Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.06.1998 - 1 Ss 338/98   

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https://dejure.org/1998,6971
OLG Stuttgart, 12.06.1998 - 1 Ss 338/98 (https://dejure.org/1998,6971)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.1998 - 1 Ss 338/98 (https://dejure.org/1998,6971)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 1998 - 1 Ss 338/98 (https://dejure.org/1998,6971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung des Zusatzschildes "Luftreinhaltung"

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung des Zusatzschildes Luftreinhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Festsetzung einer Geldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7, § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3792 (Ls.)
  • NZV 1998, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 24.10.1988 - Ss (Z) 296/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1998 - 1 Ss 338/98
    Der Hinweis bezweckt nur die Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde für die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung (vgl. OLG Saarbrücken NZV 1989, 159 für den Zusatz "Lärmschutz").
  • BGH, 20.12.1977 - 4 StR 560/77

    Schilderverbindungen "km bei Nässe" als wirksame Grundlage für die Verhängung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1998 - 1 Ss 338/98
    Dort ergibt sich die Regelung aus der Verbindung von Vorschriftszeichen, in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenem Zusatzschild und den Witterungsverhältnissen; die Anordnung geht - hinreichend bestimmt - dahin, nicht schneller als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, so lange die Fahrbahn naß ist (vgl. BGHSt 27, 318 ).
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 1 RBs 125/14

    Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild Schneeflocke gilt auch, wenn es nicht

    Ergänzend zur Stellungnahme der GStA verweist der Senat auf die Entscheidung OLG Stuttgart NZV 1998, 422.
  • OLG Brandenburg, 12.09.2019 - 53 Ss OWi 488/19

    Geltung von Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen "MO-FR" auch an gesetzlichen

    Wie das Amtsgericht Königs Wusterhausen im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich insoweit um eine Zusatzzeichen ohne konstitutive Bedeutung und ohne eigenständigen Regelungsgehalt, das lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis zur Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde für die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung verlautbart und nichts an der Allgemeinverbindlichkeit der übrigen Regelung ändert, auch wenn das konkrete Regelungsmotiv im Einzelfall verfehlt wird (vgl. hierzu OLG Stuttgart NZV 1998, 422, 423 zum Anwendungsbereich von Geschwindigkeitsbeschränkungen zur "Luftreinhaltung").
  • OLG Oldenburg, 14.12.2015 - 2 Ss OWi 297/15

    Neues Verkehrsschild "Baumunfall" macht angeordnetes Tempolimit nicht unwirksam

    Ebenso wenig entbindet das Zusatzschild "Luftreinhaltung" ein Elektrofahrzeug von der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung (OLG Stuttgart, NZV 1998, 422-423).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 577/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fachgerichte einen inneren Zusammenhang zwischen dem zu schnellen Fahren und der Herbeiführung einer konkreten Gefahr gerade wegen des Vorhandenseins der Straßeneinmündung verlangen (vgl. BayObLGSt 1976, 11 ; BayObLG StVE Nr. 13 zu § 315c StGB; OLG Stuttgart DAR 1998, S. 362 [Leitsatz]).
  • VG Stuttgart, 18.12.2019 - 17 K 99/17

    Rechtmäßige verkehrsrechtliche Anordnungen zur Beschränkung der zulässigen

    Nicht außer Betracht bleiben kann zudem, dass sich auch andere Verkehrsteilnehmer veranlasst sehen könnten, schneller zu fahren ("Mitzieheffekt"; so auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.1998 - 1 Ss 338/98 -, juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2019 - 2Z Ss OWi 174/19
    Wie das Amtsgericht Königs Wusterhausen im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich insoweit um eine Zusatzzeichen ohne konstitutive Bedeutung und ohne eigenständigen Regelungsgehalt, das lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis zur Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde für die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung verlautbart und nichts an der Allgemeinverbindlichkeit der übrigen Regelung ändert, auch wenn das konkrete Regelungsmotiv im Einzelfall verfehlt wird (vgl. hierzu OLG Stuttgart NZV 1998, 422, 423 zum Anwendungsbereich von Geschwindigkeitsbeschränkungen zur "Luftreinhaltung").
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I   

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https://dejure.org/1998,5163
OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I (https://dejure.org/1998,5163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I (https://dejure.org/1998,5163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I (https://dejure.org/1998,5163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 422 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit

    Liegen die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf DAR 1998, 402).

    Liegen nämlich - wie hier - die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (OLG Düsseldorf DAR 1998, 402).

  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

    Das Amtsgericht hat nicht, was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch der des Senats, nicht zulässig gewesen wäre, allein aus dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung auf vorsätzliche Begehungsweise geschlossen (vgl. dazu u.a. Senat in DAR 1998, 281 = MDR 1998, 901 = VRS 95, 293 =VM 1998, 84 (Nr. 104); DAR 1999, 178 = ZAP EN-Nr. 172/99 = MDR 1999, 419 = DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; NZV 1998, 124, zur weiteren Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm siehe die Nachweise bei Burhoff DAR 2001, 433, 434; siehe u.a. auch OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf DAR 1998, 402; 1999, 130).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 2 Ss OWi 9/09

    Nichtanwendung der 4-Monatsfrist für die Verbüßung eines Fahrverbots wegen

    Wenn aber ein Fahrverbot verhängt wird, ist die Gewährung der viermonatigen Frist bis zum Wirksamwerden des Fahrverbotes - sofern zwei Jahre vor Begehung der Ordnungswidrigkeit und bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt worden ist - zwingend (vgl. OLG Düsseldorf (1.Senat) DAR 1998, 402 und DAR 2001, 39).
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