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   OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00   

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https://dejure.org/2001,2907
OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00 (https://dejure.org/2001,2907)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.04.2001 - 1 Ss 295/00 (https://dejure.org/2001,2907)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00 (https://dejure.org/2001,2907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Blutalkoholkonzentration; Fahruntüchtigkeit; Indizwirkung; Absolute Fahruntüchtigkeit; Straßenverkehrsdelikt; Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt; Schuldform

  • Judicialis

    StGB § 316; ; StPO § 261

  • RA Kotz

    Trunkenheitsfahrt: Hoher Promillewert lässt auf Vorsatz schließen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 261
    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; richterliche Überzeugungsbildung; Blutalkoholkonzentration; Indizwirkung; Indizienbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Rückschluss aus hoher BAK auf vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt bei 2,31 o/oo

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Rückschluss aus hoher BAK auf vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 357
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Hinweise auf entlastende Umstände kann der Tatrichter vor allem vom Angeklagten selbst erwarten; die Prüfung der Schuldform zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit ist die Frage nach seinen Vorstellungen und Empfindungen bei Antritt und während des Verlaufs der Fahrt, zu deren Beantwortung er naturgemäß selbst die bestmöglichen Erkenntnisse besitzt (in Anlehnung an BGH NJW 97, 3252, 3254).

    Beruft er sich nicht darauf, trotz hoher Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit seine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nicht gekannt oder nicht mit ihr gerechnet zu haben und trägt er dazu keine konkreten Einwendungen vor, wird der Tatrichter regelmäßig keine Veranlassung haben, den nur noch als theoretische Möglichkeiten verbleibenden Entlastungsgesichtspunkten weiter nachzugehen, es sei denn, es ergäben sich im Einzelfall schon aus den festgestellten äußeren Tatumständen greifbare Hinweise auf bestimmte entlastende Indizien (vgl. zur Bedeutung der Einlassung für die Aufklärung eines der Verhängung eines Fahrverbots gemäß § 2 Abs. 1 BKatV entgegenstehenden "Augenblicksversagens" BGH NJW 1997, 3252, 3254).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Vollständigkeit der Beweiswürdigung durch Gesamtschau aller Indizien bedeutet nicht, dass der Tatrichter zur Begründung von Vorsatz stets zu allen möglicherweise entscheidungserheblichen Gesichtspunkten positive Feststellungen zu treffen und diese in seine Gesamtwürdigung einzubeziehen hätte; unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (BGHSt 10, 108, 210); an Beweisregeln ist er nicht gebunden (BGHSt 39, 291, 295).

    An Beweisregeln ist er nicht gebunden (BGHSt 39, 291, 295).

  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Vollständigkeit der Beweiswürdigung durch Gesamtschau aller Indizien bedeutet nicht, dass der Tatrichter zur Begründung von Vorsatz stets zu allen möglicherweise entscheidungserheblichen Gesichtspunkten positive Feststellungen zu treffen und diese in seine Gesamtwürdigung einzubeziehen hätte; unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (BGHSt 10, 108, 210); an Beweisregeln ist er nicht gebunden (BGHSt 39, 291, 295).

    Unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (BGHSt 10, 108, 210).

  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Er muss sich nur des Beweiswertes und der Tragweite der einzelnen Indizien bewusst sein und darf ein weniger gewichtiges Indiz nicht dazu verwenden, das schwerer wiegende zu entkräften (LR-Gollwitzer a.a.0., Rdnr. 62; KK-Engelhardt a.a.0.; BGH NStZ 1987, 276, 277).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1994 - 2 Ss 29/94

    Annahme bedingten Vorsatzes; Promille-Bereiche; Ergänzende Feststellungen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Ungeachtet dieser Möglichkeit entspricht es jedoch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass jedem Kraftfahrer die mit dem Konsum von Alkohol verbundenen negativen Auswirkungen auf seine Fahrtüchtigkeit bekannt sind (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 367, 368).
  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 1 Ss 77/93

    Alkohol im Straßenverkehr; Erfahrungssatz; Kritik- und Erkenntnisfähigkeit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Vorsatz kann nicht unterstellt werden (Senat, StV 1993, 423, 424).
  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
    Bei der Beweisführung zur Frage des in Rede stehenden Vorsatzes in der Gesamtwürdigung zu beachtende be- oder entlastende Umstände können sich im Einzelfall, vom Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung abgesehen, aus dem Trinkverlauf, der Art und Menge des genossenen Alkohols, der Trinkdauer, dem Zusammenhang zwischen Trinkverhalten und Fahrbereitschaft, den Vorstellungen des Angeklagten bei Fahrtantritt, seinem Verhalten während und nach der Fahrt sowie seiner Persönlichkeit, insbesondere etwaigen früheren verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten ergeben (vgl. etwa OLG Köln VRS 94, 215, 217; Senat a.a.0.).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Sie sind weder in sich widersprüchlich noch lückenhaft oder unklar, lassen keine Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze und keine Hinweise darauf erkennen, dass falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewißheit angelegt worden sind (vgl. dazu BGH NJW 2000, 370 [371]; BGH NJW 1998, 3068; OLG Düsseldorf NZV 2000, 134 [135]; OLG Hamm VRS 101, 58 [59]; KG NJW 1999, 3500 m. w. Nachw.; OLG Koblenz NZV 2001, 357 = DAR 2001, 418 [419]; OLG Zweibrücken StV 1998, 363; SenE v. 08.12.2000 - Ss 497/00 - SenE v. 26.01.2001 - Ss 520-521/00 - SenE v. 06.06.2001 - Ss 161/01 - SenE v. 30.10.2001 - Ss 412/01 -).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

    Hier stützt das Amtsgericht seine Überzeugung ausschließlich darauf dass die festgestellte Blutalkoholkonzentration deutlich über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt und den Umstand, dass der Angeklagte keine entlastenden Umstände geltend macht (so auch OLG Koblenz NZV 01, 357).
  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Ergeben sich bei weit über diesem Grenzwert liegenden Werten keine greifbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen entlastender, den indiziellen Beweiswert der Blutalkoholkonzentration mindernden Umstände, ist es nicht rechtsfehlerhaft, allein auf dieses Indiz die Annahme vorsätzlichen Handels zu stützen (vgl. OLG Koblenz, Urteile vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00 - und vom 6. August 2001 - 2 Ss 116/01 -).
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Die Höhe der Wirkstoffkonzentration ist nur ein mitunter gewichtiges, im Einzelfall aber widerlegbares Beweisanzeichen für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns (vgl. für Alkoholkonzentration: BGH aaO. Rn. 9 n. juris; OLG Koblenz, 2 Ss 23/08 v. 27.02.2008 - NZV 2008, 304; ; 1 Ss 295/00 v. 19.04.2001 - NZV 2001, 357 ).
  • AG Saalfeld, 13.01.2004 - 675 Js 28331/03
    Die allgemeine Lebenserfahrung spricht weiter dafür, daß die typische Wirkung des Alkohols auf den menschlichen Körper gewöhnlich für jeden Kraftfahrer, mit steigendem Alkoholkonsum zunehmend, spürbar und unübersehbar wird (OLG Koblenz, VRS 102, 282, 285 [= BA 2001, 464]).
  • OLG Koblenz, 06.08.2001 - 2 Ss 116/01

    Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheitsfahrt, Beweiswürdigung, richterliche

    Zum Vorsatz bei Trunkenheitsfahrten (Anschluss an OLG Koblenz [1. Strafsenat], Beschluss vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00).
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