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   OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96   

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https://dejure.org/1996,4072
OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96 (https://dejure.org/1996,4072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.10.1996 - 1 Ss 54/96 (https://dejure.org/1996,4072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 1 Ss 54/96 (https://dejure.org/1996,4072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisibilität der Nichtentscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund der Nichtbescheidung des Antrags auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 142
  • NZV 1998, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96
    Sowohl zur Frage des Verschuldens als auch zu den Umständen des behaupteten Prozeßhindernisses (ne bis in idem) konnte der Amtsrichter vom Betroffenen deshalb über den zugestandenen Tatbestand hinaus Aufklärung erwarten, so daß dessen persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung zu Recht angeordnet wurde (vgl. BGHSt 38, 251, 25 f).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96
    Zwar erfordert die verfahrensgerechte Sachbehandlung in aller Regel eine Entscheidung über den ordnungsgemäß gestellten Entpflichtungsantrag, die deshalb auch im vorliegenden Verfahren zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt MDR 1984, 964; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1995 - 1 Ss 251/95 -).
  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96
    Anlaß zu solchem Vertrauen wird er in der Regel dann haben, wenn ihn sein Verteidiger falsch informiert hat (vgl. OLG Hamm, VRS 68, 55, 57; KK-Senge, OWiG 5 74 Rdn 42), oder wenn das Fortbestehen der Anordnung ganz offensichtlich willkürlich und damit - auch für ihn erkennbar - rechtswidrig wäre.
  • OLG Frankfurt, 30.05.1984 - 2 Ws (B) 94/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96
    Zwar erfordert die verfahrensgerechte Sachbehandlung in aller Regel eine Entscheidung über den ordnungsgemäß gestellten Entpflichtungsantrag, die deshalb auch im vorliegenden Verfahren zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt MDR 1984, 964; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1995 - 1 Ss 251/95 -).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1996 - 1 Ss 161/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96
    Darüber hinaus ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, daß der Entpflichtungsantrag für die Frage der genügenden Entschuldigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 1 von Bedeutung sein kann: Hat der Betroffene diesen Antrag rechtzeitig gestellt, so kann sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung als entschuldigt angesehen werden, falls er keinen Bescheid erhalten hat (vgl. OLG Hamm DAR 1977, 106; BayObLG bei Rüth, DAR 1978, 214; OLG Frankfurt aaO; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1996 - 1 Ss 161/96).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2010 - 1 SsBs 29/09

    Zur Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen zu der im selbständigen

    Es sind vielmehr zusätzliche Tatsachen erforderlich, die belegen, dass der Betroffene infolge dieser Verfahrenssituation davon ausgegangen ist, seine Erscheinungspflicht sei aufgehoben; diese Tatsachen müssen mit der Verfahrensrüge substantiiert vorgetragen werden (vgl. dazu Entscheidung des Senats vom 28. Oktober 1996 - 1 Ss 54/96, NStZ-RR 1997, 142).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 84/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch fachgerichtliche

    Denn in diesem Fall ist das Ausbleiben des Betroffenenauf falsche Sachbehandlung des Gerichts zurückzuführen und deshalb als hinreichend entschuldigt anzusehen (OLG Düsseldorf,DAR 1998, 2004; NZV 1995, 40; KG, NZV 1993, 453; OLG Frankfurt, MDR 1984, 964; OLG Hamm, DAR 1977, 108; Seitz, in: Göhler,OWiG, 14. Aufl. 2006, § 74 Rn. 32; Senge, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 74 Rn. 33; Beck, DAR 1999, 521 ; geringfügig einschränkend: OLG Zweibrücken, NZV 1998, 43).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verteidiger zudem seinen Mandanten dahingehend beraten hatte, dieser brauche zum Termin nicht zu erscheinen, sofern der Entbindungsantrag nicht abgelehnt werde (BayObLG bei Rüth DAR 1973, 215 und BayObLG NJW 1995, 1568/1569; OLG Zweibrücken NZV 1998, 43 ).
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