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   OLG Celle, 18.08.2003 - 222 Ss 59/03 (OWi)   

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OLG Celle, 18.08.2003 - 222 Ss 59/03 (OWi) (https://dejure.org/2003,3148)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.08.2003 - 222 Ss 59/03 (OWi) (https://dejure.org/2003,3148)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. August 2003 - 222 Ss 59/03 (OWi) (https://dejure.org/2003,3148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlmessung des Atemalkohols mit einem Messgerät; Fahrlässiges ordnungswidriges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss; Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

  • blutalkohol PDF, S. 341

    Verwertbarkeit einer AAK-Messung bei Nichteinhaltung der Wartezeit seit Trinkende

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StVG § 24 a; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Atemalkoholmessung - Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 02.07.2010 - 4 Ss 369/10

    Ordnungswidrige Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit des Messergebnisses bei

    In diesem Fall sei durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären, ob die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen der Messwerte durch einen Sicherheitsabschlag ausgeglichen werden können (so etwa OLG Celle NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe VRS 107, 52 und NStZ-RR 2006, 250; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 24 a StVG Rn 16 a).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06

    Atemalkoholmessung: Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten zwischen

    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden VRS 108, 279 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVO, § 24 a Rn. 17 m.z.w.N.), halten neuere Entscheidungen deren Einhaltung gänzlich für entbehrlich, wenn nur gewährleistet ist, dass der Betroffene 10 Minuten vor Beginn der Messung keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat (vgl. OLG Celle NZV 2004, 318 f.; OLG Hamm DAR 2005, 227 f.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 2016).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 3 Ss OWi 308/06

    Trunkenheitsfahrt; Atemalkoholmessung; Verwertbarkeit; Messung; Einhaltung der

    Soweit das amtsgerichtliche Urteil unter Verweisung auf die Entscheidung des hiesigen 2. Senats vom 23.08.2004 (NZV 2005, 109) und des Oberlandesgerichts Celle vom 18.08.2003 (NZV 2004, 318) ausführt, dass die vorgenannte Funktion durch den vom Gesetzgeber festgelegten selbständigen Wert einer Atemalkoholkonzentration obsolet geworden sei, trägt diese Begründung nicht.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 18.03.2003 (NZV 2004, 318), die offenbar unter Bezugnahme auf das Gutachten des Sachverständigen Slemeyer vom 10.06.2003 in dem Verfahren des Amtsgerichts Borna zu einer generellen Schlussfolgerung hinsichtlich der Entbehrlichkeit der Wartezeit kommt, ist damit nach Auffassung des Senats der Boden entzogen.

  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss 357/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen; Anforderungen; Sicherheitsabschlag;

    Ist aber diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten, bei der es sich gegenüber der 20-minütigen Wartezeit seit Trinkende um das wesentlich bedeutendere Kriterium handelt, eingehalten worden, kann die ermittelte Messung ohne Sicherheitsabschläge zur Feststellung der zur Tatzeit vorliegenden Atemalkoholkonzentration zugrunde gelegt werden (vgl. hierzu mit näheren Ausführungen und überzeugend OLG Celle NZV 2004, 318).
  • OLG Hamm, 13.11.2006 - 4 Ss OWi 725/06

    Trunkenheitsfahrt; Kontrollzeit; Messung; Zeitpunkt

    Ist aber diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten, bei der es sich gegenüber der 20-minütigen Wartezeit seit Trinkende um das wesentlich bedeutendere Kriterium handelt, eingehalten worden, kann das Messergebnis zur Feststellung der zur Tatzeit vorgelegenen Atemalkoholkonzentration zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Hamm, VRS 107, 468; OLG Celle, NZV 2004, 318 - str.).
  • AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
    Mit Beschluss vom 23.08.2004 - 2 Ss OWi 357/04 - hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Celle (NZV 2004, 318 [= BA 2004, 267]) in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, dass die fehlende Beachtung der Wartezeit von 20 Minuten dann unschädlich sei, wenn jedenfalls eine Kontrollzeit von 10 Minuten vor der Messung eingehalten worden sei, in der der Betroffene keine Substanzen durch Mund oder Nase zu sich genommen hat.
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2013 - Ss (B) 133/12

    Zur Wartezeit beim Atemalkoholtest

    Zwar ist das Amtsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24 a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines bauartzugelassenen und geeichten Atemalkoholmessgerätes in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Bedingung für ein ordnungsgemäßes Messverfahren u. a. eine Wartezeit von 20 Minuten zwischen dem Trinkende und dem Beginn der ersten Messung angesehen wird (vgl. BGH, NZV 2001, 267, 269; OLG Celle, NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris; zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung der Atemalkoholkonzentration im Allgemeinen vgl. BGH, a. a. O.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24 a Rn. 16 a ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 357/04
    Ist aber diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten, bei der es sich gegenüber der 20-minütigen Wartezeit seit Trinkende um das wesentlich bedeutendere Kriterium handelt, eingehalten worden, kann die ermittelte Messung ohne Sicherheitsabschläge zur Feststellung der zur Tatzeit vorliegendenAtemalkoholkonzentration zugrunde gelegt werden (vgl. hierzu mit näheren Ausführungen und überzeugend OLG Celle NZV 2004, 318 [= BA 2004, 267]).
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