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   OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96 - 49/96 I   

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OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96 - 49/96 I (https://dejure.org/1996,2731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1996 - 5 Ss 160/96 - 49/96 I (https://dejure.org/1996,2731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 5 Ss 160/96 - 49/96 I (https://dejure.org/1996,2731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 113 Abs. 1, 3; StVO § 36 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 91
  • NZV 1996, 458
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1974 - 4 StR 67/74

    Zur Frage, ob ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn ein Amtsträger mit seiner Tätigkeit den konkretisierten, also auf einen bestimmten Fall anzuwendenden und nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane begrenzten staatlichen Willen notfalls zwangsweise durchzusetzen bezweckt (BGHSt 25, 313, 314; OLG Celle NJW 1973, 2215; von Bubnoff in: Leipziger Kommentar zum StGB , 4. Band, 10. Aufl., § 113 , Rn. 11; Eser in: Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 113 , Rn. 10 und 13).

    Auch die unmittelbare Vollstreckung des in einem Gesetz zum Ausdruck gekommenen Staatswillens durch den hierzu berufenen Amtsträger ohne vorausgegangene gerichtliche oder behördliche Anordnung genießt den Schutz des § 113 StGB (RGSt. 41, 82, 85 ff.; BGHSt 25, 313, 315; Dreher-Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 113 , Rn. 3).

    Voraussetzung hierfür ist, daß sich der Täter einer bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden, aber noch nicht beendeten Vollstreckungshandlung widersetzt (RGSt. 41, 181, 183; BGHSt 25, 313, 314; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 9 m.w.N.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 12; Eser a.a.O., Rn. 15).

    Dies war vorliegend der Fall, da die Polizeibeamten den Angeklagten zur Durchführung der Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO schon vor der Verriegelung der Fahrzeugtüren zum Anhalten und Aussteigen aufgefordert hatten und bereits das Haltegebot den Beginn der Amts- und Vollstreckungshandlung darstellte, zu deren Zweck die Anweisung erteilt wurde (BGHSt 25, 313, 315; OLG Köln VRS 35, 344, 345 f. m.w.N.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 11; Eser a.a.O., Rn. 16).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1974 - 3 Ss 35/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte setzt eine aktive Tätigkeit voraus, die nach der Vorstellung des Täters geeignet ist, die Vollziehung der Diensthandlung zu verhindern oder zu erschweren; rein passives Verhalten oder bloßer Ungehorsam genügen nicht (BGHSt 18, 133, 134; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142 f.; Eser a.a.O., Rn. 40 und 42; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 18 und 19; von Bubnoff a.a.O., Rn. 15).

    Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB ist vielmehr eine durch tätiges Handeln (oben a) unmittelbar oder mittelbar gegen die Person des Vollstreckungsbeamten gerichtete Kraftäußerung, für die bei einer gegen Sachen gerichteten Einwirkung erforderlich ist, daß sie von dem Beamten körperlich empfunden wird und er seine Amtshandlung nicht ausführen kann, ohne seinerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (BGHSt 18, 133, 134 f.; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142 f.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 14; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 19; Eser a.a.O.).

    Ein solches Verlangen wäre aber mit dem Zweck des § 113 StGB unvereinbar, den in Gesetz, Rechtsverordnung, Urteil, Gerichtsbeschluß oder Verfügung zum Ausdruck gebrachten Staatswillen und die zu seiner Ausführung berufenen Organe zu schützen (RGSt. Al, 82, 85; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142, 2143; Eser a.a.O., Rn. 2; von Bubnoff a.a.O., Rn. 2).

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte setzt eine aktive Tätigkeit voraus, die nach der Vorstellung des Täters geeignet ist, die Vollziehung der Diensthandlung zu verhindern oder zu erschweren; rein passives Verhalten oder bloßer Ungehorsam genügen nicht (BGHSt 18, 133, 134; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142 f.; Eser a.a.O., Rn. 40 und 42; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 18 und 19; von Bubnoff a.a.O., Rn. 15).

    Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB ist vielmehr eine durch tätiges Handeln (oben a) unmittelbar oder mittelbar gegen die Person des Vollstreckungsbeamten gerichtete Kraftäußerung, für die bei einer gegen Sachen gerichteten Einwirkung erforderlich ist, daß sie von dem Beamten körperlich empfunden wird und er seine Amtshandlung nicht ausführen kann, ohne seinerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (BGHSt 18, 133, 134 f.; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142 f.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 14; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 19; Eser a.a.O.).

