszeichen und Messstelle bei Geschwindigkeitsverstoß -

    Mangels eines Verstoßes ist die indizierte grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung deshalb nicht in subjektiver Hinsicht entfallen (vgl. OLG Oldenburg VRS 91, 478; OLG Köln VRS 96, 62; BayObLG NZV 1995, 496; NZV 2002, 576; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374; DAR 2000, 580).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2003 - 1 Ss OWi 166 B/03

    Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zu Geldbuße und dreimonatigem Fahrverbot

    Zudem wäre dann der Messabstand bis zum Aufhebungsschild, der entsprechend verwaltungsinternen Vorschriften mindestens 150 Meter betragen soll, nicht unterschritten; selbst ein Verstoß gegen diese verwaltungsinternen Richtlinien würde im Übrigen das Messergebnis nicht in Frage stellen und den Betroffenen nicht vom Schuldvorwurf befreien (vgl. OLG Oldenburg VRS 91, S. 478).
  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z. B. VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - = DAR 2007, 165 = juris, m. w. N.; OLG Oldenburg, B. v. 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 = juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 5 Ss OWi 386/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Auch wenn ein Kraftfahrer seine Geschwindigkeit immer so einzurichten hat, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit begrenzenden Schildes die von diesem vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (BayObLG DAR 1995, 495; OLG Oldenburg, NV 1994, 286; OL Saarbrücken zfs 1987, 30; OLG Stuttgart, VRS 59, 251), kann ein relativ kurzer Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Messstelle Auswirkungen auf die gegen den Betroffenen zu verhängenden Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf die Anordnung eines Fahrverbotes haben (BayObLG, a.a.O., OLG Oldenburg, NZV 1996, 375; OLG Köln, VRS 1996, 62), so dass die in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen auch eine Überprüfung der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge abschließend nicht ermöglichen.
  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z.B. OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 und juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 07.04.1998 - 07.04.1998 - 1 Ss(Owi)21B/98, juris; OLG Hamm, Beschl. vom 17.06.2004  -3 Ss Owi 315/04 -, juris - LS -).
  • OLG Köln, 05.09.1997 - Ss 490/97
    Ein Verstoß gegen eine solche (lediglich) innerdienstliche Anweisung begründet indes kein Beweisverwertungsverbot (OLG Oldenburg NZV 1996, 375; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO § 3 Rn. 57).
  • OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 3 Ss OWi 357/07

    Berechtigung der Polizei zur Festlegung des Ortes der Einrichtung einer

  • AG Eilenburg, 08.12.2021 - 8 OWi 953 Js 56143/20

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 - Ausgleich etwaiger Messungenauigkeiten

  • OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ss 51/06

    Verkehr

  • OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97(Z) - 136

    Zulassungsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach § 80 Gesetz über

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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96   

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https://dejure.org/1996,5332
BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96 (https://dejure.org/1996,5332)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96 (https://dejure.org/1996,5332)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 2 ObOWi 126/96 (https://dejure.org/1996,5332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 375
  • BayObLGSt 1996, 15
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage des notwendigen Inhalts der Urteilsgründe bei der Identifizierung eines Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigten Lichtbildes nunmehr auf Vorlage des Oberlandesgerichts Köln eingehend Stellung genommen (Beschluß vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 5 Ss OWi 441/94
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Bei Annahme vorsätzlichen Überschreitens der durch Verkehrsvorschriftszeichen begrenzten Höchstgeschwindigkeit sind nämlich Feststellungen zur Kenntnis der Beschilderung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h) und der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich (OLG Düsseldorf VRS 85, 131, 133; DAR 1995, 167 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 2 Ss OWi 414/92
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Bei Annahme vorsätzlichen Überschreitens der durch Verkehrsvorschriftszeichen begrenzten Höchstgeschwindigkeit sind nämlich Feststellungen zur Kenntnis der Beschilderung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h) und der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich (OLG Düsseldorf VRS 85, 131, 133; DAR 1995, 167 ).
  • OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen der

    Die Verweisung muss in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 202 ; VRS 92, 417 ; BayObLG, NZV 1996, 375 ).

