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   OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6   

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https://dejure.org/2001,7488
OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 (https://dejure.org/2001,7488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 (https://dejure.org/2001,7488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. November 2001 - 4 U 31/01 - 6 (https://dejure.org/2001,7488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Sozialversicherungsträgerin aus übergegangenem Recht auf Erstattung ihrer aufgewandten und künftigen Heilbehandlungskosten; Minderung des Schadensersatzanspruchs wegen anrechenbarem Mitverschulden des verletzten Kindes; Verneinung des Mitverschulden des ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 18; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 254 I; ; BGB § 277; ; BGB § 278; ; BGB § 421; ; BGB § 829; ; BGB § 1664; ; PflVG § 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; SGB X § 116; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 100 IV; ; ZPO § 108 Nr. 10; ; ZPO § 256; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens des verletzten minderjährigen Kindes bzw. der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 511
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01
    Soweit § 278 BGB dem Vertretenen das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters zurechnet, setzt dies nach einhelliger Auffassung voraus, dass zum Unfallzeitpunkt eine rechtliche Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem bestand (BGHZ 103, 338 [342] = NJW 1988, 2667 [2668]; Geigel/Rixecker, a.a.O., Kap. 3 Rn 22), woran es vorliegend fehlt.

    Mangels nachgewiesener gesamtschuldnerischer Mithaftung, die auch mit der Berufung nicht weiter unter Beweis gestellt wird, fehlt es jedoch schon an einem Gesamtschuldverhältnis, dessen Störung eine Kürzung der auf die Klägerin übergegangenen Ansprüche rechtfertigen könnte (BGHZ 103, 338 [346-349] = NJW 1988, 2667 [2669]).

  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 183/91

    Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01
    Denn in der gegebenen Situation hatte sie ihrem Kind gegenüber weniger allgemeine Verkehrspflichten, sondern in erster Linie ihre Personensorgepflicht zu erfüllen (OLG Hamm, NJW 1993, 542 [543]), die ihre Sorgfaltsanforderung entscheidend prägte.
  • OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11

    Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verletzung eines 6jährigen Kindes

    Während ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur der Ansicht ist, dass § 1664 BGB in solchen Fällen nicht gilt (OLG Stuttgart VersR 1980, 952; Staudinger-Engler, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1664 Rn. 32-34) bejaht dies die Gegenansicht jedenfalls dann, wenn ein innerer Zusammenhang mit der elterlichen Sorge gegeben ist; dies insbesondere auch in solchen Fällen, in denen Eltern ihr Kind im Straßenverkehr nicht durch ein verkehrswidriges Verhalten als Kraftfahrer schädigen (OLG Hamm NZV 1994, 68 f.; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 707 ff.; Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1664 Rn. 4; MünchKomm. BGB-Huber, 5. Aufl., § 1664 Rn. 7 ff.; Erman-Michalski/Döll, BGB, 13. Aufl., § 1664 Rn. 6; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 72 Rn. 5 ff.).

    Unter diesen Umständen gehen ihre deliktsrechtlichen Pflichten in der Sorge für die Person des Kindes auf bzw. stehen in untrennbarem Zusammenhang mit der elterlichen Sorge (vgl. BGHZ 103, 338, 345 f.; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511; Palandt-Diederichsen a.a.O. § 1664 Rn. 4; Erman-Michalski/Döll a.a.O. § 1664 Rn. 6).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08

    Haftungsprivileg bei Aufsichtspflichtverletzung: Mithaftung einer Mutter

    In Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1993, NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1999, NJW-RR 1999, 1042 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2001, NZV 2002, 511 f.) folgt der erkennende Senat dieser Auffassung.
  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10

    Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf

    Dies entspricht auch der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2008, 511 - 513; OLG Hamm NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1042; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511; MünchKomm/Huber, 5. Aufl., § 1664 BGB Rn. 12 m.w.N.; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1664 BGB Rn. 3; a. A. z.T. die ältere obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Stuttgart VersR 1980, 952; OLG Karlsruhe VersR 77, 232; Staudinger/Engler, § 1664 Rn. 33 m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07

    Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne

    An dieser Voraussetzung mangelt es indes, denn beim Vorliegen der Voraussetzung für eine Haftungsfreistellung nach §§ 1664 Abs. 1, 277 BGB fehlt es an der Zurechenbarkeit eines etwaigen Fehlverhaltens eines Elternteils, sofern die Pflichtverletzung nicht über die eigenübliche Sorgfalt hinausgeht oder sich als grob fahrlässig darstellt (BGH a. a. O. - jurisRn. 23. OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 2007 - Az. 6 U 34/07 - jurisRn. 10. Saarländisches Oberlandesgericht NZV 2002, 511).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind innerhalb der

    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 14 O 13/19

    Aufsichtspflicht gegenüber Kleinkind in elterlicher Wohnung

    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).
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