Rechtsprechung
BayObLG, 29.08.1996 - 2 ObOWi 645/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Kurzinformation)
Schüsse in der Dunkelheit
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 93 (Ls.)
- NZV 1997, 322 (Ls.)
- BayObLGSt 1996, 134
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Oldenburg, 08.09.1994 - Ss 355/94
Geschwindigkeitsmessung; Radarpistole; Fehlmessung; Beweiswürdigung; …
Auszug aus BayObLG, 29.08.1996 - 2 ObOWi 645/96
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß die Geschwindigkeitsmessung mittels des Lasermeßverfahrens zu den sogenannten standardisierten Meßmethoden gehört, die bei sachgerechter Bedienung grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse liefern (Beschluß vom 11.9.1995 - 2 ObOWi 568/95; Beschluß vom 5.1.1996 - 2 ObOWi 91O/95; siehe auch OLG Oldenburg NZV 1995, 37 ; 1996, 328; OLG Saarbrücken VRS 91, 63 ).Trifft der Laserstrahl aufgrund eines derartigen "Verwackelns" während der Meßzeit auf unterschiedliche Bereiche des Fahrzeugs oder gerät er gar von einem Fahrzeug auf ein anderes Ziel, wird die Messung annulliert (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 37 /38;… OLG Saarbrücken aaO.).
Es kann dahinstehen, ob diese sehr knappen Gründe im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des Senats ausreichen (so wohl OLG Oldenburg NZV 1995, 37/38 in einem offenbar ähnlich gelagerten Fall).
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus BayObLG, 29.08.1996 - 2 ObOWi 645/96
Das Amtsgericht hat neben der bei standardisierten Verfahren erforderlichen Angabe der Meßmethode und des Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291/303) lediglich noch ausgeführt, daß der als Zeuge vernommene Polizeibeamte, der die Messung durchgeführt hat, erklärt habe, die Messung sei nach Durchführung der vorgeschriebenen Tests und entsprechend der Bedienungsanleitung erfolgt. - OLG Saarbrücken, 19.01.1996 - Ss (B) 73/95
Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten
Auszug aus BayObLG, 29.08.1996 - 2 ObOWi 645/96
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß die Geschwindigkeitsmessung mittels des Lasermeßverfahrens zu den sogenannten standardisierten Meßmethoden gehört, die bei sachgerechter Bedienung grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse liefern (Beschluß vom 11.9.1995 - 2 ObOWi 568/95; Beschluß vom 5.1.1996 - 2 ObOWi 91O/95; siehe auch OLG Oldenburg NZV 1995, 37 ; 1996, 328; OLG Saarbrücken VRS 91, 63 ). - BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
Auszug aus BayObLG, 29.08.1996 - 2 ObOWi 645/96
Im Urteil ist im einzelnen in einem derartigen Fall darzulegen, worauf die sichere Überzeugung gestützt ist und aus welchen Gründen die dagegen vorgebrachten Beweismittel keinen weiteren Aufklärungswert haben (BayObLGSt 1994, 1/2).
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im …
Hat sich der Richter von dem ordnungsgemäßen Einsatz eines solchen Messgeräts überzeugt, ist danach eine nähere Überprüfung des Messverfahrens und -ergebnisses nur geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen (BGHSt 39, 291; 43, 277; KG NStZ 2019, 530; OLG Koblenz NZV 2019, 48; OLG Jena, Beschluss vom 17.5.2018 - 3 OLG 151 SsBs 2/18, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2018 - IV-2 RBs 59/18, juris; OLG Karlsruhe - Senat -, Beschluss vom 23.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 518/17, juris; OLG Bamberg NStZ 2018, 235; OLG Frankfurt ZfS 2018, 234; OLG Saarbrücken NZV 2017, 393; OLG Zweibrücken DAR 2017, 399; OLG Oldenburg ZfS 2017, 469; OLG Hamm NZV 2017, 194; OLG Schleswig DAR 2017, 47; OLG Dresden NZV 2016, 438; OLG Naumburg DAR 2016, 403; OLG Köln VRS 125, 48; OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 123; BayObLGSt 1996, 134). - OLG Köln, 23.03.1998 - Ss 45/98 In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, daß die Geschwindigkeitsmessung mittels Lasermeßverfahrens zu den sog. standardisierten Meßmethoden gehört, die bei sachgerechter Handhabung grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse liefern (vgl. SenE vom 19.11.1996 -Ss 343/96 Z-; BayObLGSt. 1996, 134 = NStZ-RR 1997, 93 = NZV 1997, 322 = VM 1997, 28 = ZfS 1997, 115; OLG Oldenburg NZV 1995, 37; 1996, 328; OLG Saarbrücken VRS 91, 63).
