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BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 66
Widersprüchliche Festsetzung im Bußgeldbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 43
- NZV 2000, 89
- VersR 2000, 1121 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 5 Ss OWi 304/91
Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99
In einer solchen zulässigen Beschränkung ist die Erhebung der Sachrüge zu erblicken (vgl. OLG Düsseldorf VRS 61, 278/279 und NStZ 1992, 39 ; OLG Köln VRS 70, 458/459). - OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85
Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen …
Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99
In einer solchen zulässigen Beschränkung ist die Erhebung der Sachrüge zu erblicken (vgl. OLG Düsseldorf VRS 61, 278/279 und NStZ 1992, 39 ; OLG Köln VRS 70, 458/459). - OLG Düsseldorf, 29.01.1981 - 5 Ss OWi 20/81
Auszug aus BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99
In einer solchen zulässigen Beschränkung ist die Erhebung der Sachrüge zu erblicken (vgl. OLG Düsseldorf VRS 61, 278/279 und NStZ 1992, 39 ; OLG Köln VRS 70, 458/459).
- OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit
Diese Bewertung ist deshalb geboten, weil die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorliegen, ohne Prüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht beantwortet werden kann (vgl. zur auf das Fehlen eines wirksamen Bußgeldbescheides beschränkten Rüge: OLG Düsseldorf VRS 61, 278, 279; NStZ 1992, 39; OLG Köln VRS 70, 458, 459; BayObLG NStZ 2000, 43; zur alleinigen Rüge der Verfolgungsverjährung: BGHSt 2, 385, 386; BGH NJW 1984, 988; OLG Celle MDR 1966, 865). - OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes: …
Der 1.Strafsenat des BGH hat in seinen Urteilen vom 1.7.1998 (NJW 98, 3130 und 3131) ausgeführt, dass nach der Neufassung der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts(6.StrRG) vom 26.1.1998 durch dass Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein sollen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (entsprechende Definitionen finden sich in Entscheidungen anderer Senate des BGH, zitiert im Beschluss des 3.Strafsenats ; auch der 4. Strafsenat des BGH, NStZ 2000, 43, sowie das BayObLG, OLGSt. § 244, Nr. 1 - und das OLG Hamm, StV 2001, 352 m. krit. Anm. v. Kinderhäuser/Wallau, heben darauf ab). - LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05
Wohnungsdurchsuchung zwecks Führerscheinbeschlagnahme
Die entgegenstehende Auffassung (AG Tiergarten, NZV 1996, 506; AG Leipzig, NZV 1999, 308; AG Karlsruhe, DAR 1999, 465) übersieht, daß das Fahrverbot des § 25 StVG als Äquivalent zu dem im strafrechtlichen Bereich geltenden Fahrverbot des § 44 StGB im Rahmen der Entkriminalisierung einiger Verkehrsdelikte entstand, die zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft wurden. - OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen …
Ergeben die näheren Umstände zweifelsfrei, welcher Ort gemeint ist, bildet der Bußgeldbescheid eine ausreichende Verfahrensgrundlage (OLG Hamm NZV 1992, 283; OLG Düsseldorf NZV 2000, 89;… Göhler a. a. O., Rz. 43).