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   BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99   

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BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99 (https://dejure.org/1999,2772)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99 (https://dejure.org/1999,2772)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 1999 - 2 ObOWi 518/99 (https://dejure.org/1999,2772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Notarzt; Notstand; Erlaubnistatbestandsirrtum

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § ... 46 Abs. 1 OWiG; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 16; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4; ; StVO § 35 Abs. 5a; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BKatV § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 888
  • NZV 2000, 215
  • VersR 2000, 1554
  • BayObLGSt 1999, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1994 - 5 Ss OWi 411/94

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Taxifahrer, der

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. angenommen bei einem Taxifahrer, der seinem Fahrgast glaubt, daß er sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1973, 197/212; kritisch KK/Rengier OWiG § 16 Rn. 72) oder der eine schwangere Frau, bei der die Wehen einsetzen, ins Krankenhaus fährt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 454 = NZV 1996, 122), ferner bei der Fahrt in ein entfernt gelegenes Krankenhaus, um dort die Behandlung der Ehefrau wegen einer gefährlichen Überdehnung der Harnblase durch den Arzt des Vertrauens zu ermöglichen (vgl. OLG Schleswig VRS 30, 462) oder wenn der Arzt in eine Belegklinik zu einer Patientin gerufen wird, bei der nach einer Entbindung unerwartet schwere Blutungen einsetzen, die die Notwendigkeit einer unverzüglichen Notoperation als möglich erscheinen lassen (vgl. BayObLGSt 1990, 105), nicht aber dann, wenn der Arzt einen Patienten aufsucht, der einen Herzanfall erlitten und ihn telefonisch um seinen sofortigen Besuch gebeten hatte (vgl. KG aaO) oder wenn die Ehefrau wegen akuter Herzbeschwerden zum Arzt gefahren wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 92, 383 = NZV 1997, 186).

    Bei der Prüfung der Frage, ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, kommt es auf die (konkreten) Umstände des Einzelfalles an (vgl. BayObLGSt aaO; OLG Düsseldorf VRS 30, 444/446; VRS 88, 454/455).

  • OLG Köln, 17.05.1994 - Ss 169/94
    Auszug aus BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
    Ob die gegenwärtige Gefahr eines Schadenseintritts besteht, ist nicht nach dem subjektiven Standpunkt des - möglicherweise irrenden - Täters (vgl. OLG Köln VRS 88, 370/372), sondern vom Standpunkt eines nachträglichen Beobachters, dem die im kritischen Augenblick wesentlichen Umstände bekannt sind, objektiv zu beurteilen (vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 34 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 5 Ss OWi 251/96

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. angenommen bei einem Taxifahrer, der seinem Fahrgast glaubt, daß er sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1973, 197/212; kritisch KK/Rengier OWiG § 16 Rn. 72) oder der eine schwangere Frau, bei der die Wehen einsetzen, ins Krankenhaus fährt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 454 = NZV 1996, 122), ferner bei der Fahrt in ein entfernt gelegenes Krankenhaus, um dort die Behandlung der Ehefrau wegen einer gefährlichen Überdehnung der Harnblase durch den Arzt des Vertrauens zu ermöglichen (vgl. OLG Schleswig VRS 30, 462) oder wenn der Arzt in eine Belegklinik zu einer Patientin gerufen wird, bei der nach einer Entbindung unerwartet schwere Blutungen einsetzen, die die Notwendigkeit einer unverzüglichen Notoperation als möglich erscheinen lassen (vgl. BayObLGSt 1990, 105), nicht aber dann, wenn der Arzt einen Patienten aufsucht, der einen Herzanfall erlitten und ihn telefonisch um seinen sofortigen Besuch gebeten hatte (vgl. KG aaO) oder wenn die Ehefrau wegen akuter Herzbeschwerden zum Arzt gefahren wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 92, 383 = NZV 1997, 186).
  • BayObLG, 01.10.1990 - 1 ObOWi 331/90

    Rechtfertigender Notstand; Facharzt; Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung;

