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   OLG Hamm, 29.09.1998 - 2 Ss OWi 1023/98   

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https://dejure.org/1998,6620
OLG Hamm, 29.09.1998 - 2 Ss OWi 1023/98 (https://dejure.org/1998,6620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.1998 - 2 Ss OWi 1023/98 (https://dejure.org/1998,6620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 1998 - 2 Ss OWi 1023/98 (https://dejure.org/1998,6620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Zulassungsbeschwerde, Einstellung gemäß § 47 Abs. 2 OWiG, keine vorherige Zulassung, unzulässige Überführungsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einstellung des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 514
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 1 Ss 121/04

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Gerichtliche Einstellung eines Verfahrens

    Einer Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft K. (§ 47 Abs. 2 Satz 2 OWiG) oder einer vorherigen Zulassung der Rechtsbeschwerde (OLG Hamm NZV 1998, 514 f.; Göhler, a.a.O., Rn. 41) bedurfte es hierzu nicht.
  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
  • OLG Jena, 05.04.2007 - 1 Ss 20/07

    Zur Messung des Reifenprofils mit ungeeichtem Profilmessgerät

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 09.09.2015 - 2 Ws 173/15

    Gericht stellt Verfahren ein, verurteilt aber trotzdem - "mit rechtsstaatlichen

    Ausreichend ist, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (OLG Karlsruhe vom 29.10.2004 - 1 Ss 121/04, juris Rn. 8; OLG Hamm vom 29.09.1998 - 2 Ss OWi 1023/98, juris Rn. 3 ff.; KK-OWiG/Bohnert, 3. Aufl., § 47 Rn. 20, 21; Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 47 Rn. 41); dies ist hier der Fall.".
  • OLG Hamm, 27.12.1999 - 2 Ss OWi 1080/99

    Einstellung wegen Geringfügigkeit, Einzelrichter, Zulassungsbeschwerde,

    Für diese Entscheidung war gemäß § 80 a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 OWiG der Einzelrichter zuständig, ohne dass es zuvor der Zulassung der Rechtsbeschwerde nach den §§ 79 Abs. 1 u. 2, 80 Abs. 1 OWiG bedurft hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.1998 in 2 Ss OWi 1023/98 = NZV 1998, 514).
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