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OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 3 Ss 22/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1997, 245
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72
Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 3 Ss 22/97
Die Verurteilung war zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung getilgt, nachdem bereits am 17.05.1996 Tilgungsreife nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG eingetreten war (…Stree, a.a.O., § 46 Rdn. 21; BGHSt 24, 378 (380)). - BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86
Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 3 Ss 22/97
Unter Beachtung der von der Rechtsprechung insoweit aufgestellten Grundsätze ergibt sich, was die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten betrifft, unter Einbeziehung der ersten beiden Stunden nach Trinkende und unter Berücksichtigung eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 o/oo sowie eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo (BGH VRS 71, 176 ;… Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 20 Rdn. 9 f) eine Tatzeitblutalkoholkonzentration von 2, 5 o/oo.
- OLG Schleswig, 07.12.2000 - 2 Ss 341/00
Schuldspruchfeststellungen bei Beschränkung des Einspruchs gegen einen …
BZRG § 52 Abs. 2 erlaubt bei der Strafzumessung keine Berücksichtigung der früheren Verurteilungen, falls diese getilgt oder tilgungsreif sein sollten (Anschluss OLG Frankfurt, 25. Februar 1997, 3 Ss 22/97, NZV 1997, 245).Für die erneute Hauptverhandlung merkt der Senat vorsorglich an, dass § 52 Abs. 2 BZRG keine Berücksichtigung der früheren Verurteilungen, falls diese getilgt oder tilgungsreif sein sollten, bei der Strafzumessung erlaubt (OLG Frankfurt, NZV 1997, 245; KG, Urteil vom 26. Januar 1999 - (3) 1 Ss 277/98 (153/98) -).
- KG, 26.01.1999 - 1 Ss 277/98 Da sich die Ausnahme vom Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG nur auf die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht, dürfen getilgte oder tilgungsreife Eintragungen über eine Verurteilung oder die dieser Verurteilung zugrunde liegende Tat in einem Strafverfahren auch nur bei der Beurteilung der Eignung des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs, nicht jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. OLG Frankfurt, NZV 1997, 245 m.w.N.).