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   OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97   

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https://dejure.org/1998,2937
OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97 (https://dejure.org/1998,2937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.1998 - 9 U 217/97 (https://dejure.org/1998,2937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 9 U 217/97 (https://dejure.org/1998,2937)
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Eisglatter Gehweg

§ 823 Abs. 1 BGB, keine Haftung trotz Sicherungspflichtverletzung, wenn der Geschädigte die Gefahrenlage erkannt hat, § 254 BGB, 100%iges BGB Mitverschulden

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Unfall; Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Grundstückseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sturz; Glatteis; Mitverschulden; Streupflicht; Verkehrssicherungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 847; ; BGB § 249 ff.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; StrReinG NW § 3; ; StrReinG NW § 4; ; StrReinG NW § 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 249 ff.; BGB § 254; StrReinG NW § 3; StrReinG NW § 4
    Haftung des Streupflichtigen kann wegen Mitverschuldens entfallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847 249 ff § 254; StrReinG NW §§ 3 4
    Haftungsverteilung bei Verletzung der Streupflicht und dem Besuch eines Geschäftslokals trotz extremer Glätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung der Streupflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 127
  • VersR 1999, 589
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 4 U 80/97

    Besorgung fremder Rechtsangelegeheiten durch Kfz-Reparaturwerkstatt

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97
    In besonderen Fallgestaltungen, nämlich dann, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts überragende Bedeutung zukommt, kann die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung dazu führen, daß dieser Beteiligte allein für den Schaden aufkommen muß (vgl. BGH DAR 1998, 192).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 20 U 55/97
    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogene Akte 20 U 55/97 OLG Hamm und auf die schriftlichen Sachverständigengutachten Bezug genommen.
  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97
    Das beiderseitige Verschulden ist dabei nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH VersR 1968, 1093).
  • OLG München, 27.03.2003 - 19 U 5318/02

    Mitverschulden wegen Betretens einer ungestreuten eisglatten Fläche ohne

    Der hier zu entscheidende Fall ist nicht mit den Fällen zu vergleichen, die Gegenstand der Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.07.1995 (VersR 1997, 68 f.) und vom 05.06.1998 (VersR 1999, 589 f.) waren, da dort Hauseigentümer verklagt waren.
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen, muss man sich bei verkehrsgerechtem Verhalten die Frage vorlegen, ob es notwendig ist, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit), und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. Juni 1998, 9 U 217/98, in VersR 1999, 589, juris Tz 24; Thüringer OLG, Urteil vom 22. Dezember 2010, a.a.O. Tz 7).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen, muss man sich bei verkehrsgerechtem Verhalten die Frage vorlegen, ob es notwendig ist, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit), und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589; Thüringer OLG, Urteil vom 22. Dezember 2010, 4 U 610/10, namentlich bei einem nur sehr geringfügigen Verkehrsbedürfnis).Nach Maßgabe dessen muss der Kläger vor dem Hintergrund seiner eigenen Angaben für seinen Schaden in vollem Umfang selbst eintreten (§ 254 BGB).
  • OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

    Auch kann dem Zeugen nicht vorgeworfen werden, dass er von mehreren möglichen Wegen den gefährlicheren Weg gewählt oder einen nicht notwendigen Gang unternommen hätte und deshalb das Verschulden des Verkehrssicherungspflichtigen hinter dem Verstoß gegen eigene Sicherheitsbelange zurücktritt (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589 - 590; OLG Oldenburg, VersR 2001, 117 - 118; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, VI ZR 164/83 - zitiert nach juris).
  • LG München I, 27.10.2010 - 26 O 13115/09

    Schadensersatzansprüche nach Glatteisunfall wegen

    32 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass einen Verkehrsteilnehmer, der erkennt, dass sich ein bestimmter Weg oder eine bestimmte Fläche in einem besonders vereisten Zustand befindet, und der die Möglichkeit hätte, die erkannte Gefahr zu umgehen oder zu beseitigen, an einem späteren Sturz ein 100 %-iges Mitverschulden trifft, hinter welchem eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen vollständig zurücktritt (vgl. z. B. OLG Hamm VersR 99, 589).

    Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen, muss man sich bei verkehrsgerechtem Verhalten die Frage vorlegen, ob es notwendig ist, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit), und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind (OLG Hamm VersR 99, 589).

  • LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13

    Die stürzende Mutter

    Wenn sie den erkennbar gut geräumten Weg nicht benutzt und stattdessen auf eine vereiste Stelle am Rande des Weges tritt, liegt das Mitverschulden bei einem Sturz bei 100 %, wonach eine Haftung des Beklagten vollständig zurücktritt, vgl. auch Landgericht Köln, VersR 2013, Seite 1456 f.; OLG Hamm, VersR 99, 589.
  • LG München I, 07.05.2009 - 25 O 9420/08
    Auch die von der Beklagten zitierte und so bezeichnete Rückwegrechtsprechung (OLG Hamm 9 U 217/97, OLG Düsseldorf 18 U 136/92) ändert an dieser Betrachtung nichts.
  • LG Erfurt, 31.01.2013 - 10 O 1373/11

    Verkehrssicherungspflicht: Glatteisunfall eines Fußgängers auf einem

    Damit hatte es die Geschädigte in der Hand, ob für sie die Möglichkeit eines Schadenseintritts konkret werden würde oder nicht (OLG Hamm, Urteil vom 05.06.1998, Az.: 9 U 217/97).

    Dazu gehört es auch, erkannte, besondere Gefahren nach Möglichkeit zu umgehen (OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998, Az.: 9 U 217/97).

  • LG Itzehoe, 08.05.2017 - 6 O 33/16

    Verkehrssicherungspflicht - Räum- und Streupflicht auf Kundenparkplatz

    Eine Glättegefahr kann in der kalten Jahreszeit niemals völlig ausgeschlossen werden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 19.04.2000 - 6 U 3690/99; OLG Hamm, Urteil vom 05.06.1998 - 9 U 217/97).
  • OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12

    Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche

    Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen (der Kläger ist offensichtlich dieser Auffassung in Bezug auf den gewählten Überweg), muss er sich - bei ansonsten verkehrsgerechten Verhalten - die Frage stellen, ob es notwendig war, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit) und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind (vgl. dazu OLG Hamm OLGR 1998, 355, 358).
  • LG Rostock, 26.04.2007 - 4 O 260/06

    Amtshaftungsanspruch: Passivlegitimation eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern

  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 W 602/10

    Mitwirkendes Verschulden an Unfall im Hausflur

  • LG Frankfurt/Main, 21.11.2013 - 5 O 444/12

    Zur Eigenhaftung bei einem Fußgängersturz bei winterlicher Eisglätte

  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 19 U 131/02

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden des Geschädigten bei Glatteisunfall

  • LG Essen, 26.01.2015 - 18 O 207/13

    Herleitung von Ansprüchen aus einem Glatteissturz auf einem Parkplatz wegen

  • LG Krefeld, 21.10.2015 - 2 O 224/15
  • OLG Köln, 13.01.2011 - 7 U 132/10

    Umfang der Streu- und Räumpflicht einer Gemeinde bei winterlichen

  • LG Bielefeld, 20.06.2007 - 5 O 161/07
  • LG Arnsberg, 30.04.2003 - 2 O 25/03

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Glätteunfalls

  • LG München II, 31.07.2023 - 2 O 4022/22

    Räum- und Streupflicht, Mitverschuldensanteil, Erhebliches Mitverschulden,

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.08.1997 - 10 U 89/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12102
OLG Karlsruhe, 15.08.1997 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1997,12102)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.08.1997 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1997,12102)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. August 1997 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1997,12102)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus

    Der Ein- und Aussteigevorgang - wie hier - gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon bzw. noch zum "Betrieb" eines öffentlichen Verkehrsmittels (vgl. RGZ 69, 357; 126, 137; BGHZ 1, 17, 21; zu § 1 HaftPflG); und zwar speziell auch in der Form der "Beförderung" im Sinne von §§ 8 f. StVG (vgl. BGH VersR 1969, 518; OLG Frankfurt/M. VersR 1975, 381; OLG Celle NJW 1999, 332; OLG Karlsruhe, 10. Zivilsenat, Urt. v. 15.08.1997, NZV 1999, 127; König a.a.O., § 8, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG München, 20.07.2010 - 19 W 1453/10

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen der finanzierten Beteiligung an

    Da der Kläger die Ansprüche ausdrücklich nicht in einem Stufenverhältnis zu einander reiht, hat er hinzunehmen, dass es dem erkennenden Gericht frei steht, welchen der Sachverhalte es als erstes prüft, Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O. Zudem ist die Beurteilung der Sach- und Rechtslage des Erstgerichts im Rahmen einer Aussetzungseinscheidung ohnehin der Überprüfung durch das Beschwerdegericht entzogen, wie in Rechtsprechung und Literatur schon seit langem nicht mehr bezweifelt wird, OLG Düsseldorf OLGR 98, 83.
  • OLG Nürnberg, 07.04.2003 - 4 W 568/03

    Kostenerstattung nach Eilverfahren

    Diese Rechtsansicht hat der Senat nicht zu bewerten, weil die Beklagte den Aussetzungsbeschluss" nicht angegriffen hat (OLG Düsseldorf OLGR 98, 83; Zöller-Greger, ZPO, 23. Auflage, § 252 Rdnr. 3).
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