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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98   

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https://dejure.org/1999,4987
OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4987)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4987)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 828; BGB § 832; BGB § 254
    Verantwortlichkeit eines siebeneinhalbjährigen Kindes für Radfahrunfall durch Spurwechsel innerhalb einer Radfahrergruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Aufsichtspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 828 § 832 § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einer Gruppe fahrender Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1191
  • NZV 1999, 509
  • VersR 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Zum anderen entspricht es in aller Regel weder dem Willen, noch dem wohlverstandenen Interesse der Parteien, wenn ein Haftungsverzicht nicht den Schädiger, sondern einen hinter diesem stehenden Versicherer entlasten würde, für dessen Versicherungsleistung die jährlichen Prämien gezahlt werden (vgl. BGH NJW 1993, 3067; BGHZ 39, 158; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 254, Rdnr. 80).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Dies begründet nach dem anzulegenden objektiven Maßstab Fahrlässigkeit des Beklagten, und zwar auch dann, wenn man dem Umstand Rechnung trägt, dass die Sorgfalt eines gerade 7-jährigen Kindes nicht mit demselben Maßstab gemessen werden kann, welcher an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1970, 1038; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120, 1121).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Dies begründet nach dem anzulegenden objektiven Maßstab Fahrlässigkeit des Beklagten, und zwar auch dann, wenn man dem Umstand Rechnung trägt, dass die Sorgfalt eines gerade 7-jährigen Kindes nicht mit demselben Maßstab gemessen werden kann, welcher an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1970, 1038; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120, 1121).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Dies ist nicht mit einer Situation vergleichbar, in welcher sich ein Kind alleine und mit wesentlich größerem Spielraum bezüglich seiner Fahrspur auf einem Radweg fortbewegt (vgl. BGH VersR 1988, 83 bezüglich des Ausscherens eines siebeneinhalbjährigen Kindes aus einer Radwander-Gruppe).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Der Senat folgt nicht der verbreitet vertretenen Auffassung (OLG Zweibrücken, Urt. v. 25.08.1999 - 1 U 199/98, Juris Rn. 7; BGB-RGRK/Kreft, § 832 BGB Rn. 9; Belling in: Staudinger, Neubearbeitung November 2007, § 832 BGB Rn. 154; Geigel/Haag, 25. Auflage, § 16 Rn. 45), nach der sich der Aufsichtspflichtige die Verletzung seiner Aufsichtspflicht als mitwirkendes Verschulden anrechnen lassen müsse, wenn er durch den Minderjährigen, den er zu beaufsichtigen hat, verletzt worden sei und der Minderjährige hierfür nach §§ 827, 828 BGB verantwortlich und infolgedessen dem Aufsichtspflichtigen haftbar sei.
  • AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03

    Haftung eines nicht ganz acht Jahre alten Kindes für die Herbeiführung von

    Jedoch konnte der altersgemäß entwickelte Beklagte nach Auffassung des Gerichts ohne weiteres voraussehen, dass es auf einer abschüssigen Straße ohne ausreichendes Bremsen zu einem Zusammenstoß mit einem parkenden Fahrzeug kommen kann (vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1191 [OLG Zweibrücken 25.08.1999 - 1 U 199/98] ).
  • OLG Koblenz, 07.01.2005 - 8 U 659/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Gemäß § 828 Abs. 3 BGB ist insoweit allein auf die Einsichtsfähigkeit abzustellen, also auf die intellektuelle Fähigkeit, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein (BGH, NJW 84, 1958; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1191 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98   

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https://dejure.org/1999,6372
OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98 (https://dejure.org/1999,6372)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.1999 - 9 U 267/98 (https://dejure.org/1999,6372)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 1999 - 9 U 267/98 (https://dejure.org/1999,6372)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1187
  • MDR 1999, 1323
  • NZV 1999, 509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    Dieser Gedanke, der auch der Abgrenzung der besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 StVO von den "normalen" Fahrzeugen zugrunde liegt, legt es nahe, Inline-Skates entsprechend der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO anzusehen und Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen; auf diese Weise kann den für Inline-Skater bestehenden und von ihnen ausgehenden Gefahren derzeit noch am ehesten begegnet werden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 590; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187; Diehl, ZfS 1999, 376; Hentschel, aaO, § 24 Rdn. 6; Schmid, DAR 1998, 8; Seidenstecher, DAR 1997, 104, 105; 36. VGT 1998, AK VII, S. 13; a.A. Grams, NZV 1997, 65, 67).
  • OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe;

    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00

    Unfall bei Begegnung zwischen Radler und Inline-Skater auf schmalem Weg

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Inlineskates der Beklagten um "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO (so OLG Karlsruhe NZV 99, 44 = VersR 99, 590 = MDR 99, 94; ebenso OLG Celle NJW-RR 99, 1187) handelt oder aber um "Fahrzeuge" (so etwas Grams NZV 97, 65; vgl. ferner Schmidt, DAR 98, 8 ff; ferner Hentschel NJW 2000, 696).
  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99

    Verkehrssicherungspflicht gegenüber Inline-Skatern

    Nach herrschender Meinung sind Inline-Skates auch keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1 StVG, sondern Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO (OLG Karlsruhe, NZV 1999, 44; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187 mit weiteren Nachweisen; Jagusch-Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdz. 6 zu § 24 StVO sowie Schmid, DAR 1998, 8; a.A., Vieweg, NZV 1998, 1).
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