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   KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98   

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KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98 (https://dejure.org/2000,3426)
KG, Entscheidung vom 15.05.2000 - 12 U 3645/98 (https://dejure.org/2000,3426)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 12 U 3645/98 (https://dejure.org/2000,3426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Problem des Verarbeiten-Müssen des infolge eines Zugunglücks eingetretenen Schocks vor dem Hintergrund der Rechtfertigung der vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand und damit einhergehender Haftungsansprüche; Erwerbsschaden wegen unfallbedingter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 842 843; BBG § 87a; BeamtVG § 35
    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines Postzugbegleiters; Anrechnung des beamtenrechtlichen Unfallausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 450
  • NZV 2002, 172
  • VersR 2002, 1429
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Köln, 25.02.1999 - 15 K 2257/95
    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Die Mangelhaftigkeit des genannten Gutachtens vom 29. Oktober 1994 werde auch in der an den leitenden Arzt Dr. M gerichteten Verfügung des Verwaltungsgerichts Köln zu 15 K 2257/95 vom 11. November 1997 (Bl. 140-143) deutlich angesprochen.

    Gestützt auf das zuletzt genannte Gutachten habe das Verwaltungsgericht Köln durch sein am 25. Februar 1999 zu 15 K 2257/95 verkündetes Urteil erkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Deutsche Bundespost AG, diese vertreten durch die Unfallkasse P und T, verpflichtet sei, ihm wegen des Dienstunfalls vom 27. Juli 1991 Unfallausgleich auf der Basis von 100 % MdE zu gewähren (Beistück, in Anlage 1).

    Insoweit muss erst gar nicht auf das vom Verwaltungsgericht Köln zu 15 K 2257/95 eingeholte psychiatrische Gutachten der Ärzte Dr. M und B vom 23. September 1998 - diese Ärzte gehen von einer unfallbedingten MdE von 100 % aus - abgestellt werden.

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum alleinigen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1983, 340 ; 1986, 777; 1991, 747; 1991, 2346, 2347; VersR 1996, 990, 991; 1998, .200 ff.).

    Diesbezüglich heißt es bei dem Bundesgerichtshof (NJW 1986, 777, 779 li. Sp. unten) wörtlich: "Der Haftungszusammenhang kann aber jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn sich nicht feststellen lässt, dass sich, ausgelöst durch das eigentliche Unfallgeschehen, letztlich nur das eigentliche Lebensrisiko des Geschädigten verwirklicht hat, der sich in die Neurose flüchtet, was die Bekl. zu beweisen hätten.

  • BGH, 18.02.1969 - VI ZR 2/68

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Dagegen ist die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzung in diesem Rechtsstreit nicht überprüfbar (BGH, VersR 1969, 538; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., 1997, S. 123 Rdn. 150).

    Denn sie ist zur Erstattung des Erwerbsschadens insoweit nicht verpflichtet, als der Kläger seihen Schaden in zumutbarer Weise durch Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft hätte mindern können (vgl. BGH, VersR 1969, 538, 539).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    So ist die volle Haftung auch in Fällen bejaht worden, in denen der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und der Unfallverletzungen beruhte (BGHZ 132, 341 ff. = NJW 1996, 2425, 2426 VersR 1996, 990 ; BGH, NJW 1997, 455, 456; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Juni 1999 - 12 U 705/97-).

    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum alleinigen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1983, 340 ; 1986, 777; 1991, 747; 1991, 2346, 2347; VersR 1996, 990, 991; 1998, .200 ff.).

  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Im Streitfall führt das BerGer., dazu aus, die Beklagten hätten nichts dazu substantiiert vorgetragen, geschweige denn Beweis dafür angetreten, dass die Neurose auch ohne das Unfallereignis aus einem anderen Anlass aufgetreten wäre." Für die Frage, ob eine Neurose, also Körperverletzung, auf den Unfall zurückzuführen ist, gilt § 287 ZPO , da es um die haftungsausfüllende Kausalität geht (BGH, VersR 1970, 924; BGHZ 60, 177, 184; OLG Hamm, NZV 1994, 189 ; DAR 1995, 74, 76; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - 12 U 7183/95 - 29. Mai 1997 - 12 U 7927/95 -).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum alleinigen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1983, 340 ; 1986, 777; 1991, 747; 1991, 2346, 2347; VersR 1996, 990, 991; 1998, .200 ff.).
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 14/72

    Geschädigter als Beteiligter? (§ 830 Abs. 1 S.2 BGB)

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Im Streitfall führt das BerGer., dazu aus, die Beklagten hätten nichts dazu substantiiert vorgetragen, geschweige denn Beweis dafür angetreten, dass die Neurose auch ohne das Unfallereignis aus einem anderen Anlass aufgetreten wäre." Für die Frage, ob eine Neurose, also Körperverletzung, auf den Unfall zurückzuführen ist, gilt § 287 ZPO , da es um die haftungsausfüllende Kausalität geht (BGH, VersR 1970, 924; BGHZ 60, 177, 184; OLG Hamm, NZV 1994, 189 ; DAR 1995, 74, 76; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - 12 U 7183/95 - 29. Mai 1997 - 12 U 7927/95 -).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 1523 = DAR 1993, 226 NZV 1993, 224 = VersR 1993, 589 ) führt insoweit wörtlich aus: "Nimmt der Geschädigte aufgrund seiner besonderen Persönlichkeitsstruktur den Unfall lediglich zum Anlass, latente innere Konflikte zu kompensieren, und flüchtet er sich so in eine Neurose, die keinen inneren Bezug zu dem Unfallgeschehen mehr aufweist, sondern bei der sich dieses Geschehen nur als ein durch beliebige andere Ereignisse auswechselbarer Kristallisationspunkt für die neurotische Fehlverarbeitung darstellt, dann ist es nach dem Normzweck des § 823 1 BGB nicht gerechtfertigt, auch die psychischen Beeinträchtigungen des Geschädigten dem Schädiger zuzurechnen.
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Leistungen aus einer Unfallversicherung (BGH, NJW 1968, 837, 838) und Verletztenrenten (BGH, VersR 1982, 552, 553) sind entgegen der Ansicht des Klägers nicht vergleichbar.
  • BGH, 10.11.1964 - VI ZR 186/63
    Auszug aus KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
    Soweit ohne nähere Begründung überlegt wird, den rechtlichen Charakter der Grundrente auf den Unfallausgleich zu übertragen, um einen Ersatz von Mehraufwendungen durch den Unfallausgleich begründen zu können, hierzu auch BGH, NJW 1965, 102 angeführt wird (Plog, aaO.), wird übersehen, dass die Grundrente nach dem BVG ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen gewährt wird (BGH, NJW 1965, 102, 103), dies aber jedenfalls nicht uneingeschränkt für den Unfallausgleich gilt.
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 130/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BGH, 15.02.1968 - II ZR 101/65

