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   OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97   

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OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97 (https://dejure.org/1997,2701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97 (https://dejure.org/1997,2701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1997 - 2 Ss OWi 128/97 (https://dejure.org/1997,2701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 686
  • NZV 1997, 411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.10.1996 - 2 Ss OWi 1126/96

    Abwesenheit des Verteidigers trotz angeordneten persönlichen Erscheinens;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Das hätte ggf. für das Amtsgericht Grund sein können, ohne den Betroffenen zu verhandeln (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1996 - 2 Ss OWi 1126/96 - ZAP EN-Nr. 932/96 = NZV 1997,- 90).
  • OLG Hamm, 23.10.1979 - 5 Ss OWi 2404/79
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Der Tatrichter muß sich aber mit Einwendungen und Bedenken gegen eine Verwerfung des Einspruchs jedenfalls in einer solchen Form auseinandersetzen, daß das Rechtsbeschwerdegericht auf die Rechtsbeschwerde hin überprüfen kann, ob zutreffend von einer nicht genügenden Entschuldigung ausgegangen worden ist (vgl. u.a. OLG Hamm VRS 59, 43 ; siehe die weiteren Nachweise bei Göhler, a.a.O., § 74 Rn. 48 d).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss OWi 320/08

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Ausbleiben des Betroffenen in der

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (BayObLG NZV 98, 426; OLG Düsseldorf VRS 92, 259; OLG Köln DAR 99, 44 OLG Hamm, VRS 59, 43, 44; 208, 209;OLG Hamm VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 (Ls.) = ZAP ENNr.

    691/97 = VRS 93, 450, Göhler, 14. Aufl., § 74 Rn. 31 ) nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist.

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.]) sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 2 ORbs 202/23

    Verwerfungsurteil, Anforderungen an die Begründung, genügende Entschuldigung,

    Da das Rechtsbeschwerdegericht an die tatsächlichen Feststellung des angefochtenen Urteils gebunden ist und diese nicht im Wege des Freibeweises nachprüfen oder ergänzen darf (OLG Köln, Beschl. v. 20. Oktober 1998 - Ss 484/98 B, NZV 1999, 261, 262), ist eine tragfähige, in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachprüfbare Auseinandersetzung mit dem Entschuldigungsvorbringen des Betroffenen unabdingbar; das Amtsgericht ist deshalb bei der Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung gehalten, die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin entschuldigen sollen, so vollständig und ausführlich mitzuteilen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung, ob zutreffend von einer nicht genügenden Entschuldigung ausgegangen worden ist, allein aufgrund der Urteilsgründe möglich ist (vgl. OLG Hamm VRS 93, 450, 452).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02

    Anforderungen an die Begründung eines Verwertungsurteils

    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach der Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 873/02 (136); Senat in MDR 1997, 686; BayObLG NJW 1999, 879; OLG Köln NZV 1999, 261 ; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr_ 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rdnr. 18 m. w. N.; siehe auch OLG Hamm in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 und OLG Hamm in 2 Ss 394/98) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02

    Zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch Berufungsgericht - Rechtsweg

    Denn es ist anerkannt, dass die Beschwerdekammer des Landgerichts die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen zu veranlassen und die ihm notwendig und geeignet erscheinenden Beweise von Amts wegen gemäß § 12 FGG zu erheben hat (vgl. OLG Frankfurt/Main MDR 1997, 686; Schleswig DNotZ 1985, 480; Korintenberg/Ackermann/Lappe, Kostenordnung, § 156 Rn. 47; Hartmann, Kostengesetze 31. Aufl., § 156 KostO Rn. 25).
  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99

    Aufhebung, Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung, Nichterscheinen,

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.] sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und den o.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Dieser Darstellungsmangel macht es dem Senat nicht nur unmöglich zu prüfen, ob das Landgericht den Rechtsbegriff der "genügenden Entschuldigung" verkannt hat, sondern auch, ob das Landgericht eine Aufklärungspflicht hatte, der es ggf. rechtsfehlerhaft nicht nachgekommen ist (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 Ls. = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F. sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und die o.a. Rechtsprechungsnachweise).
  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde, Ausbleiben des Betroffenen, genügende

    Darin müssen nämlich die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, ebenso ausführlich und vollständig enthalten sein, wie die Erwägungen des Tatrichters, sie als nicht genügende Entschuldigung anzusehen, damit dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung dieser Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit möglich ist (vgl. der Senat in MDR 1997, 686; Bay ObLG, NJW 1999, 879; OLG Köln, NZV 1999, 261; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr. 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 3 Ss OWi 401/04

    Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung,

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (BayObLG NZV 98, 426; OLG Düsseldorf VRS 92, 259; OLG Köln DAR 99, 44 OLG Hamm VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 (Ls.) = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450, Göhler § 74 Rn. 31) nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02

    Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen freiwilliger Gerichtsbarkeit und

  • OLG Hamm, 27.02.2006 - 1 Ss OWi 621/05

    Genügende Entschuldigung; Verwerfung; ärztliches Attest; Aufklärungspflicht des

  • OLG Hamm, 18.09.2007 - 4 Ss OWi 585/07

    Verwerfung des Einspruchs; Nichterscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06

    Verwerfungsurteil; inhaltliche Anforderungen; Begründung

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Attest, Ausbleiben in der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97 (Z)   

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https://dejure.org/1997,6856
OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97 (Z) (https://dejure.org/1997,6856)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.1997 - Ss 210/97 (Z) (https://dejure.org/1997,6856)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - Ss 210/97 (Z) (https://dejure.org/1997,6856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
    »Die Fallgestaltung, daß der Zulassungsrechtsbeschwerde ein (unzulässig) abgekürztes sowie ein (unzulässig) nachträglich vollständig begründetes Urteil zugrundeliegt (vgl. Senat, NZV 1997, 371 ), ist nicht gegeben, wenn die Geschäftsstelle in irriger Annahme der Rechtskraft Ausfertigungen eines Urteils in - tatsächlich nicht vorhandener - abgekürzter Fassung herstellt und herausgibt und der Richter sodann ein vollständig begründetes Urteil zu den Akten bringt.«.

    Erforderlich ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Prüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG vorliegen (BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135 ; SenE vom 01.04.1997 - Ss 500/96).

  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
    Erforderlich ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Prüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG vorliegen (BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135 ; SenE vom 01.04.1997 - Ss 500/96).
  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
    Es ist geklärt, daß Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen, die unter Verstoß gegen verwaltungsinterne Richtlinien, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (OLG Oldenburg NZV 1996, 375 = VRS 91, 478 ; Jagusch/Hentschel, StVR, 34. Aufl., § 3 Rn. 57), die Nichtbeachtung der Richtlinien jedoch bei der Rechtsfolgenbemessung zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden kann (OLG Oldenburg a.a.O.).
  • KG, 07.10.1991 - 3 Ws (B) 153/91
    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Fallgestaltung, daß der Zulassungsrechtsbeschwerde ein unzulässig abgekürztes sowie ein unzulässig nachträglich vollständig begründetes Urteil zugrunde liegt (vgl. dazu: KG NZV 1992, 332 = VRS 82, 135 ; SenE a.a.O.), ist vorliegend nicht eingetreten.
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
    Der Einzelfall gibt keine Veranlassung, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen, Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen oder schwer erträglichen Unterschieden in der Rechtsprechung entgegenzuwirken (BGH VRS 40, 134, 137).
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