Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6787
OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche, Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 803
  • NStZ-RR 1999, 282
  • NZV 1999, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1/99; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    der Tabelle 1 a "Geschwindigkeitsüberschreitungen" der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigen würde (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 ff. m.w.N.; sowie insbesondere BGHSt 38, 231 = NZV 1992, 286), nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1/99; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der Senat hat nämlich bereits wiederholt entschieden, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung unterliegt und vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist, wobei ohne Bedeutung ist, ob nicht auch eine andere Entscheidung vertretbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138; vom 24. Mai 1996 in 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der Senat hat nämlich bereits wiederholt entschieden, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung unterliegt und vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist, wobei ohne Bedeutung ist, ob nicht auch eine andere Entscheidung vertretbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138; vom 24. Mai 1996 in 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4169
BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zustellung des Strafbefehls als Voraussetzung der Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 36, 37, 412
    Wirksame Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 304 (Ls.)
  • NStZ-RR 1999, 243
  • NZV 1999, 522
  • BayObLGSt 1999, 65
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1993 - 3 Ss 172/92

    Zustellung; Strafbefehl; Ersatzzustellung; Frist

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99
    Voraussetzung für eine Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten wie für das gesamte weitere Verfahren ist die wirksame Zustellung des Strafbefehls (wie OLG Karlsruhe StV 1995, 8 ).

    Mit der fehlenden Zustellung des Strafbefehls fehlte es aber an einer Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung und insbesondere auch für die Verwerfung des Einspruchs nach § 412 StPO (OLG Karlsruhe StV 1995, 8 ; LR/Gössel § 412 Rn. 5; KK/Fischer § 412 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 412 Rn. 2; a. M. KMR/Metzger StPO 1998 § 412 Rn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94
    Auszug aus BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99
    Ob das auch für den Fall gilt, daß der Zugang des Strafbefehls an den Angeklagten auf andere Weise oder zumindest die sichere Kenntnis des Angeklagten von dessen Erlaß und Inhalt feststehen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 ), bleibt offen.«.

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 27.5.1994 (NStZ 1994, 602 ), derzufolge die Einspruchsverwerfung die ordnungsgemäße Zustellung des Strafbefehls nicht voraussetzt.

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit, Mängel, schwerwiegende; Namen; Tat; Identifizierung

    Entscheidend ist insoweit, dass der Bußgeldbescheid nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam ist (vgl. insoweit u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = MDR 1999, 1063 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; VA 2000, 51; Beschl. v. 14. Juni 2004, 2 Ss OWi 335/04, VA 2004, 197).
  • OLG Hamm, 15.06.2007 - 1 Ss OWi 324/07

    Falsche Behörde und falscher Tatort führen trotzdem nicht zur Unwirksamkeit eines

    Dem Betroffenen soll erkennbar gemacht werden, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich, ggf. mit einem sog. Alibibeweis, verteidigen muss bzw. kann (OLG Hamm, Beschluss vom 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 - DAR 1999, 371).
  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Demgemäss erfasst ein Bußgeldbescheid das dem Tatvorwurf des Verfahrens zugrundeliegende Geschehen dann nicht, wenn mit der in ihm enthaltenen fehlerhaften Zeitangabe tatsächlich ein - auch aus der Sicht des Betroffenen - zeitlich anderes Ereignis gemeint sein kann (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 184; OLG Hamm DAR 99, 371).

  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (vgl. auch Senat NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; DAR 2002, 227 = VD 2002, 199 (Ls.) = NZV 2002, 283).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Frauenhaus als Wohnung

    Die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2014 und des Amtsgerichts Backnang vom 12. September 2013 sind deshalb aufzuheben (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 243f.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    In der Rechtsprechung (BayObLG NStZ-RR 1999, 243 = VRS 97, 34 [36] = NZV 1999, 522 = NJW 2000, 304 L. = DAR 1999, 371 L.; OLG Karlsruhe StV 1995, 8 = Justiz 1993, 388; LG Bonn MDR 1974, 863) und ihr folgend im überwiegenden Teil der Kommentarliteratur (Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 412 Rdnr. 5; Fischer a.a.O. § 412 Rdnr. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 412 Rdnr. 2; a.A. KMR-Metzger § 412 Rdnr. 15) wird freilich die Auffassung vertreten, dass die (wirksame) Zustellung des Strafbefehls Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung - nach Einspruch des Angeklagten - und insbesondere für die Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten gemäß § 412 StPO sei.
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot

    Gleiches gilt dann, wenn die zeitliche Fehlbezeichnung auf einem auch aus der Sicht des Betroffenen offensichtlichen Irrtum beruht, wobei zur Klärung dieser Frage über den Inhalt des Bußgeldbescheids hinaus auch der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, VRS 49, 128; DAR 1999, 371; NStZ-RR 1998, 372; so auch OLG Karlsruhe, VRS 62, 278).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99

    Anordnung und Ausführung der Zustellung

    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 952/99

    Anordnung und Ausführung der Zustellung

    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ss 267/99

    Unrichtigkeit; Urteil; Ausfertigung; Abweichung; Schreibversehen; Zustellung;

    Ob unabhängig davon diese Zustellungen auch unwirksam waren, weil sie entgegen den Anordnungen des Vorsitzenden (Bl. 90, 114 R d.A.) nicht mit Postzustellungsurkunden erfolgten (Bl. 91, 115 d.A.; siehe dazu BayObLG NStZ-RR 99, 243 = VRS 99, 34), bedarf deshalb keiner Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ws 69/00

    Wirksame Zustellung bei Abweichung der zugestellten Urteilsausfertigung

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