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   OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01   

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OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01 (https://dejure.org/2001,5138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01 (https://dejure.org/2001,5138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 2 Ss OWi 437/01 (https://dejure.org/2001,5138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; mangelhafte Begründung des tatrichterlichen Urteils; Absehen vom Fahrverbot; Voreintragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigene Entscheidung; Rechtsbeschwerdegericht; Mangelhafte Begründung; Tatrichterliches Urteil; Absehen vom Fahrverbot; Voreintragung

  • Judicialis

    OWiG § 79; ; BKatV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79; BKatV § 2
    Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; mangelhafte Begründung des tatrichterlichen Urteils; Absehen vom Fahrverbot; Voreintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 142
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Das gilt auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zum so genannten "Augenblicksversagen" (vgl. u.a. BGHSt 43, 214), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. Senat in NZV 2001, 90 = DAR 2001, 85; VRS 101, 43 = VM 2001, 70 = NZV 2001, 438; siehe auch NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats).

    Der Betroffene wird zwar möglicherweise durch die Verhängung des Fahrverbotes in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit vorübergehend beeinträchtigt, diese Schwierigkeiten hat er jedoch als selbstverschuldet hinzunehmen (vgl. dazu u.a. Senat in NZV 2001, 90 = DAR 2001, 85 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 19.02.2001 - 2 Ss OWi 43/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Augenblicksversagen, Abgelenkt, grobe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Das gilt auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zum so genannten "Augenblicksversagen" (vgl. u.a. BGHSt 43, 214), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. Senat in NZV 2001, 90 = DAR 2001, 85; VRS 101, 43 = VM 2001, 70 = NZV 2001, 438; siehe auch NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Nr. 5.3.3 der Tabelle 1 a "Geschwindigkeitsüberschreitungen" der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigen würde (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 ff. mit weiteren Nachweisen; sowie insbesondere BGHSt 38, 231 = NZV 1992, 286), nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Das gilt auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zum so genannten "Augenblicksversagen" (vgl. u.a. BGHSt 43, 214), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. Senat in NZV 2001, 90 = DAR 2001, 85; VRS 101, 43 = VM 2001, 70 = NZV 2001, 438; siehe auch NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Von der Verhängung des Fahrverbots konnte schließlich auch nicht allein deshalb - bei gleichzeitiger (weiterer) Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen werden, weil bei diesem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden könnte (vgl. dazu u.a. Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = VRS 98, 305 = NZV 2000, 264 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Etwas anderes folgt hier nicht daraus, dass es bei der Prüfung der Möglichkeit des Absehens von einem Fahrverbot entscheidend mit auf den persönlichen Eindruck vom Betroffenen ankommt (vgl. dazu Senat in DAR 1995, 374 = VRS 90, 146).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 5 Ss OWi 370/93
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01
    Da die bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße und die zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots anzustellenden Erwägungen so eng miteinander verbunden sind, dass eine getrennte Würdigung ausgeschlossen ist, kann eine Beschränkung nur wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch insgesamt erfolgen (OLG Düsseldorf, VRS 86, 353, 354 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 1 RBs 138/15

    Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

    In einem solchen Fall kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst entscheiden, auch ohne das angefochtene Urteil aufzuheben (BayObLG NZV 1997, 489; OLG Düsseldorf NJW 1981, 2478; OLG Hamm NZV 2002, 142; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Auflage, § 79 Rdn. 45c).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - 2 RBs 157/16

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Beschränkung, Einspruch, Fahrverbot, Anrechnung

    Gegenstand der Prüfung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt, da die Rechtsbeschwerde wegen der Wechselwirkung von Geldbuße und Fahrverbot nicht wirksam auf die Anordnung des Fahrverbots beschränkt werden konnte (vgl. OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 79 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17

    Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Eine über die Beschränkung auf den sich aus Geldbuße und Fahrverbotsanordnung zusammensetzenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids in seiner Gesamtheit hinausgehende Einspruchsbeschränkung isoliert auf die Frage der Fahrverbotsanordnung, der Fahrverbotsdauer oder der Fahrverbotsbeschränkung auf Kfz einer bestimmten Art scheidet aufgrund der engen Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße grundsätzlich aus (u.a. Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.11.2016 - 2 RBs 157/16 = DAR 2017, 92 = BA 54 [2017], 45; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; BayObLG NZV 2000, 50).

