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   BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99   

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BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99 (https://dejure.org/1999,2586)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99 (https://dejure.org/1999,2586)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 2 ObOWi 325/99 (https://dejure.org/1999,2586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; Fahrverbot; Führerschein; Rechtsbeschwerde; Einspruch; Bußgeld; Trennbarkeitsformel

  • Judicialis

    OWiG § 67 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 67 Abs. 2
    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 19
  • NZV 2000, 50
  • BayObLGSt 1999, 125
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.02.1999 - 1 ObOWi 3/99
    Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99
    Hinsichtlich einer zweckmäßigen Fassung der Urteilsformel ist auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.2.1999 - 1 ObOWi 3/99 - zu verweisen.
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum unstreitig, daß die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Anordnung des Fahrverbots unwirksam ist, weil in diesem Falle die Anordnung des Fahrverbots nicht völlig unabhängig von der Geldbuße beurteilt werden kann (vgl. Göhler aaO § 79 Rn. 9 m.w.N.; BGHSt 24, 11).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99
    Zwar kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach der Neufassung des § 67 Abs. 2 OWiG durch das ÄndGOWiG vom 26.1.1998 auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden; damit ist seine Beschränkung auf die Rechtsfolgen grundsätzlich zulässig (BayObLGSt 1998, 161).
  • BayObLG, 13.01.1978 - RReg. 1 St 422/77

    Überprüfbarkeit von Sicherungsmaßregeln und Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99
    Dieser im Strafverfahren unbestrittene Grundsatz (vgl. BayObLGSt 1978, 1; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 318 Rn. 1, Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 352 Rn. 3 f je m.w.N.) beansprucht für das Verfahren über Ordnungswidrigkeiten gleichermaßen Geltung; denn es handelt sich letztlich um eine Frage der Rechtskraft, die auch im Bußgeldverfahren zu berücksichtigen ist.
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Die Identifizierung eines Täters anhand von Fotos einer Überwachungskamera ist Sache des Tatrichters, der dazu grundsätzlich nicht der Mithilfe eines Sachverständigen bedarf (BayObLG DAR 1999, 559 = NZV 2000, 48; vgl. a. BGHSt 30, 172 [177] = NJW 1981, 2133).
  • OLG Bamberg, 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17

    Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Eine über die Beschränkung auf den sich aus Geldbuße und Fahrverbotsanordnung zusammensetzenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids in seiner Gesamtheit hinausgehende Einspruchsbeschränkung isoliert auf die Frage der Fahrverbotsanordnung, der Fahrverbotsdauer oder der Fahrverbotsbeschränkung auf Kfz einer bestimmten Art scheidet aufgrund der engen Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße grundsätzlich aus (u.a. Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.11.2016 - 2 RBs 157/16 = DAR 2017, 92 = BA 54 [2017], 45; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; BayObLG NZV 2000, 50).

    Vorsorglich weist der Senat noch auf folgendes hin: Eine über die Beschränkung auf den sich aus Geldbuße und Fahrverbotsanordnung zusammensetzenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids in seiner Gesamtheit hinausgehende Einspruchsbeschränkung isoliert auf die Frage der Fahrverbotsanordnung, der Fahrverbotsdauer oder der Fahrverbotsbeschränkung auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art (§ 25 I 1 StVG) scheidet nach st.Rspr. und ganz h.M. im Schrifttum aufgrund der engen Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße, wie sie etwa in § 4 IV BKatV ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, grundsätzlich aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.11.2016 - 2 RBs 157/16 = DAR 2017, 92 = BA 54 [2017], 45; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; BayObLG NZV 2000, 50; ferner Göhler-Seitz/Bauer OWiG § 67 Rn. 34g u. § 79 Rn. 9; Burhoff [Hrsg.]/Gieg a.a.O. Rn. 955; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 67 Rn. 6; Bohnert/Krenberger/Krumm OWiG 4. Aufl. § 67 Rn. 60; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 67 Rn. 33; Niehaus NZV 2003, 411; a.A. KK-OWiG/Ellbogen 4. Aufl., § 67 Rn 52 f.; für sonstige Nebenfolgen vgl. Göhler-Seitz/Bauer § 67 Rn. 34c).

  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Dieser im Strafverfahren geltende Grundsatz (Meyer-Goßner StPO, 51. Aufl., § 352, Rn.4; KK-StPO, 6. Aufl. § 318, Rn.1) beansprucht für das Bußgeldverfahren gleichermaßen Geltung; denn es handelt sich letztlich um eine Frage der Rechtskraft, die auch im Bußgeldverfahren zu berücksichtigen ist (BayObLG NZV 2000, 50).

    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (OLG Hamm, VRS 99, 220, 221; KG NZV 2002, 466; BayObLG NStZ-RR 2000, 19, OLG Bamberg, NJW 2006, 627, 628; OLG Rostock, NZV 2002, 137).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen.
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Denn die Anfechtung der Anordnung eines Fahrverbots oder des Absehens hiervon ergreift wegen der Wechselwirkung mit der Höhe der Geldbuße jedenfalls auch diesen (vgl. BGH NJW 1971, 105; BayObLG NStZ-RR 2000, 19; KG NZV 2002, 466 [für Einspruchsbeschränkung]; OLG Hamm NZV 2006, 167 [für § 44 StGB]; Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 79 Rdn. 76; s. auch § 4 Abs. 4 BKatV).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die Neuregelung in § 25 Abs. 2a StVG, nach der ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate aufgeschoben werden kann, dazu geführt hat, daß bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen ist (vgl. Bay0bLG, DAR 1999, 559; OLG Frankfurt a.M., -2 Ws (B) 92/00 OwiG-).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Rostock, 14.04.2022 - 21 Ss OWi 24/22

    Zulässigkeit einer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge

    Insbesondere ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (allg. Meinung - vgl. statt vieler sowie m.w.N. OLG Bamberg, NStZ-RR 2008, 119; KG Berlin, NZV 2002, 466; BayObLG, NZV 2000, 50/51; OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.03.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15, Rn. 7 (zitiert nach juris)).
  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (KG NZV 2002, 466 ; BayObLG NZV 2000, 50/51; BayObLGSt 1998, 161; OLG Hamm VRS 99, 220/221; Katholnigg NJW 1998, 568, 570).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

  • OLG Köln, 24.04.1998 - Ss 519/97
  • OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16

    Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

  • OLG Bamberg, 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07

    Fahrverbot nur für Krafträder (Taxiunternehmer)

  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/23

    Auswirkungen der unterbliebenen Angaben zur Schuldform im Bußgeldbescheid

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

  • OLG Bamberg, 30.08.2006 - 2 Ss OWi 1671/05

    Verwertung von Vorahndungen im Bußgeldverfahren nach Ablauf der Tilgungsfrist

  • OLG Hamm, 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02

    Bußgelbescheid, Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; grobe Pflichtwidrigkeit;

  • KG, 09.01.2002 - 3 Ws (B) 583/01

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 3 Ss OWi 811/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; erforderlicher Umfang; Geständnis

  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/22

    Unzulässige Beschränkung des Einspruchs auf Rechtsfolge bei ungesetzlichem

  • BayObLG, 13.04.2004 - 2 ObOWi 146/04

    Regelmäßiger subjektiver Tatbestand im Falle der erheblichen Überschreitung der

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