Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss (OWi) 39/99 - (OWi) 24/99 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6562
OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss (OWi) 39/99 - (OWi) 24/99 I (https://dejure.org/1999,6562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.1999 - 5 Ss (OWi) 39/99 - (OWi) 24/99 I (https://dejure.org/1999,6562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 5 Ss (OWi) 39/99 - (OWi) 24/99 I (https://dejure.org/1999,6562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 58
  • NZV 2000, 176
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 639/76

    Unzulässiges Wenden auf der Autobahn, wenn nicht beabsichtigt ist, die Fahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss OWi 39/99
    Es werde vielmehr auf derselben Straße in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht (vgl. auch BGHSt 27, 233, 235; OLG Düsseldorf, VRS 59, 380 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1980 - 5 Ss OWi 62/80

    Baulich einheitliche Straße; Gegenrichtung; Wenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss OWi 39/99
    Es werde vielmehr auf derselben Straße in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht (vgl. auch BGHSt 27, 233, 235; OLG Düsseldorf, VRS 59, 380 ).
  • OLG Jena, 18.12.1996 - 1 Ss 182/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss OWi 39/99
    Zutreffend nehmen deshalb das OLG Hamm (VRS 45, 256; NZV 1997, 448 ) und das Kammergericht (VM 1981, 61) ein unzulässiges Wenden auf einer Kraftfahrstraße auch dann an, wenn es an einer Unterbrechung eines Mittelstreifens erfolgt, den im Zuge einer Straßeneinmündung Querverkehr überqueren darf.
  • BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81

    Der Fahrzeugführer, der von der Autobahneinfahrt vor Erreichen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss OWi 39/99
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1982, 2454 ) hat demgegenüber ausgeführt, den verkehrsrechtlichen Begriff den Wendens im Sinne von § 9 Abs. 5 und § 18 Abs. 7 StVO habe der Gesetzgeber nicht näher beschrieben.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 1 U 167/11

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall aufgrund eines Wendemanövers

    Dagegen ist dann nicht mehr von einem "Wenden" zu sprechen, wenn die andere Fahrbahnseite nicht in einem, wenn auch größeren Bogen, sondern erst nach einem Stück Geradeausfahrt erreicht werden kann (BGHSt 31, 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999, Az.: 5 Ss (OWi) 39/99 - (OWi) 24/99 I, zit. nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1997, Az.: 6 U 123/96, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4813
BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99 (https://dejure.org/1999,4813)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99 (https://dejure.org/1999,4813)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 1 ObOWi 505/99 (https://dejure.org/1999,4813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch; Hauptverhandlung; Erscheinen; Entschuldigungsgrund; Verfahrensmangel

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 2 a; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 5 Satz 1; ; OWiG § 73; ; OWiG § 77b Abs. 2; ; OWiG § 74; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 275 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2, § 77b Abs. 2
    Änderung eines in der Hauptverhandlung vollständig protokollierten Verwerfungsurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 87
  • NZV 2000, 176
  • BayObLGSt 1999, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.10.1980 - 1 ObOWi 371/80

    Ausbleiben; Entschuldigung; Richter; Entscheidung; Verwerfungsurteil; Darlegung;

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99
    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Entschuldigungsvorbringens von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48; DAR 1987, 318 bei Bär; BayObLGSt 1996, 90/93; ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Hamm DAR 1991, 394; Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 35, 38 d).

    Hierauf könnte das Urteil dann nicht beruhen, wenn der vorgebrachte Entschuldigungsgrund offensichtlich ungeeignet gewesen wäre, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen (BayObLG VRS 61, 48/49).

  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99
    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Entschuldigungsvorbringens von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48; DAR 1987, 318 bei Bär; BayObLGSt 1996, 90/93; ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Hamm DAR 1991, 394; Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 35, 38 d).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1981 - 2 Ws 453/81
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99
    Außerdem gebietet die Rechtsklarheit und -sicherheit, das zu Protokoll genommene Urteil als maßgeblich anzusehen (OLG Düsseldorf MDR 1982, 249/250).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Entbehrlich sind Ausführungen nämlich, wenn vorgebrachte Gründe offensichtlich von vornherein ungeeignet sind, den Betroffenen zu entschuldigen (vgl. BayObLG VRS 61, 48 [49]; BayObLG NStZ-RR 2000, 87 = DAR 2000, 78 L. = NZV 2000, 176; BayObLG DAR 2001, 83; KG StV 1995, 575 m. w. Nachw.; KG StV 1997, 11; OLG Koblenz VRS 73, 51 [52]; SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [187]).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 4 Ws 29/20

    Unabänderlichkeit des Urteils nach Aufnahme in Protokoll

    Ist ein Urteil einmal in der vorgeschriebenen Form in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es nicht mehr abänderbar (BayObLG NStZ-RR 2000, 87).
  • OLG Hamm, 13.08.2003 - 3 Ss 397/03

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Die von der Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründe waren hier nämlich von vornherein und offensichtlich ungeeignet, ihr Fernbleiben zu entschuldigen (OLG Hamm, aaO) bzw. es fehlt hier an dem schlüssigen Vorbringen eines Entschuldigungsgrundes durch die Revision (BayObLG, aaO; OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99 OLG Hamm; OLG Köln, VRS 67, 454; OLG Köln, NZV 1999, 264; BayObLG VRS 98, 201).
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