    Es bedarf daher vorliegend keiner Entscheidung, ob und unter welchen Umständen eine lediglich zur Verhinderung und -Erschwerung einer - noch nicht begonnenen - zukünftigen Amtshandlung vorgenommene Tätigkeit als "vorweggenommene" Widerstandsleistung tatbestandsmäßig im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB ist (dazu BGHSt 18, 133, 135; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 9; von Bubnoff a.a.O., Rn. 12; Eser a.a.O., Rn. 16) und inwieweit dies auch für das Verriegeln eines Kraftfahrzeugs in Erwartung späterer Diensthandlungen der Polizeibeamten gilt (vgl. OLG Celle NSTE Nr. 6 zu § 113 StGB = OLGSt. StGB § 113 Nr. 8).

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    § 36 Abs. 5 StVO ermächtigt die Polizeibeamten zur Durchführung allgemeiner Verkehrskontrollen, d.h. zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere sowie des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs (BGHSt 32, 248, 254 f.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 1; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24).

    Abs. 5 des § 36 StVO gestattet - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift (BGHSt 32, 248, 251 ff.; Senatsbeschluß vom 30. März 1994 in DAR 1994, 330 = NZV 1994, 408 [L] = JMBI.

    NW 1994, 238 = VM 1994, 76; jeweils m.w.N.) - auch Anhalteweisungen wegen Zielen, die über die konkrete Verkehrsregelung und die Beseitigung aktueller Verkehrsbeeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 32, 248, 253; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 I).

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Der Begriff der Gewalt wird im StGB gebraucht; sein Inhalt ist deshalb nach Struktur und Ziel des jeweiligen Tatbestandes gesondert zu ermitteln (BGHSt 23, 46, 49 f.).

    § 113 Abs. 1 Alt. 1 StGB verlangt als Gewalt weder einen tätlichen Angriff (Alt. 2) im Sinne einer unmittelbar auf den Körper des Beamten zielenden feindseligen Einwirkung (Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 21 m.w.N.), noch eine durch ein aggressives Verhalten gekennzeichnete (BGHSt 23, 46, 51 ff.) Gewalttätigkeit im Sinne von Abs. 2 Nr. 2 dieser Vorschrift (von Bubnoff a.a.O., Rn. 14); auch die zu § 240 Abs. 1 StGB entwickelten Kriterien (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 18. März 1996 in JMBI. NW 1996, 120 m.w.N.) sind nicht übertragbar (Eser a.a.O., Rn. 42).

  • OLG Celle, 10.04.1973 - 1 Ss 34/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn ein Amtsträger mit seiner Tätigkeit den konkretisierten, also auf einen bestimmten Fall anzuwendenden und nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane begrenzten staatlichen Willen notfalls zwangsweise durchzusetzen bezweckt (BGHSt 25, 313, 314; OLG Celle NJW 1973, 2215; von Bubnoff in: Leipziger Kommentar zum StGB , 4. Band, 10. Aufl., § 113 , Rn. 11; Eser in: Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 113 , Rn. 10 und 13).

    Ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer Verkehrskontrolle im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO anhält, nimmt deshalb eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 StGB vor (BGH a.a.O.; OLG Celle NJW 1973, 2215; von Bubnoff a.a.O., Rn. 11; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 4; Eser a.a.O., Rn. 11 und 13; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 25; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O., Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss OWi 531/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Die Aufforderung zum Anhalten sollte damit zugleich eine Kontrollmaßnahme im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO ermöglichen; es handelte sich deshalb um eine von dem Angeklagten zu befolgende Weisung (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 I; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] VRS 73, 387, 388; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24 mwN.; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 65/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Abs. 5 des § 36 StVO gestattet - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift (BGHSt 32, 248, 251 ff.; Senatsbeschluß vom 30. März 1994 in DAR 1994, 330 = NZV 1994, 408 [L] = JMBI.
  • RG, 05.11.1895 - 3381/95

    Kann in dem Einschließen eines mit der Ausführung einer Vollstreckungshandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn der Täter durch das Verschließen von Türen den Austritt (RGSt. 27, 405, 406) oder Eintritt des Amtsträgers verhindert und damit die Amtshandlung zumindest erschwert (BGH a.a.O.; von Bubnoff a.a.O., Rn 15; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 19).
  • RG, 17.03.1908 - II 74/08

