Rechtsprechung
LG München I, 19.08.1999 - 19 S 6799/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 149; BGB § 426; BGB § 929 ff.
Keine Drittbeschädigung durch Halter des sicherungsübereigneten Kfz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1999, 516
- VersR 2000, 882
Wird zitiert von ... (2)
- LG Saarbrücken, 03.04.2020 - 13 S 169/19
Ausschluss der Halterhaftung bei der Beschädigung des eigenen geparkten Pkws beim …
Eigene Gegenstände, die - wie hier das Kfz des Klägers - nicht freiwillig und bewusst den besonderen Gefahren des Betriebes des geführten Fahrzeuges ausgesetzt worden sind, sondern bei dem Betrieb keine Rolle spielen und hier nur zufällig geschädigt wurden, sollen demgegenüber von der Gefährdungshaftung ausgenommen sein (OLG München VersR 1980, 52; LG München I NZV 1999, 516; LG Dortmund, Urteil vom 28. September 2006 - 4 S 23/06 -, juris; AG Darmstadt NZV 2002, 568;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 19 Rn. 10;… König in Hentschel ua, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 8 StVG Rn. 4; Hohloch VersR 1978, 19; Greger NZV 1988, 108 mwN).Da die Gefährdungshaftung nicht diejenigen schützen will, die die Gefahr geschaffen haben (Lemcke ZfS 2002, 318; Kunschert NZV 1999, 516), ist es konsequent, den besonderen Schutz einer verschuldensunabhängigen Haftung demjenigen zu versagen, der für den Betrieb mitverantwortlich ist.
- OLG Nürnberg, 09.02.2004 - 8 U 2772/03
Personenverschiedenheit von Verrichtungsgehilfe und Geschädigtem
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