Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - 2 a Ss (OWi) 69/02 - (OWi) 16/02 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2351
OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - 2 a Ss (OWi) 69/02 - (OWi) 16/02 II (https://dejure.org/2002,2351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2002 - 2 a Ss (OWi) 69/02 - (OWi) 16/02 II (https://dejure.org/2002,2351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2002 - 2 a Ss (OWi) 69/02 - (OWi) 16/02 II (https://dejure.org/2002,2351)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von Geschwindigkeitsbegrenzung beim Überholen

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3267 (Ls.)
  • NZV 2002, 409
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - 2a Ss OWi 69/02
    Sollte die neue Hauptverhandlung zu Feststellungen führen, die eine Bejahung der Fahrlässigkeit rechtfertigen, weist der Senat darauf hin, dass auch bei beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers die Grundsätze zu beachten sind, die in BGHSt 43, 241 ff (zum groben Pflichtverstoß) dargelegt sind (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rn. 20 zu § 25 StVG m.w.N. und Janiszewski/Jagour/Biermann, Straßenverkehrs-Ordnung, 16. Aufl., Rn. 11 a zu § 25 StVG).
  • OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - 2a Ss OWi 69/02
    Konnte der Betroffene im konkreten Fall das lediglich am rechten Straßenrand angebrachte Verkehrszeichen infolge des Überholvorgangs optisch nicht wahrnehmen, kann ihm ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß nicht zur Last gelegt werden (vgl. OLG Stuttgart VRS 95, 441).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12878
OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02 (https://dejure.org/2002,12878)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2002 - Ss 54/02 (https://dejure.org/2002,12878)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2002 - Ss 54/02 (https://dejure.org/2002,12878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mutmaßliche Einwilligung in das Entfernen vom Unfallort

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutmaßliche Einwilligung des Fahrzeugeigentümers in die Unfallflucht des Fahrers seines Autos, der keine Fahrerlaubnis besitzt; Überlassen eines Fahrzeugs an einen Dritten in der Kenntnis, dass dieser keine Fahrerlaubnis besitzt; Interesse eines Fahrzeugeigentümers an ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2334
  • NZV 2002, 278
  • NZV 2002, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.05.1992 - 1St RR 55/92

    Schädiger; Geschädigter; Sachschaden; Feststellungen; Unfallaufnahme;

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02
    Ein solcher Rechtfertigungsgrund ist dann gegeben, wenn aufgrund der näheren Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art der persönlichen Beziehungen, des Umfangs des Schadens und der Haftungslage - eine sachgerechte Interessenabwägung ergibt, dass der an der Unfallstelle nicht anwesende (Allein-) Geschädigte kein Interesse an einem Verbleiben des Unfallverursachers an der Unfallstelle hat, es ihm vielmehr genügt, wenn dieser sich anschließend mit ihm in Verbindung setzt und ihn über seine Beteiligung an dem Unfall unterrichtet (BayObLG NZV 1992, 413, 414 mit zahlreichen Nachweisen; Himmelreich/Bücken, Verkehrsunfallflucht, 3. Auflage, Rnr. 238 mit Nachweisen; Hentschel, StVR, 36. Auflage, StGB § 142 Rnr. 51 mit Nachweisen).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 127/71

    Verkehrsunfall - Wartepflicht - Unerlaubte Benutzung eines Kfz - Kfz-Schaden -

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02
    Denn die Wartepflicht besteht, sofern mit dem Eintreffen von Verkehrsteilnehmern oder Polizeibeamten zu rechnen ist, die zu Feststellungen über die Unfallbeteiligung bereit sind (BGH VRS 42, 97).
  • LG Offenburg, 19.06.2017 - 3 Qs 31/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Grenzwert

    Auch das Oberlandesgericht Köln etwa erhöhte die Wertgrenze für seinen Bezirk zwischen den Jahren 1991 und 2002 von 1.225 DM auf 2.000 DM (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. November 1991 - Ss 495/91 - 257 -. juris: 1.225 DM; OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2002- Ss 54/02-. juris: 2.000 Dm).
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