Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.02.2001

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01   

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https://dejure.org/2001,3224
BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01 (https://dejure.org/2001,3224)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2001 - 4 StR 25/01 (https://dejure.org/2001,3224)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01 (https://dejure.org/2001,3224)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 240 StGB; § 55 StGB
    Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer Straftat; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalles; Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen; Nötigung; Härteausgleich bei vollstreckter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den Straßenverkehr - Nötigung - Gefährliche Körperverletzung - Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Fahrzeug - Nötigungsmittel - Zweckwidrigkeit - Mißbrauch - Härteausgleich

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 240; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 315 Abs. 3 Ziff. 1 a; ; StGB § 55

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 a; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 b; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; StGB § 315 b Abs. 3
    Rammen eines Kfz als gefährlicher Eingriff zur Herbeiführung eines Unglücksfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 a
    Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") - Voraussetzungen erfüllt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 298
  • NZV 2001, 265
  • VersR 2001, 1126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht und damit einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 315 b Rdn. 5 b, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Kann aber eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB herangezogen werden, so ist die darin liegende Härte im Rahmen der Strafzumessung auszugleichen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Für die nach § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, daß der Täter den Verkehrsunfall - und damit unter den hier gegebenen Umständen einen Unglücksfall - durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH NZV 1992, 325; NStZ 1992, 182, 183).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Für die nach § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, daß der Täter den Verkehrsunfall - und damit unter den hier gegebenen Umständen einen Unglücksfall - durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH NZV 1992, 325; NStZ 1992, 182, 183).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen

    So spielen für die in § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a StGB normierte Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, weitere Ziele des Täters keine Rolle (Fischer, aaO, § 315 Rn. 22; Hecker in Schönke/Schröder, aaO, § 315 Rn. 22; Kudlich in BeckOK, aaO, § 315 Rn. 23; Heger in Lackner/Kühl, aaO, § 315 Rn. 8; König in Laufhütte u. a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 315 Rn. 112; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01, NStZ-RR 2001, 298, juris).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Auch bei anderen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches mit überschießender Innentendenz (vgl. etwa § 252, § 263 Abs. 1, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a StGB) - bei denen die Formulierung des Absichtsmerkmals derjenigen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB entspricht - genügt es, wenn das Absichtserfordernis nach Vorstellung des Täters notwendiges tatbestandliches Zwischenziel zur Verwirklichung weitergehender Motive bildet (vgl. Kudlich, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, § 15 Rn. 19.3 ; Sternberg-Lieben/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 15 Rn. 66; so für den § 315d StGB argumentierend: Czimek, ZJS 2020, S. 337 ; siehe auch zur Beuteerhaltungsabsicht aus § 252 StGB: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05 -, NStZ-RR 2005, S. 340 ; zur Absicht der Erlangung eines Vermögensvorteils aus § 263 StGB: BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91 -, juris, Rn. 36; zur Absicht der Herbeiführung eines Unglücksfalls § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB: BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01 -, NStZ-RR 2001, S. 298).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Für die nach § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, dass der Täter einen Unglücksfall durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01, NStZ-RR 2001, 298, 299; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat

    Dies ändert an der Identität der Tathandlung indessen nichts und führt daher nicht zur Anwendung des § 315b Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGH NStZ-RR 2001, 298).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

    Ohne Bedeutung ist es daher, wenn der Täter - wie hier - bei der absichtlichen Herbeiführung eines Unglücksfalls ein weiter gehendes Ziel verfolgt (BGH, Beschl. v. 22.02.2001, Az. 4 StR 25/01 = NStZ-RR 2001, 298).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Die Angeklagten haben ihre Fahrzeuge zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht und damit einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00   

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https://dejure.org/2001,3654
BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00 (https://dejure.org/2001,3654)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 StR 556/00 (https://dejure.org/2001,3654)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00 (https://dejure.org/2001,3654)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 265
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    c) Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte auch des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB) - in drei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGH NZV 2001, 265, 266; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1) - schuldig gemacht.

    d) Alle Gesetzesverletzungen, die der Angeklagte im Verlauf der Fluchtfahrt vom 19. Mai 1998 begangen hat, bilden eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332; zu mehreren Straßenverkehrsgefährdungen s. BGH NZV 2001, 265 f. (eine Tat); zu mehreren einander folgenden Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 64/78 = VRS 56, 141, 142 ff.; v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 113 Rdn. 68 (eine natürliche Handlungseinheit)).

  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 437/13

    Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten (Beurteilungsspielraum des Richters

    Anders als in Fällen, bei denen durch die Fluchtfahrt lediglich die Festnahme verhindert werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, NZV 2001, 265), diente sie hier nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen auch dem Transport der unmittelbar zuvor eingeführten Betäubungsmittel, da durch sie die "Meidung der Feststellung seines Drogenbesitzes" erreicht und der ohne Unterbrechung andauernde, lediglich infolge Gesetzeskonkurrenz gegenüber der Einfuhr und dem Handeltreiben zurücktretende Besitz der Betäubungsmittel aufrechterhalten werden sollte (vgl. zur Tateinheit zwischen einem Diebstahl mit Waffen und den während der sich anschließenden Fluchtfahrt begangenen Straftaten auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NZV 2005, 650, 651).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 48/23

    Konkurrenzrechtliche Bewertung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort als

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden aber alle Gesetzesverletzungen, die der Täter im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83; Beschluss vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93, BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Konkurrenzen)

    Zwar werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nach ständiger Rechtsprechung tateinheitlich verübt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, NZV 2001, 265, 266 mwN).
  • LG Köln, 01.09.2017 - 322a KLs 1/17
    Die Delikte stehen zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20.02.2001, Az. 4 StR 556/00, - zit. nach juris - ).
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