    Voraussetzung einer zulässigen Verweisung ist zwar andererseits nicht, dass die Gründe den Gesetzeswortlaut wiederholen (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 239) oder, wie vielfach angenommen wird (BayObLG, NZV 1996, 375 ), die Mitteilung enthalten, die Verweisung geschehe "wegen der Einzelheiten".

  • BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99

    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des

    Zwar drängte sich im Hinblick auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme vorsätzlichen Verhaltens auf (vgl. BGH NZV 1997, 529; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft mit Recht geltend macht, muß die Verweisung in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (BGHSt 41, 376 [382); OLG Düsseldorf NZV 1994, 202 ; VRS 92, 417 ; Bay0bLG NStE Nr. 43 zu § 267 StPO ; NZV 1996, 375 ; OLG Hamm StraFo 1997, 115 ).

    Voraussetzung einer zulässigen Verweisung ist zwar andererseits nicht, daß die Gründe den Gesetzeswortlaut wiederholen oder, wie vielfach angenommen wird (Bay0bLG NStE Nr. 23 zu § 267 StPO ; NZV 1996, 375 ), die Mitteilung enthalten, die Verweisung geschehe "wegen der Einzelheiten".

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Die Sache gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß das Amtsgericht den Betroffenen jedenfalls dann, wenn es seiner Einlassung, den Tempomat auf 120 km/h eingestellt zu haben, Glauben geschenkt hat - was sich dem Urteil nicht eindeutig entnehmen läßt -, wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung hätte verurteilen müssen (vgl. BayObLG VRS 91, 391 ).
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Zu Recht ist das Amtsgericht davon ausgegangen, daß dem ortskundigen Betroffenen, der in W., wo der Verkehrsverstoß begangen wurde, wohnhaft ist, nicht das genaue Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung bewußt sein mußte (vgl. BayObLGSt 1996, 15/16 f.).
  • OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23

    Geschwindigkeitsverstoß: Vorsatz bei Einfahrt in Baustellenbereich bei hoher

    Ein solcher Irrtum berührte hier aber die Vorsatzzurechnung nicht: Selbst wenn der Betroffene die für ihn geltende Beschilderung nicht wahrgenommen hätte, hätte er (erkanntermaßen) die höchstzulässige Geschwindigkeit immer noch um jedenfalls 61 km/h überschritten (s. auch die Konstellation bei BayObLG NZV 1996, 375: Vorsätzliche Überschreitung der auf Bundesstraßen allgemein geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung bei [möglicherweise] fahrlässiger Überschreitung einer durch Z 274 angeordneten, weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung), was eine so wesentliche Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit bedeutet, dass die Tatrichterin ohne Rechtsfehler von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung ausgehen durfte.
  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 3 Ss OWi 720/05

    Augenblicksversagen; Fahrlässigkeit

    Insoweit entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen und den Umstand, dass er zugleich in fahrlässiger Weise die Geschwindigkeit um weitere 20 km/h und damit im Umfang von insgesamt 35 km/h überschritten hat, im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG, NZV 1996, 375; OLG Hamm, NZV 2002, 140).
  • BayObLG, 24.11.1999 - 2 ObOWi 558/99

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung mit defektem

    Bei der festgestellten massiven Überschreitung um mehr als 50 % drängt sich die Annahme vorsätzlicher Begehung geradezu auf (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 378/379; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Der Vorsatz braucht sich nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 ; vgl. auch BayObLGSt 1996, 15).
  • OLG Hamm, 04.02.1997 - 2 Ss OWi 59/97
    Aufgrund einer solchen Bezugnahme, die deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht sein muß (vgl. Senatsbeschluß vom 12. September 1996 in 2 Ss OWi 955/96; Beschluß des hiesigen 1. Senats für Bußgeldsachen vom 26. März 1996 in 1 Ss OWi 267/96; BayObLG, NZV 1996, 375 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 267 Rdnr. 8), wird das Lichtbild zum Bestandteil der Urteilsgründe.
  • OLG Hamm, 12.09.1996 - 2 Ss OWi 955/96
  • BayObLG, 13.04.2004 - 2 ObOWi 146/04

    Regelmäßiger subjektiver Tatbestand im Falle der erheblichen Überschreitung der

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