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. angenommen bei einem Taxifahrer, der seinem Fahrgast glaubt, daß er sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1973, 197/212; kritisch KK/Rengier OWiG § 16 Rn. 72) oder der eine schwangere Frau, bei der die Wehen einsetzen, ins Krankenhaus fährt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 454 = NZV 1996, 122), ferner bei der Fahrt in ein entfernt gelegenes Krankenhaus, um dort die Behandlung der Ehefrau wegen einer gefährlichen Überdehnung der Harnblase durch den Arzt des Vertrauens zu ermöglichen (vgl. OLG Schleswig VRS 30, 462) oder wenn der Arzt in eine Belegklinik zu einer Patientin gerufen wird, bei der nach einer Entbindung unerwartet schwere Blutungen einsetzen, die die Notwendigkeit einer unverzüglichen Notoperation als möglich erscheinen lassen (vgl. BayObLGSt 1990, 105), nicht aber dann, wenn der Arzt einen Patienten aufsucht, der einen Herzanfall erlitten und ihn telefonisch um seinen sofortigen Besuch gebeten hatte (vgl. KG aaO) oder wenn die Ehefrau wegen akuter Herzbeschwerden zum Arzt gefahren wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 92, 383 = NZV 1997, 186).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1965 - 2 Ss 421/65

    Verkehrsrechtliche Vorschrift; Notstand; Ärztliches Handeln

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
    Bei der Prüfung der Frage, ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, kommt es auf die (konkreten) Umstände des Einzelfalles an (vgl. BayObLGSt aaO; OLG Düsseldorf VRS 30, 444/446; VRS 88, 454/455).
  • OLG Schleswig, 26.01.1966 - 1 Ss 536/65

    Erkrankte Ehefrau; Krankenhaus; Größere Entfernung; Behandlung; Arzt des

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. angenommen bei einem Taxifahrer, der seinem Fahrgast glaubt, daß er sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1973, 197/212; kritisch KK/Rengier OWiG § 16 Rn. 72) oder der eine schwangere Frau, bei der die Wehen einsetzen, ins Krankenhaus fährt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 454 = NZV 1996, 122), ferner bei der Fahrt in ein entfernt gelegenes Krankenhaus, um dort die Behandlung der Ehefrau wegen einer gefährlichen Überdehnung der Harnblase durch den Arzt des Vertrauens zu ermöglichen (vgl. OLG Schleswig VRS 30, 462) oder wenn der Arzt in eine Belegklinik zu einer Patientin gerufen wird, bei der nach einer Entbindung unerwartet schwere Blutungen einsetzen, die die Notwendigkeit einer unverzüglichen Notoperation als möglich erscheinen lassen (vgl. BayObLGSt 1990, 105), nicht aber dann, wenn der Arzt einen Patienten aufsucht, der einen Herzanfall erlitten und ihn telefonisch um seinen sofortigen Besuch gebeten hatte (vgl. KG aaO) oder wenn die Ehefrau wegen akuter Herzbeschwerden zum Arzt gefahren wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 92, 383 = NZV 1997, 186).
  • OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14

    Grobe Pflichtverletzung bei einem unter Rettungswillen durchgeführten

    Zwar ist es grundsätzlich anerkannt, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einer, fremden Person erste Hilfe zu leisten, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein kann ( OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004, 2 Ss OWi 808/04 kr (juris); NStZ 2002, 307; KG VRS 53, 60 [KG Berlin 07.02.1977 - 3 Ws B 24/77] ; BayObLG NJW 2000, 888 [BayObLG 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99] ; OLG Köln, DAR 2005, 574 ).
  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für

    Die Verletzung von Verkehrsvorschriften, z. B. durch Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit, kann indessen sehr wohl durch Notstand gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann (vgl. KG VRS 53, 60 m. w. Nachw.; BayObLGSt 1999, 159 = NJW 2000, 888 = DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 [216] = VRS 98, 294 mit weiteren Beispielen aus der Rspr.; vgl. a. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 u. ders. NJW 2001, 713).