    Kann ein Angriff gegen einen Forstbeamten vorliegen, wenn der Täter auf den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
    Voraussetzung hierfür ist, daß sich der Täter einer bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden, aber noch nicht beendeten Vollstreckungshandlung widersetzt (RGSt. 41, 181, 183; BGHSt 25, 313, 314; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 9 m.w.N.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 12; Eser a.a.O., Rn. 15).
  • RG, 07.02.1908 - V 908/07

    1. Befindet sich der Gerichtsvollzieher in rechtmäßiger Amtsausübung, wenn er bei

  • OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen

    Die gegenteilige Auffassung, die ein Eingreifen auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO und eine hierauf gestützte Pflicht zur Herausgabe der Papiere auch bei Vorliegen einer konkreten Verdachtslage für zulässig erachtet (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458; Hentschel, NStZ 1984, 271 und Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 36 Rn. 24; Bouska, DAR 1984, 33) vermag nicht zu überzeugen.
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    Der Nebenkläger sollte jedenfalls das Vorgehen der Täter im fließenden Verkehr als polizeiliche Weisung verstehen und hat dies auch so verstanden; das Tragen von Zivilkleidung steht der von den Angeklagten und ihren Tatgenossen angestrebten Vorgabe einer Polizeikontrolle nicht entgegen (Kudlich, JA 2015, 235, 236; vgl. hierzu auch BayObLGSt 1974, 137; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 458, 459; OLG Hamm, NJW 1972, 1769 für die telefonische Weisung eines "Kreispolizeibeamten"; zw. Jahn, JuS 2014, 1135, 1137).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1995 - 2 Ss 425/95 - 74/95 III   

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https://dejure.org/1995,6313
OLG Düsseldorf, 21.12.1995 - 2 Ss 425/95 - 74/95 III (https://dejure.org/1995,6313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1995 - 2 Ss 425/95 - 74/95 III (https://dejure.org/1995,6313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 2 Ss 425/95 - 74/95 III (https://dejure.org/1995,6313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 182
  • NZV 1996, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Saalfeld, 13.01.2004 - 675 Js 28331/03
    Unter sorgfältiger Abwägung der Gesamtumstände des Falles unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Lebensverhältnisse, seines Vorlebens und seines bisherigen Verhaltens im Straßenverkehr erschien dem Gericht demnach mit Blick auf die Bedeutung der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr in einer auf Mobilität angelegten Gesellschaft eine Sperrfrist von sieben Monaten und einem Tag und damit das unter Berücksichtigung der Dauer der vorläufigen Maßnahme erreichte Mindestmaß der Sperre als ausreichend, um die von ihm drohende Gefahr für die Allgemeinheit wirksam abzuwehren und die bei dem Angeklagten erforderliche charakterliche Nachreife eintreten zu lassen, zumal die gesetzliche Mindestsperrfrist für den sogenannten Regel- oder Normalfall vorgesehen ist, in dem ­ wie hier ­ über die festgestellte Tatsache der absoluten Fahruntüchtigkeit hinaus keine zusätzlichen negativen Besonderheiten aus der Tat, den Tatumständen und der Person des Täters zu entnehmen sind, die eine Abweichung vom "Regelfall" rechtfertigen würden (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 91, 179, 180).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1996 - 5 Ss 333/96
    Dem tritt der Senat bei und weist ergänzend darauf hin, daß die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich der Bemessung der Sperrfrist den hieran zu stellenden Begründungsanforderungen nicht genügt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16. August 1979 - 2 Ss 537/79 I - und vom 28. September 1978 - 5 Ss 288/88 - 238/88 I; Beschluß des 3. Strafsenats vom 21. Dezember 1995 - 2 Ss 425/95 - 74/95 III).
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   OLG Düsseldorf, 21.12.1995 - 2 Ss 425/95/95   

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https://dejure.org/1995,51478
OLG Düsseldorf, 21.12.1995 - 2 Ss 425/95/95 (https://dejure.org/1995,51478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1995 - 2 Ss 425/95/95 (https://dejure.org/1995,51478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 2 Ss 425/95/95 (https://dejure.org/1995,51478)
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Papierfundstellen

  • NZV 1996, 458
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