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   OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01   

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https://dejure.org/2002,8435
OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01 (https://dejure.org/2002,8435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2002 - 6 U 115/01 (https://dejure.org/2002,8435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2002 - 6 U 115/01 (https://dejure.org/2002,8435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Unfallbedingtheit einer Verletzung; Haftungsrechtliche Regulierung der Unfallschäden einer Beifahrerin; Anspruch auf Zahlung eines weiteren Haushaltsführungsschadens und eines weiteren angemessenen Schmerzensgeldes

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 253 Abs. 2 (n.F.) § 847 (a.F.)
    Personenschaden; Kausalitätsnachweis für ein geltend gemachtes HWS-Trauma als Grundlage eines Schmerzengeldanspruchs; Störung durch psychische Fehlverarbeitung des Unfallerlebnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00

    Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01
    Im übrigen würde insoweit auch der haftungsrechtliche Zusammenhang fehlen (vgl. dazu im einzelnen Senat, r + s 2001, 62; ferner OLG Hamm NZV 01, 468).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01
    Soweit die Berufungsbegründung eine Haftung aus dem Gesichtspunkt der psychischen Fehlverarbeitung anspricht, ist dem entgegen zu halten, daß die zitierte Rechtsprechung (BGH, NJW 1996, 2425 und BGH NJW 1998, 810) die Fallgruppe eines Folgeschadens bei feststehender Primärverletzung betrifft.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01
    Soweit die Berufungsbegründung eine Haftung aus dem Gesichtspunkt der psychischen Fehlverarbeitung anspricht, ist dem entgegen zu halten, daß die zitierte Rechtsprechung (BGH, NJW 1996, 2425 und BGH NJW 1998, 810) die Fallgruppe eines Folgeschadens bei feststehender Primärverletzung betrifft.
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01
    Im übrigen würde insoweit auch der haftungsrechtliche Zusammenhang fehlen (vgl. dazu im einzelnen Senat, r + s 2001, 62; ferner OLG Hamm NZV 01, 468).
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    Dies hat das OLG Hamm in einem neuen Urteil vom 18.03.2002 nochmals bestätigt (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 457 ff) und dies entspricht auch der st. Rspr. der Kammer.

    Hier ist allerdings zusätzlich weiter zu berücksichtigen, dass die Belastbarkeit der Halswirbelsäule bei sog. Frontalkollisionen und damit die dort anzusetzende Harmlosigkeitsschwelle noch weitaus höher ist als bei Heckauffahrunfällen ist (vgl. dazu: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und NZV 2002, 457 ff).

    Insoweit hat auch das OLG Hamm in dem schon angesprochenen Urteil vom 18.03.2002 nochmals den Vorrang des Gutachtens für die Beurteilung der Fragen angesprochen (OLG Hamm NZV 2002, 457 ff).

    Eine allein psychisch vermittelte unfallbedingte Gesundheitsstörung von Krankheitswert ist aber überhaupt nicht, insbesondere nicht substantiiert dargelegt worden, so dass es auf die Einschränkungen der Haftung für Unfallfolgen, die sich ohne organische Primärverletzung allein aufgrund des Unfallerlebnisses infolge psychisch vermittelt haben könnte nicht ankommt (vgl. zu die Problemkreisen: BGH NJW 1996, 2425ff; BGH NJW 1998, 810; OLG Hamm r+s 2001, 62ff und NZV 2001, 468 und NZV 2002, 457ff).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Von daher wird man wohl schon bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung bei einer Heck -Kollision von weniger als 10 km/h ( OLG Hamm , NZV 2002, Seite 322; OLG Nürnberg , r + s 2003, Seite 174; KG Berlin , NZV 2000, Seite 163 )und bei einer Frontal -Kollision bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 20 km/h ( OLG Hamm , NZV 2000, Seiten 225 ff.; OLG Hamm , NZV 2002, Seite 457 )bei der Beurteilung einer behaupteten Verletzung als Gericht zumindest skeptisch sein müssen, auch wenn ein unfallbedingtes HWS-Schleudertrauma bei einer Geschwindigkeitsänderung von weniger als 10 km/h nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann ( OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff. = VRR 2008, Seite 282 ).

    Bei einer Frontalkollision ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass die HWS gegenüber der bei einem Frontaufprall auftretenden Vorwärtsbewegung deutlich widerstandsfähiger ist ( OLG Hamm , r + s 2002, Seite 373 ).

  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht

    dd) Anders als der Beklagte meint, hat die nach § 286 ZPO beweisbelastete Klägerin (zur Beweislast bei psychischen Primärverletzungen vgl. nur OLG Hamm, VersR 2002, 992; NZV 2002, 457; OLG München, VersR 2004, 124; Hacks/Wellner/Häcker aaO) zur Überzeugung der Kammer nachgewiesen, dass die Gesundheitsschädigung, die zu ihrer stationären Behandlung geführt hat, auf dem Verhalten des Beklagten beruht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2010 - L 5 SB 80/07
    Auf Antrag der Beteiligten hat das SG im November 2002 das Ruhen des Verfahrens angeordnet wegen umfangreicher medizinischer Ermittlungen im Parallelverfahren des Klägers gegen die Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (Az. S 6 U 115/01 bzw. S 16 U 115/01; Berufungsverfahren: L 9 U 237/06).
  • OLG Hamm, 13.05.2002 - 6 U 197/01
    So hat der Sachverständige Prof. Dr. D kürzlich in dem Rechtsstreit 6 U 115/01 sogar für eine Geschwindigkeitsänderung von 13 bis 16 km/h durch Frontalkollision eine Verletzungsmöglichkeit für die HWS verneint.
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