Weitere Entscheidung unten: LG Zweibrücken, 15.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02   

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OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02 (https://dejure.org/2003,1445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2003 - 1 Ss 167/02 (https://dejure.org/2003,1445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 1 Ss 167/02 (https://dejure.org/2003,1445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Beschränkung einer Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots; Ausschluss der Berufung auf ein Augenblicksversagens wegen grob pflichtwidriger Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit; Anordnung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen in der Tempo-30-Zone?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Augenblicksversagen und beharrliche Pflichtverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 279 (Ls.)
  • NZV 2004, 211
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann vorliegen, wenn das Fahrverbot zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer führen würde (OLG Franfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; 2001, 344 f.).

    Der Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub, der vorrübergehenden Beschäftigung eines Fahrers oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Beruht ein Verkehrsverstoß aber lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, wie sie jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann, so ist die Verhängung eines Fahrverbots nicht angezeigt, wenn der Verstoß nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Köln VRS 97, 375: "einzelnes Verkehrszeichen am linken Fahrbahnrand").

    Auf nur "einfache Fahrlässigkeit" kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher die an sich gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise unterlassen hat (BGHSt 43, 241 ff.).

  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Dass ein Verlust des Arbeitsplatzes allein wegen der Anordnung des Fahrverbots drohen würde (zu den hierfür notwendigen Feststellungen einer nachgewiesenen tatsächlichen Gefahr der Kündigung, vgl. OLG Koblenz NZV 1997, 48; OLG Celle NZV 1996, 182), hat das Amtsgericht nicht festgestellt und ist auch der Rechtsbeschwerde nicht zu entnehmen.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf d. Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463).
  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Auch bei einem beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung beruhen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 ff.; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 f.), woran es bei einem bloßen "Augenblicksversagen" in der Regel fehlen wird.
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Zwar hat der Verteidiger eine solche Begrenzung nicht ausdrücklich erklärt, jedoch ergibt sich dies aus der Begründung der Rechtsbeschwerde zweifelsfrei (vgl. BGH NJW 1956, 756 f.; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl. 1999, § 344 Rn. 9; die Entscheidung OLG Köln VRS 101, 218 ff. betrifft eine andere Fallgestaltung).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen.
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Auch bei einem beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung beruhen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 ff.; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 f.), woran es bei einem bloßen "Augenblicksversagen" in der Regel fehlen wird.
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • OLG Karlsruhe, 25.05.1999 - 2 Ss 79/99
  • OLG Köln, 23.07.1999 - Ss 310/99
  • OLG Rostock, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 37/98
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • KG, 26.07.2001 - 3 Ws (B) 331/01
  • KG, 19.01.2000 - 3 Ws (B) 669/99

    Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; grobe

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten, solche Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auch wenn sich das Rechtsmittel vorwiegend gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wendet, erfasst dieses wegen der bestehenden Wechselwirkung gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279).

    Soll jedoch vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und kritischen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. - Augenblicksversagen - OLG Rostock VRS 101, 380 ff. - Härtefall - ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f. - notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 26).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Zwar hat der Verteidiger eine solche Begrenzung nicht ausdrücklich erklärt, jedoch ergibt sich dies aus der Begründung der Rechtsbeschwerde zweifelsfrei (vgl. BGH NJW 1956, 756 f.; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl. 1999, § 344 Rn. 9; Senat VRS 104, 454 ff.).

    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, weil das Fahrverbot zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer führen würde (Senat VRS 104, 454 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; 2001, 344 f.).

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).

    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 [470]; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [212]).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff.: Augenblicksversagen; OLG Rostock VRS 101, 380 ff.: Härtefall; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVG, § 25 Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    aa) der Betroffene schuldhaft eine Ursache für das Übersehen gesetzt hat (z.B. durch Telefonieren; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 unter Hinweis auf KG, 2 Ss 319/99 vom 19.1.2000 - in: jurisweb);.

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Das Amtsgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beruflicher Härte nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279; VRS 106, 393 f = NZV 2004, 316 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1541).
  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Soweit das Amtsgericht darauf abstellt, dass davon auszugehen sei, dass der Betroffene bereits vor der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe, ist anzumerken, dass eine grobe pflichtwidrige Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit und damit ein bloßes Augenblicksversagen dann in der Regel nicht vorliegt, wenn der Betroffene nicht nur die durch Zeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sondern auch die zuvor innerörtlich zulässige Geschwindigkeit in erheblicher Weise überschritten hat (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 211; OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2005 - 3 ss OWi 720/05 - ).
  • OLG Dresden, 06.06.2005 - Ss OWi 712/04

    Abstand von Verkehrszeichen und Messstelle bei Geschwindigkeitsverstoß -

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 3 Ss OWi 720/05

    Augenblicksversagen; Fahrlässigkeit

  • OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Regelfahrverbot bei fahrlässiger

  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07

    Geldbuße; Erhöhung; Voreintragungen; Verwertbarkeit; Fahrverbot; Absehen; Gründe

  • BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03

    Fahrverbot - Augenblicksversagen in Tempo-30-Zone

  • BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen

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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 15.09.2003 - Qs 93/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18631
LG Zweibrücken, 15.09.2003 - Qs 93/03 (https://dejure.org/2003,18631)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.09.2003 - Qs 93/03 (https://dejure.org/2003,18631)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. September 2003 - Qs 93/03 (https://dejure.org/2003,18631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-buechner.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei psychischer Ausnahmesituation

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 111a; StGB § 69 § 315b
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei Fehlverhalten in psychischer Ausnahmesituation

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 211
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