    Gerade darauf ist in Fällen der vorliegenden Art Bedacht zu nehmen, weil sich dabei vielfach ergibt, dass das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wegen der geringen Zeitersparnis kein "angemessenes Mittel" (§ 16 S. 2 OWiG) war, die Gefahr abzuwenden (vgl. KG a.a.O.; BayObLGSt 1999, 159 = NJW 2000, 888 = DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 [216] = VRS 98, 294; OLG Düsseldorf VRS 81, 467 [470], VRS 88, 454 [455], VRS 93, 442 [444] u. NZV 1996, 122; SenE v. 17.05.1994 - Ss 169/94 B - = VRS 88, 370 [373]; OLG Naumburg DAR 2000, 131; Rengier a.a.O. § 16 Rdnr. 17 m. w. Nachw.; Hentschel a.a.O.).

  • KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18

    Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes bei

    Es ist anerkannt, dass die Verletzung von Verkehrsvorschriften, z.B. die Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit, durch Notstand gerechtfertigt sein kann, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann (vgl. BayObLG NJW 00, 888).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Allerdings kann das Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation - eine nach § 34 StGB zu beurteilende Notstandslage liegt schon wegen der auch durch einen Notarzt erreichbaren Hilfeleistung ersichtlich nicht vor (vgl. BayObLG NJW 2000, 888 f.) - durchaus den Wegfall des Fahrverbots rechtfertigen, weil das gesamte Tatbild in einem weit milderen Licht als der dem Bußgeldkatalog zugrunde liegende Regelfall erscheint.

    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eines Verletzten oder Erkrankten eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich gewesen war und/oder der Arzt vom Vorliegen einer solchen Gefahrsituation ausgehen durfte (ähnlich BayObLG NJW 2000, 888 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 52 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214 f.; KG Beschluss vom 20.01.1997, 2 Ss 128/96; Hentschel, a.a.O., StVO, § 3 Rn. 56; siehe auch die amtliche Begründung zum 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz, BT-Drucks. IV, 651, S.17).

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ss OWi 808/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstand; Rechtfertigung

    Insoweit hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zu Gefahrenabwehr war, wenn diese im konkreten Fall nur einen geringen Zeitgewinn bewirkt hat (vgl. insoweit OLG Düsseldorf VRS 88, 454 (455); KG VRS 53, 60; KK-Rengier a.a.O. Rn. 17; vgl. auch BayObLG NJW 2000, 888, das im Falle eines Arztes nach den konkreten Umständen eine akute Gefahr verneint hat, die ggf. auch bei nur geringem Zeitgewinn eine andere Bewertung ermöglicht.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Zurecht hat das Amtsgericht eine nach § 34 StGB zu beurteilende Notstandslage schon deshalb verneint, weil aufgrund der getroffenen Feststellungen - das Vorliegen von schweren Verletzungen des Kindes insoweit einmal unterstellt - auch ein Notarzt durch den Betroffenen hätte verständigt werden und durch diesen eine rasche und zudem aus medizinischer Sicht wirksamere Hilfe hätte erbracht werden können (vgl. BayObLG NJW 2000, 888 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 33/01

    Fahrverbot: Absehen von einem Fahrverbot bei fehlender subjektiver Vorwerfbarkeit

    Angesichts dieser besonderen Umstände erscheint der Handlungsunwert so weit gemindert, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG für die Verhängung eines Fahrverbots nicht gegeben sind (vgl. BayObLG NJW 2000, 888, 889 für einen ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Koblenz, 18.08.2000 - 1 Ss 181/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz Arzt Notstand Fahrverbot notstandsähnliche

    BayObLG DAR 00, 170 = NZV 00, 215=NJW 00, 888 = VRs 98, 294.

    Mit Recht hat der Bußgeldrichter das Vorliegen eines die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigenden Notstands (§ 16 OWiG) und eines auf diesen Rechtfertigungsgrund bezogenen vermeidbaren Verbotsirrtums des Betroffenen (§ 11 Abs. 2 OWiG) verneint (vgl. BayObLG DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 = NJW 2000, 888 = VRS 98, 294).

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