    Anrechnung von Leistungen aus der privaten Unfallversicherung auf Ansprüche

  • BGH, 02.10.1990 - VI ZR 353/89

    Verkehrsunfall; Deliktische Haftung; Psychisch bedingte Gesundheitsschäden

  • OLG Hamm, 21.10.1994 - 9 U 85/94

    Ausreichende und angemessene Entschädigung hinsichtlich unfallbedingter

  • OLG München, 30.12.1983 - 24 U 154/82

    Einkommensverlust; Verdienstausfallschaden; Aufwandsentschädigung;

  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines unfallverletzten Beamten wegen

  • OLG Hamm, 16.03.1994 - 13 U 204/93

    Unfallsausgleich; Minderung des Schmerzensgeldes; BeamtVG

  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

  • BGH, 12.01.1965 - VI ZR 228/63

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld

  • KG, 21.02.1994 - 12 U 1260/92
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18

    Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW

    Dies umfasst insbesondere auch Zuschläge zum Gehalt, Erschwerniszulagen, Ergebnisbeteiligungen, Sonderboni und variables Gehalt, nicht aber Aufwandsentschädigungen, Fahrtkostenersatz und Trennungszulagen (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, § 252 Rn. 7 und Palandt-Sprau, BGB, § 842 Rn. 2; Staudinger-Hager, BGB, § 842 Rn. 32; KG NZV 2002, 172).

    Derartige Leistungen sind nicht vom Schädiger zu ersetzen, wenn der Verletzte verletzungsbedingt nicht in der Lage ist, der mit Aufwendungen verbundenen Tätigkeit nachzugehen (BGH VersR 2015, 1569; OLG Düsseldorf VersR 1996, 334; KG NZV 2002, 172).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Die Beweislast für das Vorliegen einer Begehrensneurose trägt jedoch der Schädiger (KG DAR 2002, 211 [Revision vom BGH durch Beschl. v. 04.12.2001 - VI ZR 282/00 nicht angenommen]).
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter ist im Regelfall nicht verpflichtet, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Entscheidung des Dienstherrn verwaltungsgerichtlich zu überprüfen (BGH NJW 1984, 354; Senat, Urt. v. 29.04.2011 - 10 U 4208/10 [juris, dort Rz. 17]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22]; KG NVwZ-RR 2002, 450).

    Ein Ausnahmefall, etwa der Willkür oder "reinen" Willkür (BGH NJW 1984, 354; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; KG NVwZ-RR 2002, 450; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22, 23]; v. 30.05.2007 - 14 U 277/01 [juris, dort Rz. 74, 75]) ist im Streitfall weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher

    Dem Schädiger obliegt der Beweis für das tatsächliche Vorliegen von Umständen, die der Zurechnung einer kausalen Folge entgegenstehen (KG NZV 2002, 172; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 Rdnr. 50: der Schädiger trägt die Beweislast dafür, dass sich der Geschädigte in die Neurose geflüchtet hat).
  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Nicht zuletzt trägt der Schädiger die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens einer Begehrensneurose (KG DAR 2002, 211).
  • KG, 16.10.2003 - 12 U 58/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Haftung für psychische

    Zum anderen haftet ein Schädiger nicht, soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (also eine "Bagatelle") und die psychische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist (vgl. zu allem BGH, NJW 1998, 813; BGH, NJW 2000, 862 = MDR 2000, 267 = DAR 2000, 117; NJW 1992, 1043, Senat, NZV 2002, 172 = NVwZ-RR 2002, 450; zur Bagatelle auch OLG Hamm DAR 2001, 360; zusammenfassend Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl. 2000, Rn. 8 m. w. N.).
  • KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00

    Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten

    Die Zurechnung solcher Schäden scheitert nicht daran, dass der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig ist; denn der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin Gesunden verletzt (BGH, VersR 1996, 990, 991 = DAR 1996, 351, 352; VersR 1998, 201, 202; DAR 2000, 117, 118 = MDR 2000, 267, 268; KG, NZV 2002, 172 "Postzug-Begleiter" - Revision nicht angenommen - und Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 -).
  • KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rentenneurose als psychischer Folgeschaden

    Ein Schadensersatzanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die neurotische Fehlhaltung in einem groben Missverhältnis zum schädigenden Ereignis steht, zu dem sie keinen inneren Bezug mehr hat, sie also Ausdruck einer offensichtlich unangemessenen Erlebnisverarbeitung ist (z.B. KG - Urteil vom 15. Mai 2000, Az. 12 U 3645/98 - Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2002, 52).
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