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   OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 188/98 (Z) - 121 B   

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https://dejure.org/1999,6586
OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 188/98 (Z) - 121 B (https://dejure.org/1999,6586)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.1999 - Ss 188/98 (Z) - 121 B (https://dejure.org/1999,6586)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - Ss 188/98 (Z) - 121 B (https://dejure.org/1999,6586)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 305 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 338/98
    Auszug aus OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 188/98
    Unter diesen Umständen ist eine vertiefte Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich ( vgl. SenE v.23.7.1998 - Ss 338/98 [B]-).
  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 188/98
    Die Rüge ist jedenfalls unbegründet, weil das Sitzungsprotokoll die ständige Anwesenheit der in § 226 StPO bezeichneten Prozeßbeteiligten beweist ( vgl. BGHSt 24, 280; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 273 Rdn 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.03.2006 - 83 Ss OWi 22/06
    Seinerzeit hat der Senat entschieden, dass für die Gebührenberechnung nach Art. 8 Abs. 1 des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 9.2.1994 (BGBl. II S. 1768) auch bei einer Tandemachse, bei der der Abstand zwischen zwei Achsen unter 1 m liegt, jede vorhandene Achse zählt (SenE v. 19.02.1999 - Ss 188/98 (B) - = NZV 1999, 305 L = VRS 97, 74; SenE v. 01.07.1999 - Ss 290/99 (Z) - SenE v. 23.03.1999 - Ss 369/98 (Z)- = NZV 1999, 481).

    Sie wird nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass in anderen rechtlichen Zusammenhängen eine abweichende Betrachtung geboten sein mag (vgl. in Bezug auf § 5 Abs. 1 StVZO a.F.: SenE v. 19.02.1999 - Ss 188/98 (B) - = NZV 1999, 305 L = VRS 97, 74; zur Einordnung eines Fahrzeugs als Pkw oder Lkw ["Mercedes Sprinter"]: BayObLG DAR 2003, 469 = NJW 2004, 306 m. Anm. Blümel DAR 2004, 39 = VRS 105, 451 = VM 2004, 12 [Nr. 12] = NZV 2004, 263; OLG Karlsruhe DAR 2004, 715 [717] = VRS 107, 390 = NZV 2005, 380; OLG Hamm NJW 2006, 241; OLG Hamm NJW 2006, 245; OLG Jena NJW 2004, 3579 = DAR 2005, 102 = VRS 108, 49).

  • OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98
    Ohne eine abweichende Legaldefinition in den für die Erhebung der Gebühr maßgeblichen Bestimmungen kann nur der technische Begriff der Achse maßgebend sein (vgl. SenE vom 19.2.1999 - Ss 188/98 [Z] ).

    Wie der Senat in dem erwähnten Beschluß vom 19.2.1999 ( Ss 188/98 [Z] ) dargelegt hat, bestimmt nach Art. 8 des Übereinkommens vom 9.02.1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen nicht die Anzahl der bei der jeweiligen Fahrt tatsächlich benutzten, sondern die Anzahl der vorhandenen Achsen die Eingruppierung des Fahrzeugs in eine Gebührenklasse .

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