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   OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 2 Ss (OWi) 42/98 - (OWi) 19/98 II   

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OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 2 Ss (OWi) 42/98 - (OWi) 19/98 II (https://dejure.org/1998,6920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1998 - 2 Ss (OWi) 42/98 - (OWi) 19/98 II (https://dejure.org/1998,6920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1998 - 2 Ss (OWi) 42/98 - (OWi) 19/98 II (https://dejure.org/1998,6920)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2300
  • MDR 1998, 675
  • NZV 1998, 215
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Zunächst: Die Frage, ob nach Einführung des § 80 a OWiG durch das am 1. März 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I Seite 156 und 340) bei Verhängung einer nicht vermögensrechtlichen Nebenfolge (hier: Fahrverbot) der Bußgeldsenat mit drei Richtern oder nur mit einem Richter (Einzelrichter) besetzt ist, ist umstritten (vgl. insoweit Vorlagebeschluß des Einzelrichters des Senats vom 13. März 1998 - 2 Ss OWi 257/98 (MDR 1998, 673) gegen den Beschluß des 3. Senats für Bußgeldsachen des BayObLG vom 2. März 1998 - 2 OWi 41/98 - vgl. ferner auch OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4. März 1998 = NZV 1998, 215 = JMBl NW 1998, 105 sowie Vorlagebeschluß vom 27. März 1998 in 2 Ss (OWi) 23/98 - (OWi) 11/98).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 170/98

    Zuständigkeit bei Verfahren über Rechtsbeschwerden bezüglich eines Fahrverbotes

    Angesichts dieser Bewertung liegt es fern, daß der Gesetzgeber bei der Frage der Besetzung der Bußgeldsenate - ungeachtet der Schwere des Eingriffs - die Überprüfung der Berechtigung eines Fahrverbots, zumal dieses bis zur Dauer von drei Monaten angeordnet werden kann, abweichend von dem Grundsatz der Dreierbesetzung dem Einzelrichter übertragen wollte (so auch BayObLG NZV 1998, 259, 260; OLG Düsseldorf NZV 1998, 215, 216).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Während der Senat die Auffassung vertritt, dass auch in diesen Fällen der Einzelrichter entscheidet (vgl. den (Vorlage-)Beschluss des Senats vom 13. März 1998 - 2 Ss OWi 257/98 - ZAP EN-Nr. 269/98; so auch OLG Köln NZV 1998, 165 und der Vorlagebeschluss des OLG Hamburg vom 16. März 1998 - II-24/98) ist der 2. Senat für Bußgeldsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts und ebenso auch das OLG Düsseldorf der Ansicht, dass der Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden habe (vgl. den Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2. März 1998 - 2 ObOWi 48/98 und den des OLG Düsseldorf in NZV 1998, 215).
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06

    Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers;

    So wurde beispielsweise entschieden, dass ein Betroffener entschuldigt dem Termin ferngeblieben ist, wenn über einen Antrag seines Verteidigers auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht entschieden wurde (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1998, 204).
  • OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00

    Abgeltung von Schmerzensgeld bei Prozeßvergleich

    Deshalb wären mit dem zuerkannten Schmerzensgeld alle Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 m.w.N.), wobei die Frage der Erkennbarkeit nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beurteilen wäre (BGH NJW 1998, 2300).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    So wurde insbesondere entschieden, dass ein Betroffener entschuldigt dem Termin fern geblieben ist, wenn über einen Antrag seines Verteidigers auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht entschieden wurde (OLG Düsseldorf DAR 1998, 204 ; Beck DAR 1999, 521/522).
  • OLG Hamm, 03.06.1998 - 2 Ss OWi 541/98

    Beweiswürdigung, Darstellung, Fahrverbot, Bewußtsein, absehen zu können,

    Zunächst: Die Frage, ob nach Einfügung des § 80 a OWiG durch das am 01.03.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.01.1998 (BGBl I S 156, 340) bei Verhängung einer nichtvermögensrechtlichen Nebenfolge (hier: Fahrverbot) der Bußgeldsenat mit drei Richtern oder nur mit einem Richter als Einzelrichter besetzt ist, ist umstritten (vgl. den Vorlagebeschluß des Senats vom 13.03.1998 - 2 Ss OWi 257/98 - ZAP EN-NR 269/98, siehe auch OLG Köln NZV 1998, 165, gegen den Beschluß des 2. Senats für Bußgeldsachen des BayObLG vom 02.03.1998 - 2 ObOWi 48/98; vgl. ferner OLG Düsseldorf NZV 1998, 215).
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