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   OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99   

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https://dejure.org/1999,1901
OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99 (https://dejure.org/1999,1901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.1999 - 9 U 9/99 (https://dejure.org/1999,1901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 1999 - 9 U 9/99 (https://dejure.org/1999,1901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßes Vorbeifahren oder Überholen mit einem Fahrrad und Motorrad rechts an einer Fahrzeugkolonne; Pflicht des Taxifahrers zur Anleitung seiner Fahrgäste zu verkehrsgerechtem Verhalten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Radfahrerunfälle mit Taxi-Beteiligung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Keine Pflicht des Taxifahrers, auf verkehrsgerechtes Türöffnen der Fahrgäste zu achten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Pflicht des Taxifahrers, seine Fahrgäste zu verkehrsgerechtem Verhalten anzuleiten, besteht grundsätzlich nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 14
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der durch den Fahrgast geöffneten Tür eines Taxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1473
  • MDR 2000, 156
  • NZV 2000, 126
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 01.04.1992 - 11 U 234/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Radweg fahrenden Radfahrers mit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99
    Eine solche selbständige Pflicht läßt sich - entgegen der Auffassung des Landgerichts und eine in der Literatur vertretene Auffassung (vergl. Blumberg in NZV 1994, 249, 261 unter Hinweis auf OLG Köln in VerkMitt 1992, 93) nicht mit der Pflichtenstellung der Beklagten zu 2) aus dem Beförderungsvertrag begründen, da einem solchen Vertrag offensichtlich keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter beigemessen werden kann.
  • OLG München, 28.10.1994 - 10 U 4858/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99
    Es handelt sich für ihn vielmehr um eine alltägliche Beförderung ohne jegliche Umstände, die geeignet gewesen wären, gegenüber der Klägerin in ihrer besonderen Verkehrssituation eine Garantenstellung in Bezug auf verkehrsgerechtes Verhalten der Beklagten zu 1) zu begründen (so im Ergebnis wohl auch OLG München, VersR 1996, 1036, 1737).
  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09

    Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einer sich öffnenden

    Zwar trifft die unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm (NZV 2000, 126) vertretene Ansicht des Landgerichts generell zu, dass ein Radfahrer, der an einer Fahrzeugkolonne vorbeifährt, mit einem grob verkehrswidrigen Verstoß gegen § 14 StVO, nämlich dem völlig überraschenden Öffnen der Tür in unmittelbarer Nähe des Fahrrades, nicht rechnen müsse (ähnlich BGH, DAR 1981, 148, 149 bei der Vorbeifahrt an einem parkenden Fahrzeug).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Der Taxifahrer darf darauf vertrauen, dass sich seine Fahrgäste verkehrsgerecht verhalten werden und selbständig die nach § 14 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen erfüllen (OLG Hamm, Urteil vom 20. August 1999 - 9 U 9/99 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit"

    In § 5 Abs. 8 StVO soll es dagegen auf die konkreten Verkehrsverhältnisse und die sich daraus ergebende Beherrschbarkeit der beim Überholen entstehenden Gefahren ankommen (OLG Hamm NZV 2000, 126).
  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/15

    Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem

    Auf die Frage, inwieweit ein Fahrer für ein Verhalten des Beifahrers verantwortlich ist (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 20. August 1999 - 9 U 9/99 -, juris Rdn. 38f., NZV 2000, 126; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 1994 - 10 U 4858/93 -, VersR 1996, 1036), kommt es daher nicht an.
  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters eines Hundes, der

    Auf die Frage, inwieweit ein Fahrer für ein Verhalten des Beifahrers verantwortlich ist (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 20. August 1999 - 9 U 9/99 -, juris Rdn. 38f., NZV 2000, 126; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 1994 - 10 U 4858/93 -, VersR 1996, 1036), kommt es daher nicht an.
  • LG Arnsberg, 24.07.2017 - 2 O 280/16

    Hälftige Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall mit einem aus einem Bus

    Zwar gilt grundsätzlich, dass darauf vertraut werden darf, dass sich Fahrgäste verkehrsgerecht verhalten werden und selbstständig die nach § 14 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen erfüllen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.08.1999 - 9 U 9/99 zu einem Taxifall).
  • LG Würzburg, 04.12.2012 - 11 O 1744/12

    Aufsichtspflichtverletzung Mutter - Verkehrsunfall durch Öffnen einer Taxitür

    Weiterhin ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 20.08.1999, NJW-RR 2000, 1473-1474) ein Taxifahrer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, seine Fahrgäste zu einem verkehrsgerechten Verhalten (hier: beim Aussteigen) anzuhalten.
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