Rechtsprechung
BayObLG, 20.08.1996 - 2 ObOWi 409/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1997, 322
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Nachfahren zur Nachtzeit
Auszug aus BayObLG, 20.08.1996 - 2 ObOWi 409/96
Er soll möglichst dem "halben-Tacho-Abstand" entsprechen und ca. 100 Meter bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten (vgl. BayObLGSt 1994, 135/139); die Meßstrecke soll nicht kürzer als 500 Meter sein. - OLG Celle, 30.08.1993 - 5 Ss OWi 118/93
Gerichtliche Schuldfeststellung; Voraussetzungen eines Abstandsmeßverfahrens; …
Auszug aus BayObLG, 20.08.1996 - 2 ObOWi 409/96
Dessen Beobachtung war überdies nur durch mehrfachen Blick in den Rückspiegel (eingeschränktes Beobachtungsfeld) möglich (vgl. OLG Celle NZV 1993, 490 ). - OLG Düsseldorf, 17.02.1978 - 5 Ss OWi 637/77
Auszug aus BayObLG, 20.08.1996 - 2 ObOWi 409/96
Die Geschwindigkeitsmessung durch Vorausfahren unterscheidet sich von der durch Nachfahren lediglich darin, daß es bei ersterer noch schwieriger ist, den Abstand zuverlässig zu schätzen und beizubehalten (vgl. OLG Hamm VRS 47, 311; OLG Düsseldorf VerkMitt 1973 Nr. 29 und VRS 55, 375 ).
- BayObLG, 26.01.2001 - 2 ObOWi 17/01
Messung der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs durch vorausfahrendes …
Er soll möglichst dem "halben Tacho-Abstand" entsprechen und ca. 100 m bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten; die Messstrecke soll nicht kürzer sein als 500 m (BayObLG NZV 1997, 322/323 m.w.N.).Dem Urteil muss daher zu entnehmen sein, dass der Tatrichter bei seiner Überzeugungsbildung den besonderen Umständen des konkreten Falls Rechnung getragen hat und sich möglicher Fehlerquellen bewusst war, die gegebenenfalls die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen, zumindest einen höheren Toleranzwert erfordern können (BayObLG NZV 1997, 322/323).
Schließlich reicht der vom Amtsgericht berücksichtigte Toleranzwert von 10 % nur dann aus, wenn das Geschwindigkeitsmessgerät - noch gültig - geeicht ist (BayObLGSt 1998, 109/111; BayObLG NZV 1997, 322/323).
- OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06
Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit
Insbesondere bedurfte es keiner Feststellungen zu Schulungsteilnahmen und bisheriger Erfahrung der Beamten, aus denen auf die Fähigkeit zur zuverlässigen Schätzung gleich bleibender Abstände im fließenden Straßenverkehr geschlossen werden kann (a.A. Krumm NZV 2004, 377, 378 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1997, 322, 323; allerdings betrifft diese Entscheidung einen Fall des Vorausfahrens). - BayObLG, 26.07.2000 - 2 ObOWi 17/01 1 Er soll möglichst dem "halben Tacho-Abstand" entsprechen und ca. 100 m bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten; die Meßstrecke soll nicht kürzer sein als 500 m (BayObLG NZV 1997, 322/323 m.w.N.).