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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6751
BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98 (https://dejure.org/1998,6751)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98 (https://dejure.org/1998,6751)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 2 ObOWi 197/98 (https://dejure.org/1998,6751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10
    Akteneingang per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10
    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3213
  • NZV 1998, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.10.1975 - 2 ObOWi 269/75

    Zeitpunkt der Unterbrechung der Verjährung durch Vorlage der Akten an den Richter

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • BayObLG, 24.04.1985 - 2 ObOWi 406/84
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76

    Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt

    Zum einen handelt es sich um das Original der Papierakte, die bei der Zentralen Bußgeldstelle hergestellt wurden - eine andere Papierakte existiert nicht -, zum anderen folgt aus dem Gesetz nicht, dass nur der Eingang von Originaldokumenten verjährungsunterbrechende Wirkung hätte (BayObLG v. 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98 - NZV 1998, 513).
  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung

    Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass nur der Eingang von Originaldokumenten verjährungsunterbrechende Wirkung zur Folge hätte (vgl. OLG Koblenz, 1 OWi 3 SsRs 93/16 v. 06.09.2016 - ZfSch 2017, 50 ; BayObLG, 2 ObOWi 197/98 v. 30.06.1998 - NZV 1998, 513 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6824
BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98 (https://dejure.org/1998,6824)
BayObLG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98 (https://dejure.org/1998,6824)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 (https://dejure.org/1998,6824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
    Wirksamkeit von Verjährungsunterbrechungen nach dem Inkrafttreten der Neufassung durch das ÄndGOWiG vom 26.1.1998

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 159
  • NZV 1998, 513
  • BayObLGSt 1998, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76
    Auszug aus BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98
    Die unrichtige Wiedergabe des Familiennamens ist jedoch unschädlich, weil die Identität des Betroffenen aus den weiteren zutreffenden Angaben des Bußgeldbescheids zweifelsfrei zu entnehmen ist (BayObLG vom 7.9.1981 - 2 ObOW1 342/81 - bei Bär, DAR 1982, 261; OLG Hamm VRS 51, 217 ).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    An der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens sieht sich das Kammergericht durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 = NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluß vom 8. Juni 1998 - 2 Ss (Owi) 59 B/98 = NJW 1998, 3069) gehindert.
  • BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99

    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des

    Die Wirksamkeit von Handlungen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.1.1998 (BGBl F S. 156) - 1.3.1998 - vorgenommen wurden, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach bisherigem Recht (BayObLG NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159).
  • KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 -) und des OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 f.) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2004 - Kart 10/00

    Einstellung eines kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens wegen Eintritt der

    In der Rechtsprechung wird hingegen überwiegend davon ausgegangen, dass die gesetzliche Neuregelung der Verjährung nicht für Taten gelte, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden seien (ausdrücklich zur Verjährungsfrist KG B., Kartellsenat, Beschluss vom 22. Juni 2001, Az.: Kart 5/01, www.jurisweb.de = WuW DE-R 758; zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: OLG Brandenburg NJW 1998, 3069; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Bay ObLG NJW 1999, 159).
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 12 ZB 11.2643

    Wiedereinsetzungsantrag; Vertretungserfordernis; Rechtsmittelbelehrung

    Der isolierte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO (siehe dazu Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 60 RdNr. 30) - über den durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 16.10.1998 NJW 1999, 159) - bleibt ohne Erfolg, weil er bereits unzulässig ist, aber auch in der Sache keinen Erfolg hätte.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98   

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https://dejure.org/1998,9637
BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98 (https://dejure.org/1998,9637)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1998 - 1St RR 109/98 (https://dejure.org/1998,9637)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 1St RR 109/98 (https://dejure.org/1998,9637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 368
  • NZV 1998, 513 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70

    Trunkenheit in der Verhandlung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98
    Der Begriff "nicht erschienen" im Sinn der vom Landgericht angewendeten Vorschrift des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bedeutet über den Fall der körperlichen Abwesenheit hinaus, daß auch der Angeklagte als ausgeblieben zu behandeln ist, der im Zustand der Verhandlungsunfähigkeit erschienen ist und dies verschuldet hat (BGHSt 23, 331/334; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 7; je m. w. N.); das war nach den Feststellungen des Landgerichts der Fall.
  • BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98
    Auf die zulässige Revision hin hat der Senat auch ohne entsprechende Verfahrensrüge von Amts wegen die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen; ist ein Berufungsurteil angefochten, umfaßt diese Prüfung auch die Frage der Zulässigkeit der Berufung (Bay0bLG bei Rüth DAR 1985, 246 ; BayObLGSt 1993, 140/141; Löwe/Rosenberg/Hanack § 352 Rn. 3).
  • KG, 16.09.2020 - 3 Ss 56/20

    Keine genügende Entschuldigung bei vorsätzlich herbeigeführter

    Es ist anerkannt, dass eine bewusst selbst herbeigeführte Erkrankung, die zur Verhandlungsunfähigkeit führt, das Ausbleiben grundsätzlich nicht entschuldigen kann (vgl. Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 329 Rn. 38, auch Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 23, 331; BayObLG NStZ-RR 1998, 368; OLG Köln VRS 65, 47).
  • KG, 16.09.2020 - 121 Ss 123/20

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten im Strafverfahren: Ungenügende

    Es ist anerkannt, dass eine bewusst selbst herbeigeführte Erkrankung, die zur Verhandlungsunfähigkeit führt, das Ausbleiben grundsätzlich nicht entschuldigen kann (vgl. Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 329 Rn. 38, auch Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 23, 331; BayObLG NStZ-RR 1998, 368; OLG Köln VRS 65, 47).
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