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   BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00   

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https://dejure.org/2000,3743
BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00 (https://dejure.org/2000,3743)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00 (https://dejure.org/2000,3743)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 1 ObOWi 501/00 (https://dejure.org/2000,3743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

  • RA Kotz

    Rote Ampel "überfahren" aufgrund eines neuen Autos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; StVO § 37 Abs. 2
    Grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung eines Mietwagens, mit dem der Fahrer nicht vertraut ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit; Rotlichtverstoss; Mietwagen; Geldbuße; Fahrverbot; Einspruchsbeschränkung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß mit unvertrautem Mietwagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 151
  • NZV 2001, 135
  • BayObLGSt 2000, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BkatV indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinn von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
    In einem solchen Fall darf eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung nicht angenommen werden (BGHSt 29, 359/365; 33, 59; BGH NStZ 1994, 130).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
    In einem solchen Fall darf eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung nicht angenommen werden (BGHSt 29, 359/365; 33, 59; BGH NStZ 1994, 130).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
    In einem solchen Fall darf eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung nicht angenommen werden (BGHSt 29, 359/365; 33, 59; BGH NStZ 1994, 130).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
    Zwar steht dabei dem Tatrichter ein gewisser, der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogener Wertungsspielraum zu, jedoch sind diesem wegen der erforderlichen Gleichbehandlung und Rechtssicherheit sowie im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit enge Grenzen gesetzt (zum Ganzen BayObLGSt 1994, 56/58).
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
    Bei einem Rotlichtverstoß ist deshalb stets zu prüfen, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn gemessen an den vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten typischen Begehungsweisen als Ausnahme erscheinen lassen, so dass es nicht angezeigt ist, mit einem Fahrverbot auf den Fahrzeugführer einzuwirken (BayObLGSt 1998, 194/195).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2017 - 2 Rb 8 Ss 246/17

    Beweiswürdigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren: Folge einer Überschreitung des

    Gemessen hieran waren angesichts des ausdrücklichen Bestreitens des Betroffenen vorliegend entsprechende - durch Verlesung einer Stellungnahme der Messbeamtin beziehungsweise deren Einvernahme zu gewinnende - Feststellungen nicht entbehrlich (bereits grundsätzlich für das Erfordernis entsprechender Feststellungen: OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2011, 322 SsRs 328/11, juris Rn. 6; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.02.2001 - 2 Ws (B) 56/01 OWiG -, NZV 2001, 135, juris Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 -, VRS 125, 225, juris Rn. 3; Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: Vorliegen eines Ausnahmefalls oder eines

    Ebenso wenig durfte er sich mit den technischen Besonderheiten seines PKW erst im Alltagsbetrieb des Straßenverkehrs vertraut machen (vgI. BayObLG, NZV 2001, 135) .
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