    Vorsorglich weist der Senat noch auf folgendes hin: Eine über die Beschränkung auf den sich aus Geldbuße und Fahrverbotsanordnung zusammensetzenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids in seiner Gesamtheit hinausgehende Einspruchsbeschränkung isoliert auf die Frage der Fahrverbotsanordnung, der Fahrverbotsdauer oder der Fahrverbotsbeschränkung auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art (§ 25 I 1 StVG) scheidet nach st.Rspr. und ganz h.M. im Schrifttum aufgrund der engen Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße, wie sie etwa in § 4 IV BKatV ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, grundsätzlich aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.11.2016 - 2 RBs 157/16 = DAR 2017, 92 = BA 54 [2017], 45; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; BayObLG NZV 2000, 50; ferner Göhler-Seitz/Bauer OWiG § 67 Rn. 34g u. § 79 Rn. 9; Burhoff [Hrsg.]/Gieg a.a.O. Rn. 955; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 67 Rn. 6; Bohnert/Krenberger/Krumm OWiG 4. Aufl. § 67 Rn. 60; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 67 Rn. 33; Niehaus NZV 2003, 411; a.A. KK-OWiG/Ellbogen 4. Aufl., § 67 Rn 52 f.; für sonstige Nebenfolgen vgl. Göhler-Seitz/Bauer § 67 Rn. 34c).

  • AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei

    Diese sind jedoch als von dem jeweils Betroffenen selbst verschuldet grundsätzlich hinzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier

    Diese sind jedoch als von dem jeweils Betroffenen selbst verschuldet grundsätzlich hinzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei

    Diese sind jedoch als von dem jeweils Betroffenen selbst verschuldet grundsätzlich hinzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier

    Diese sind jedoch als von dem jeweils Betroffenen selbst verschuldet grundsätzlich hinzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist es auch ausnahmsweise nicht zu beanstanden, dass sich dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich entnehmen lässt, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit bewusst gewesen ist, gegen eine Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot absehen zu können (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats u.a. VRS 101, 448 = 2002, 83 = NZV 2002, 142.
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 2 Ss OWi 4/03

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst

    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu zuletzt u.a. Senat im Beschluss vom 24. Oktober 2001 in 2 Ss OWi 916/01, Verkehrsrecht Aktuell 2002, 9 = NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 sowie im Beschluss vom 22. Oktober 2001 in 2 Ss OWi 437/01, VRS 101, 448 = DAR 2002, 83 = NZV 2002, 142 = NPA StVG § 25 S. 107 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), die der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (ständige Rechtsprechung seit BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; siehe dazu insbesondere auch den eingehend begründeten Beschluss des OLG Köln NZV 2001, 391 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie OLG Naumburg zfs 2001, 382 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.] und OLG Rostock zfs 2001, 383 = Verkehrsrecht Aktuell 2001, 167 [Ls.]) und an der der Senat festhält, entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Der Einzelrichter des Senats macht von der ihm zukommenden Möglichkeit eigener Sachentscheidung nach § 79 Abs. 6 OWiG Gebrauch, die über den Wortlaut der Vorschrift hinaus auch dann besteht, wenn es einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nicht bedarf, weil das Rechtsbeschwerdegericht ihr im Ergebnis folgt (vgl. BayObLG NZV 1997, 489; OLG Hamm VRS 101 [2001], 448; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 4. Aufl., § 79 Rdn. 153, 159; Seitz, in: Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Aufl., § 79 Rdn. 45c, jeweils m.w.Nachw.; s. auch § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO).
  • KG, 10.12.2003 - 3 Ws (B) 500/03
  • KG, 10.12.2003 - 2 Ss 210/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - vorsätzliches Handeln - Voraussetzungen

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