Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,889
BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99 (https://dejure.org/2000,889)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - III ZR 302/99 (https://dejure.org/2000,889)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - III ZR 302/99 (https://dejure.org/2000,889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Fehlendes Vorfahrtszeichen

§ 8 Abs. 1 StVO;

§ 839 BGB, Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde, § 45 StVO, 'sich aufdrängende Verkehrsgefährdung'

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrszeichen - Straßenverkehrsbehörde - Träger der Straßenbaulast - Verkehrssicherungspflichtiger - Unzulängliche Beschilderung

  • Judicialis

    BGB § 839 Fm; ; StVO § 45

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StVO § 45
    Voraussetzungen für die Pflicht des Trägers der Straßenbaulast, auf Änderungen der Verkehrsregelung hinzuwirken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; StVO § 45
    Verantwortlichkeit für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    § 839 BGB; § 45 StVO
    Straßenverkehr/Haftung für Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung bei widersprüchlicher Verkehrsbeschilderung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 45 Abs. 3 StVO; Art. 34 GG iVm § 839 BGB
    Straßenverkehrsrecht, Grundrechte, Verkehrssicherungspflicht bei widersprüchlichen Verkehrszeichen

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3783 (Ls.)
  • MDR 2000, 1073
  • NVwZ 2000, 1209
  • NZV 2000, 412
  • NJ 2000, 652 (Ls.)
  • VersR 2001, 589
  • WM 2000, 2013
  • WM 2001, 2013
  • DÖV 2000, 921
  • ZfBR 2001, 70 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1952 - III ZR 120/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Die Verantwortung für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen trägt deshalb grundsätzlich nicht der Verkehrssicherungspflichtige, sondern allein die Straßenverkehrsbehörde (RGZ 162, 273, 277 f; Senatsurteil vom 3. Juli 1952 - III ZR 120/51 - NJW 1952, 1214), hier also der zweitbeklagte Landkreis, jedoch nicht die beklagte Stadt.

    Der Senat ist in dem genannten Urteil vom 3. Juli 1952 (aaO) auch Bestrebungen entgegengetreten, diese scharfe Trennung der Verantwortungsbereiche dadurch zu verwischen, daß dem Träger der Straßenbaulast eine allgemeine Pflicht zur Anregung notwendiger Verkehrszeichen bei der Straßenverkehrsbehörde auferlegt wird (ebenso OLG Hamburg VersR 1954, 20, 21; OLG Düsseldorf VersR 1990, 423 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 45 StVO Rn. 42; anders wohl OLG München NVwZ 1993, 505, 506; zustimmend Jagusch/Hentschel, § 45 StVO Rn. 51; K. Bauer in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 42 Rn. 19.2).

  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74

    Haftung aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Verkehrszeichen dürfen indessen nicht dazu beitragen, solche neuen Gefahren erst zu schaffen (Senatsurteil vom 1. Juli 1976 - III ZR 52/74 - LM § 823 [Dc] BGB Nr. 107).
  • OLG München, 22.10.1992 - 1 U 2708/92

    Falsche bzw. unterlassene Beschilderung einer Straße als

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Der Senat ist in dem genannten Urteil vom 3. Juli 1952 (aaO) auch Bestrebungen entgegengetreten, diese scharfe Trennung der Verantwortungsbereiche dadurch zu verwischen, daß dem Träger der Straßenbaulast eine allgemeine Pflicht zur Anregung notwendiger Verkehrszeichen bei der Straßenverkehrsbehörde auferlegt wird (ebenso OLG Hamburg VersR 1954, 20, 21; OLG Düsseldorf VersR 1990, 423 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 45 StVO Rn. 42; anders wohl OLG München NVwZ 1993, 505, 506; zustimmend Jagusch/Hentschel, § 45 StVO Rn. 51; K. Bauer in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 42 Rn. 19.2).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Die Kläger fielen, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat und auch die Revision nicht in Frage stellt, selbst dann in den Schutzbereich dieser in Brandenburg öffentlich-rechtlich ausgestalteten Verkehrssicherungspflicht (vgl. § 10 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes), wenn die Naundorfer Straße mit dem Zeichen 260 für den Durchgangsverkehr gesperrt gewesen wäre und der Kläger zu 2 sie deswegen unbefugt benutzt hätte (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1966 - III ZR 59/64 - NJW 1966, 1456 f.).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

    Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Das ist in der Rechtsprechung des Senats als allgemeiner Grundsatz für kurze Hinweise oder Belehrungen gegenüber einem aufklärungsbedürftigen Bürger anerkannt (vgl. aus neuerer Zeit Senatsurteile vom 17. Juni 1999 - III ZR 248/98 - NJW-RR 1999, 1521, 1523 und vom 29. Juli 1999 - III ZR 234/97 - NJW 2000, 427, 432, für BGHZ 142, 259 vorgesehen; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Auch auf etwaige, vom Berufungsgericht nicht geprüfte Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner als anderweitige Ersatzmöglichkeit (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) müssen sich die Kläger bei der Verletzung einer als hoheitliche Aufgabe wahrzunehmenden Straßenverkehrssicherungspflicht nicht verweisen lassen (s. Senatsurteile BGHZ 75, 134, 136 ff.; 123, 102, 104 f.), so daß offenbleiben kann, inwieweit solche Ersatzforderungen in der hier gegebenen Lage überhaupt bestehen können.
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Auch auf etwaige, vom Berufungsgericht nicht geprüfte Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner als anderweitige Ersatzmöglichkeit (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) müssen sich die Kläger bei der Verletzung einer als hoheitliche Aufgabe wahrzunehmenden Straßenverkehrssicherungspflicht nicht verweisen lassen (s. Senatsurteile BGHZ 75, 134, 136 ff.; 123, 102, 104 f.), so daß offenbleiben kann, inwieweit solche Ersatzforderungen in der hier gegebenen Lage überhaupt bestehen können.
  • BGH, 17.06.1999 - III ZR 248/98

    Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz durch Amtspfleger

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Das ist in der Rechtsprechung des Senats als allgemeiner Grundsatz für kurze Hinweise oder Belehrungen gegenüber einem aufklärungsbedürftigen Bürger anerkannt (vgl. aus neuerer Zeit Senatsurteile vom 17. Juni 1999 - III ZR 248/98 - NJW-RR 1999, 1521, 1523 und vom 29. Juli 1999 - III ZR 234/97 - NJW 2000, 427, 432, für BGHZ 142, 259 vorgesehen; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 18 U 142/89

    NRW; Straßenverkehrsbehörde; Straßenbaulast; Amtspflicht; Grundstück

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Der Senat ist in dem genannten Urteil vom 3. Juli 1952 (aaO) auch Bestrebungen entgegengetreten, diese scharfe Trennung der Verantwortungsbereiche dadurch zu verwischen, daß dem Träger der Straßenbaulast eine allgemeine Pflicht zur Anregung notwendiger Verkehrszeichen bei der Straßenverkehrsbehörde auferlegt wird (ebenso OLG Hamburg VersR 1954, 20, 21; OLG Düsseldorf VersR 1990, 423 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 45 StVO Rn. 42; anders wohl OLG München NVwZ 1993, 505, 506; zustimmend Jagusch/Hentschel, § 45 StVO Rn. 51; K. Bauer in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 42 Rn. 19.2).
  • RG, 15.12.1939 - III 99/39

    Wen trifft die Verantwortlichkeit, wenn gerade durch die Art der Aufstellung

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
    Die Verantwortung für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen trägt deshalb grundsätzlich nicht der Verkehrssicherungspflichtige, sondern allein die Straßenverkehrsbehörde (RGZ 162, 273, 277 f; Senatsurteil vom 3. Juli 1952 - III ZR 120/51 - NJW 1952, 1214), hier also der zweitbeklagte Landkreis, jedoch nicht die beklagte Stadt.
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Gewährleistung der

    Allerdings darf der mit der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht betraute Amtsträger nicht die Augen vor einer in seine Zuständigkeit fallenden Gefahrenquelle verschließen: Auch der Träger der Straßenbaulast kann im Einzelfall als Verkehrssicherungspflichtiger verpflichtet sein, auf eine Änderung der Verkehrsregelung hinzuwirken, wenn er die von einer unzulänglichen Beschilderung ausgehenden Gefahren erkennt oder eine derartige Verkehrsgefährdung so offensichtlich ist, dass sich die Notwendigkeit alsbaldiger Maßnahmen geradezu aufdrängt (BGH, Urt. v. 15.6.2000 - III ZR 302/99, MDR 2000, 1073; Greger, aaO, § 12 Rdnr. 31; vgl. auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 45 Rdnr. 15).
  • BGH, 01.12.2022 - III ZR 54/21

    Amtshaftung im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht: Drittschützender

    Der Unterhaltungspflichtige muss auch jenseits des eigenen unmittelbaren Aufgabenbereichs tätig werden, wenn besondere Umstände dies gebieten, ohne dass dadurch die grundsätzliche Trennung der Verantwortungsbereiche verwischt wird (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 2000 - III ZR 302/99, NVwZ 2000, 1209).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 2 U 52/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem funkgesteuerten Poller

    Vorliegend geht es - anders als etwa auch im Urteil des BGH vom 15. Juni 2000 (III ZR 302/99 - NVwZ 2000, 1209) - nicht um eine von einer widersprüchlichen oder unzureichenden Beschilderung ausgehende Gefährdung des Verkehrs, sondern um eine von der Beklagten durch den Betrieb der Polleranlage hervorgerufene Gefahr, für deren hinreichende Absicherung auf die eine oder andere Weise sie in erster Linie verantwortlich ist.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2002 - 2 U 20/01

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Amtshaftung wegen falscher

    Eine Hinwirkungspflicht auf eine Änderung der Verkehrsregelung im Einzelfall kann jedoch nur dann vorliegen, wenn der Verkehrssicherungspflichtige von einer unzulänglichen Beschilderung ausgehende Gefahren erkennt oder eine derartige Verkehrsgefährdung so offensichtlich ist, daß sich die Notwendigkeit alsbaldiger Maßnahmen geradezu aufdrängt (BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000, III ZR 302/99).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Treib- und Drückjagd

    Art und Ausmaß der erforderlichen Regelung liege dabei in ihrem Verantwortungsbereich (BGH vom 15.6.2000 DÖV 2000, 921).
  • VG Münster, 18.05.2017 - 8 K 1942/16

    Keine Kostenerstattung für Bahnübergangsposten in Münster und Warendorf

    Ein Träger der Straßenbaulast trägt insoweit auch keine Mitverantwortung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 - III ZR 302/99 -, juris, Rn. 8 = NVwZ 2000, 1209).
  • VG Münster, 18.05.2017 - 8 K 2613/15

    Keine Kostenerstattung für Bahnübergangsposten in Münster und Warendorf

    Ein Träger der Straßenbaulast trägt insoweit auch keine Mitverantwortung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 - III ZR 302/99 -, juris, Rn. 8 = NVwZ 2000, 1209).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht